Das aktuelle Argument – Mehr als 108 Tausend Arbeitslose in Hamburg 🙄
Zeit zu handeln statt zu tricksen
Schlechte Meldungen können auch der Hamburger Senat und CDU/SPD/GAL nicht
gebrauchen. Deshalb bleiben sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön rechnen zu lassen.
Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu:
Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama:
Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. … Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann. Wer anders rechnen wolle, könne ja seine Zahl veröffentlichen – und dazu ein Flugblatt drucken.
Olaf Scholz ist Spitzenkandidat der SPD in den bevorstehenden Wahlen. Wir greifen seine Anregung gern auf. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im Januar 2011 sind ca. 108 Tausend Menschen in Hamburg arbeitslos.
Zeit zu handeln statt zu tricksen.
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Januar 2011: 108.455
Offizielle Arbeitslosigkeit 76.568
Nicht gezählte Arbeitslose 31.887
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II ca. 13.064
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III)
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten) 8.519
Berufliche Weiterbildung 4.509
Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining)
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte) 4.295
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose) 883
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III) 617
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitslosigkeit und Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Hamburg, Januar 2011, Seite 9. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern wurde uns in einer Sonderauswertung vom Statistik-Datenzentrum derBundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Die genaue Zahl für diese Gruppe wird jeweils mit viermonatiger Verzögerung ermittelt.
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