Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz

Hartz4-Plattform
keine Armut ! – kein Hunger ! – kein Verlust von Menschenwürde !
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

PRESSEERKLÄRUNG:

Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz
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Fehlerhafte Erfüllung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 „In der letzten Aprilwoche wurde eine von uns unterstützte Eilklage gegen den fehlerhaft ermittelten und zu geringen Regelsatz von 364 € beim Sozialgericht eingereicht,“ teilt Hartz4- Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin mit. „Unsere Bürgerinitiative dankt Dr. Ulrich Sartorius, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und langjähriger Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie, für seine Unterstützung bei diesem Verfahren.

Damit wollen wir im Interesse aller Betroffenen den schnellst möglichen Rechtsweg beschreiten, damit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Politik an ihre Hausaufgaben aus dem Hartz IV-Urteil vom 9. Februar 2010 erinnert und nach dessen Buchstaben ein tatsächliches Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ sicher stellt.“

Der für einen von der Hartz4-Plattform unterstützten Kläger eingereichte Antrag auf einstweilige Anordnung fußt auf erheblichen Bedenken, die bereits im Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht wurden und verweist auf die Ausschussdrucksache des Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 16.11.2010, 17 (11) 309 sowie verfassungsrechtliche Einwendungen von Münder, Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin.

Der Schriftsatz beruht auf einem von Anwältinnen und Anwälten der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) erstellten Musterschriftsatz, der mit weiteren Musterschriftsätzen zum SGB II demnächst veröffentlicht wird. Deren Inhalte stehen dann den mehr als 1.000 Anwältinnen und Anwälten zur Verfügung, die Mitglieder der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht sind.

Tenor der Klage ist:

„Die Ermittlung und Festlegung des Regelbedarfs entspricht nicht den Anforderungen, die das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben hat.“ Ihnen „genügen die Neuregelungen in mehrfacher Hinsicht nicht.“

Im Einzelnen begründet die Klage unter anderem:

• Die „Fehlerhaftigkeit in qualitativer Hinsicht“ und „Bedenken in quantitativer Hinsicht“
bezüglich der „Festlegung der Referenzgruppe“ – u.a. auch des Splitting in die unteren 15% für Einzelpersonen und 20 % für Familien-Haushalte.

• „Die EVS 2008 ist als Datengrundlage nicht ausreichend“ – im Unterschied zu derjenigen von 2003. Bei der „ging das BVerfG davon aus, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in statistisch zuverlässiger Weise das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung abbilde.“ Im Ergebnis: „Die zu ermittelnden Werte können nicht zuverlässig aus der Einkommens- und Verbrauchsstatistik abgeleitet werden, da keine eigenen statistischen Erhebungen der Bundesregierung zu den Bedarfen vorgenommen wurden.“ Und: Dem „Verfahren zur Ableitung der Regelsätze“ mangelt es an „ausreichender Transparenz.“

• „Die Problematik von Abschlägen“ infolge der „Vermischung Warenkorb/ Statistikmodell“ führt zu einer „Größenordnung der Reduzierung“ des Regelsatzes, die es ausschließt, „einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen. (…) Hinzu kommt, dass die Abschläge immer auch Personen treffen, die diese ausgaben nicht haben.“

• Zum häufigst zitierten Streichen von Tabak und Alkohol: „Vielfach ist der Konsum von Bier und Wein (…) Bestandteil einer regionalen Kultur (z.B. Oktoberfest, Winzerfeste). (…) Es gibt sehr wenige Veranstaltungen im privaten und öffentlichen Bereich, in denen die
Zugehörigkeit zum gesellschaftlichen Leben nicht auch dadurch geprägt ist, dass man in der Lage ist, die Kosten für ein Getränk, das auch Alkohol enthält, aufzubringen, wie das Bier beim Schauen einer Sportveranstaltung, einer Musikveranstaltung (…), die grundsätzlich auch Empfängern von Leistungen nach dem SGB II nicht vorenthalten bleiben dürfen.“

• „Ausdrücklich gegen die Vorgabe des BVerfG verstößt die Berechnung des Bedarfs für Verkehr.“ Dabei sind „die Personen, die ein Auto fahren, herausgerechnet worden (…) ein deutlicher statistischer Fehler, der zu einem erheblich falschen Ergebnis (…) zu einer Verfälschung nach unten führt.“

• „Weiter gehören (…) unter Missachtung der tatsächlichen Gegebenheiten die Stromkosten immer noch nicht zu den Kosten der Unterkunft“ und es ist „ebenfalls systemwidrig (…), diese Kosten weiterhin im Regelsatz zu belassen.“

„Wir hoffen mit dieser überzeugenden Eilklage auf eine absehbare Entscheidung und Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,“ so Brigitte Vallenthin.

Fußnote:
Alle kursiv gesetzten Zitate sind der Antragsschrift zur einstweiligen Anordnung entnommen.

Wiesbaden, 03. Mai 2011
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Fon/Fax0611-1721221
Mobil 0160-91279465
info@hartz4-plattform.de
http://www.hartz4-plattform.de
http://www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Weitersagen! Kürzlich erschienen: „Ich bin dann mal Hartz IV“ Brigitte Vallenthin, Vorwort
Helga Spindler, 128 Seiten, 9,80 €, ISBN 978-3-89965-433-2

7 Kommentare (+deinen hinzufügen?)

  1. Dinki112
    Mai 03, 2011 @ 16:29:30

    Toll – die verwerfliche Vorgehensweise bei der Regelsatzermittlung ist völlig untergegangen – insofern Glückwunsch und Daumendrück dass jetzt schnellstens seitens des BVG etwas passiert.

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  2. madFox
    Mai 03, 2011 @ 17:15:26

    Wünschenswert ist es allemal!

    Aber ich trau der Bande nicht 😉

    Alles Gute

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  3. Teja552
    Mai 03, 2011 @ 18:03:13

    Ich kann das nur unterstützen und werde es weiter verfolgen auch wünsche ich ihr viel Glück den sie handelt ja für alle Hartz IV-Abhängigen!

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  4. TomNbg
    Mai 05, 2011 @ 07:05:36

    Hans-Jürgen Graf (Autor von Abstellgleis Hartz IV und Herausgeber des Sozialmagazin „Horch amol“ aus Franken) und Thomas M. Müller (Mitherausgeber von „Horch amol“ und langjähriger Betreiber des Webmagazin „Infopartner.net“ für engagierte und soziale Bürger) betreiben ein ähnliches Verfahren in Nürnberg nur geht es hier um die betragsmäßig identische Grundsicherung für Alters- und Erwerbsminderungsrentner. In der ganzen Diskussion über ALG II wird ständig vergessen, dass auch in diesem Bereich vieles im argen liegt. Gerade kranke und alte Menschen haben oft einen erhöhten Bedarf an Medikamenten die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Und auch andere Kosten liegen situationsbedingt höher oder fallen nur hier an, werden aber nicht berücksichtigt.

    Daher wird jetzt auch gegen die Grundsicherungshöhe geklagt, denn wenn die Aussage von Herrn Alt gilt, „ALG II sei nur für kurze Phasen gedacht, dauerhaft davon leben kann nur ein Lebenskünstler“, wieso ist dann die Grundsicherung ebenso niedrig, obwohl dieser u.U. bei Erwerbsminderungsrentnern über Jahrzehnte bezahlt wird? Mit dieser Fragestellung werden sich die Gerichte zu beschäftigen haben.

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  5. Hoelderlin
    Mai 05, 2011 @ 15:50:41

    Hallo TomNbg,

    super, dass Ihr Euch gerade diesen Bereich heraus gesucht habt. Ihr habt völlig recht, dass grundsätzlich die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und auch die Altersgrundsicherung unerwähnt bleibt. Und das hat auch seinen Grund.

    Die wissen ganz genau das Hartz IV, aber eben auch die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbslosigkeit nicht dem Grundgesetz entspricht. Nur hier können sie endgültig nicht mehr behaupten, dass es sich nur um eine vorübergehende Sozialleistung handelt, die ja bald durch Beschäftigung und Vermittlung beendet werden soll.

    Es kommt noch mit hinzu, dass bereits 1,4 Millionen Hartz IV – Betroffene seit 2005 davon überleben müssen und das oft sogar bei hohen Qualifikationen. Gerade ältere Langzeitarbeitslose werden aus dieser Situation niemals mehr heraus kommen.

    Die weitere Konsequenz von Hartz IV aber auch von Dumping und Hungerlöhnen ist ebenfalls die Konsequenz der Altersarmut und damit der Grundsicherung im Alter, die dem Regelsatz des ALG II entspricht. Also ebenfalls viel zu niedrig ist.

    Nur dass wird bewusst verschwiegen. Auch ich habe innerhalb des Hoelderlinblog immer wieder darauf hingewiesen.

    Also haut rein, denn auch diese Aktion wird zukünftig Millionen von Menschen betreffen.

    LG Hoelderlin

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  6. TomNbg
    Jun 11, 2011 @ 19:06:30

    Uns ist natürlich klar, dass der Kampf nicht ohne Unterstützung möglich ist, und so baten wir diverse Verbände und Parteien um Ihre Hilfe. Am schnellsten kam die Ablehnung von „Die Linke“ aus dem Büro von Katja Kipping heißt es, dass man einen Kampf für höhere Grundsicherung im SGB XII nicht überstützen will. Man sei ja schon mit SGB II intensiv beschäftigt und eine Erhöhung dort würde ja auch im SBG XII wirken. Unsere Ausführen in wie weit sich die Lage der Grundsicherungsbezieher von den der Regelsatzbezieher unterscheidet wurde ignoriert.

    Allerdings blieb unser Ruf nach Unterstützung dennoch nicht ungehört. Es traf ein Brief ein mit der schriftlichen Zusage die Kosten des Verfahrens beim BSG bzw. für das BVerfG zu übernehmen. Damit ist ein entsprechend versierter Anwalt für diesen Zeitpunkt möglich geworden.

    Wir bedanken uns herzlich, wundern uns aber sehr über DIE LINKE, deren Verhalten wir leider nicht nachvollziehen können. Wir haben aber noch eine Anfrage an die Parteispitze gerichtet und bitte um Aufklärung.

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  7. Hoelderlin
    Jun 11, 2011 @ 21:34:11

    Hallo Tom,

    dass Verhalten der Linken und vor allem dem Büro von Katja Kipping überrascht in keinster Weise. Das sind die obligatorischen Erfahrungen die wir hier auch in Hamburg machen. Und das hört man auch aus anderen Bundesländern.

    Bei der letzten Wahl hier in Hamburg forderte man uns Hartz IV – Betroffene sogar dazu auf, uns für die Linke zu den Bezirkswahlen (sind in Hamburg meist mehrere Stadtteile) aufstellen zu lassen. Gleichzeitig machte man aber zur Bedingung, dass wir uns auf der Basis von Hartz IV dazu verpflichten, 30 bis 40 Stunden pro Woche Parteiarbeit zu leisten. Das alles ohne jegliches Entgelt. Hintergrund war der Wunsch, dass die, die noch einen festen und gut bezahlten Arbeitsplatz haben, ihre Parteiarbeit auf 10 Stunden pro Woche reduzieren können. das Gehalt wollte man natürlich nicht mit uns teilen.

    Hier zeigt sich, dass die Linke noch viel schlimmer ist als CDU, FDP, SPD und Konsorten.

    Und das ist nur eines der schlimmen Beispiele die wir hier in Hamburg erleben.

    Kein Arbeitsloser unterstützt hier noch die Linke und meine Mitgliedschaft habe darauf hin ebenfalls sofort gekündigt.

    Das mit den Linken sollte man ganz schnell vergessen. Übrigens auf der bundesweiten Demo in Oldenburg im vergangenen Jahr haben die sich auch nicht blicken lassen. Da hat schon niemand mehr überrascht.

    LG Hoelderlin

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Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

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