Katharina und Michael lieben sich, leben zusammen, ohne verheiratet zu sein. Er ist schon lange ohne Job. Grund genug für die Arbeitsagentur, sich ständig in das Leben des Paares einzumischen obwohl die Frau ihr eigenes Geld verdient. Das macht sie wütend und hilflos.
Wieder einen Schritt weiter: Jetzt Klage gegen die aktuellen Regelsätze beim Sozialgericht Hamburg eingereicht !!!!
Wieder einen Schritt weiter. Nun ist die erste Hürde, die vor dem Jobcenter und dem Grundsicherungsamt genommen und Heute Klage beim zuständigen Sozialgericht in Hamburg eingereicht worden.
Mit Einreichung der Klage ist gleichzeitig Antrag entsprechend Artikel 100 (1) GG (Grundgesetz / Verfassungswidrigkeit von Gesetzen) zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.
Ziel dabei ist, dass das Sozialgericht Hamburg die Angelegenheit direkt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt und damit die weiteren Instanzen umgangen werden können. Also der Klageweg deutlich verkürzt werden kann. Ob das gelingt muss abgewartet werden.
Hilfsweise ist eine Sprungrevision beantragt worden:
Sprungrevision
Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil, wobei die Berufungsinstanz umgangen wird.
Die Sprungsrevision kann anstatt der Berufung eingelegt werden.
Sie unterliegt allerdings – außer im Strafverfahren – in allen Gerichtsbarkeiten (Zivil-, Arbeitsgerichts, Verwaltungsgerichts- und Sozialgerichtsprozess) besonderen Voraussetzungen:
· schriftliche Einwilligung des Gegners
· gerichtliche Zulassung (durch das Revisions- oder das erstinstanzliche Gericht)
Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision ist innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils an das Revisionsgericht (im Verwaltungsgerichtsverfahren an das Verwaltungsgericht) zu richten.
Er hemmt die Rechtskraft des Urteils. Durch Antrag und Zustimmung verzichten beide Parteien auf die Berufungsinstanz.
Wie bei der Hauptform der Revision, wird auch bei der Sprungrevision nur die Verletzung von Gesetzen und nicht die Feststellung von Sachverhalten überprüft. Sie darf allerdings – außer im Strafprozess – nicht auf Verfahrensfehler gestützt werden.
Wer Interesse hat oder selbst klagen will, kann sich an der eingereichten Klage orientieren.
Eigene Klage gegen den Jobcenter Hamburg Nord:
Aktenzeichen der Klage:
S 56 AS 2158/11
Musterschriftsätze (Alleinstehende, Regelbedarfe für Kinder, Erwachsene die keinen Haushalt führen) zur Klage vor den Sozialgerichten gegen den aktuellen Regelsatz zur Vorlage vor zum Bundesverfassungsgericht.
An dieser Stelle sei mal wieder Harald Thomae von Tacheles gedankt, der den Text für diese Klage zur Verfügung gestellt hat:
5. Musterklage gegen die neuen Regelsätze
==================================
Verschiedene namhafte Juristen der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Anwaltsverein haben eine Musterklage gegen die neuen Hartz IV- Regelsätze entwickelt. Diese Materialien und die Schriftsätze möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten. Die Materialen sind hier zu finden:
Kritischer Kommilitone – Marcel Kallwass
Auch Marcel wurde in schwerster Form von der Bundesarbeitsagentur attackiert, weil er es sich gewagt hatte seine kritische Haltung zu Hartz IV öffentlich zu äußern. Am 27. Januar 2014 wurde Marcel Kallwass deshalb außerordentlich gekündigt.
Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)
Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)
Neueste Kommentare