Jobcenter ändert Verträge mit Arbeitslosen
Von Britta Schlesselmann
Bremen. David gegen Goliath: So könnte man den Kampf eines Arbeitslosen gegen das Bremer Jobcenter beschreiben. David Riemer hatte jetzt gegen das Jobcenter geklagt, weil er sich nicht vertraglich zu einer psychologischen Untersuchung verpflichten wollte. Und das Landessozialgericht gab ihm recht. Als Folge muss das Jobcenter künftig seine Verträge mit Arbeitssuchenden ändern.
Das Prinzip ist einfach: Das Jobcenter unterstützt Arbeitssuchende mit Geld, Job- und Fortbildungsangeboten. Die Arbeitslosen verpflichten sich im Gegenzug, Bewerbungen zu schreiben und Termine wahrzunehmen. Alle individuellen Rechte und Pflichten regelt eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Bei einigen Arbeitslosen findet sich auch folgender Satz in der Vereinbarung: „Sie sind verpflichtet, sämtliche Termine der Agentur für Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Termine zu ärztlichen und/oder psychologischen Untersuchungen wahrzunehmen.“
Weiterlesen, Weserkurier vom 15.05.2012
Niedersächsisches Landesjustizportal
Mai 16, 2012 @ 11:03:07
Hey Hoelderlin,
ich glaube unsere Regierung plant, daß SGBII komplett abzuschaffen und es in Zukunft durch Verträge per Eingliederungsvereinbarungen zu ersetzen. Dann steht in Zukunft auch die Höhe der Leistungen für Regelsatz und Kosten der Unterkunft in der Eingliederungsvereinbarung.
-Aufgewachter-
http://aufgewachter.wordpress.com/
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