Der Film kritisiert die autoritären Methoden der Heimerziehung (Fürsorgeerziehung) in einem Mädchenheim. Im Verlauf der Handlung kommt es zu einer Revolte der Heiminsassinnen gegen die unterdrückenden Strukturen. Die Handlung des Films wird oft auch als Parabelauf die gesellschaftlichen Zustände der Zeit verstanden, denen eine neue, verschärfte Form des Klassenkampfes entgegengesetzt werden müsse.
Die vielschichtige Handlung spielt über 24 Stunden in einem West-Berliner Mädchenheim für adoleszente Mädchen. Gleich zu Anfang flüchten zwei von ihnen. Monika wird wegen einer Fußverletzung sofort wieder eingefangen, Irene gelingt die Flucht im zweiten Anlauf. Während Monika zur Strafe im „Bunker“ (der Arrestzelle des Heims) sitzt, erzählt sie einer verständnisvollen und liberal eingestellten Erzieherin, Frau Lack, wie sie schon als kleines Kind von ihrer Stiefmutter ins Heim gesteckt und dort von Nonnen schikaniert wurde; besonders, nachdem diese ihre lesbischen Neigungen entdeckten. Die ebenfalls lesbische Irene wird zunächst von ihrer Mutter abgewiesen und kommt schließlich bei zwei ehemaligen Heiminsassinnen unter, die sich mittlerweile mit Prostitution über Wasser halten. Ein Treffen mit ihrer Freundin, einer Heiminsassin, die mittlerweile als „Freigängerin“ außerhalb des Heimes als Verkäuferin arbeitet, scheitert an einem Missverständnis. Ebenso scheitert der Versuch mit einer ehemaligen Heiminsassin. Deswegen kehrt auch Irene in das Heim zurück. Monika wurde unterdessen, gegen ihren Willen, zu den Klosterschwestern abgeschoben, schafft es aber durch Provokation, dass diese sie postwendend an das Heim zurückschicken. Die dritte Hauptfigur, Evelyn, zettelt in der folgenden Nacht einen Zellenaufstand („Bambule“) an, der zu einem Polizeieinsatz führt. Am Morgen sitzen Evelyn und Irene gemeinsam im Bunker und denken über weitere Möglichkeiten des Widerstandes gegen die Verhältnisse nach.
Die Ausstrahlung des Films war für den 24. Mai 1970 in der ARD geplant, wurde wegen der Beteiligung der Drehbuchautorin Ulrike Meinhof an der Befreiung von Andreas Baader am 14. Mai aber abgesetzt. Das Drehbuch erschien als Bambule. Fürsorge – Sorge für wen? bereits 1971 in Buchform. Erst ab 1994 wurde der Film in den dritten Programmen der ARD gezeigt. Film und Drehbuch sind die authentische Wiedergabe der Zustände, die sie in ihren Reportagen über Heimerziehung beschrieben hat und heute wichtige Dokumente für die Beurteilung der Erziehungspraxis in Einrichtungen der Jugendhilfe der 1940er bis 1970er Jahre
Sept 20, 2015 @ 14:42:25
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Die sich weiterhin fortsetzende „Blindheit des Staates“ den Heimopfern gegenüber, und die Hintergründe dafür.
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DIES IST JETZT ÜBERALL IM INTERNET FESTGESCHRIEBEN, u.a. auch hier im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1010#p1010
ANFANG DES ZITATS DIESES RELEVANTEN POSTS.
gefunden / wiedergefunden
nach nochmaliger GOOGLE-Suche mit dem Suchstrang: „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“
Fachbuch / Lehrbuch: Das blinde Auge des Staates: die Heimkampagne von 1969 und die Forderungen der ehemaligen Heimkinder
Marita Schölzel-Klamp, Thomas Köhler-Saretzki
Perfect Paperback
Publisher: Klinkhardt, Julius (1. März 2010)
Taschenbuch / Broschiert
Seitenzahl 159
ISBN-10: 3781517101
ISBN-13: 978-3781517103
Und hier kann man schon mal wichtige Teile dieses Fachbuches / Lehrbuches ONLINE lesen:
@ https://books.google.de/books?id=gG4GiqpJ7K0C&pg=PA46&lpg=PA46&dq=%22Heimkinder%22%2B%22Staatsverbrechen%22%2B%22Verj%C3%A4hrung%22&source=bl&ots=Vk-tQc723J&sig=Exxk2B_DHiGgoXANOvS_1zWgCx4&hl=en&sa=X&ved=0CCgQ6AEwAmoVChMI4tyb-o-AyAIVzJ2UCh3z6gG8#v=onepage&q&f=false
beginnend auf Seite 39: »Exkurs: Verwahrlosung«
insbesondere auch Seite 45-46
[ Hintergründe der diesbezüglichen, auch heute noch, sich weiterhin fortsetzenden „Blindheit des Staates“ – MM ]
und dann geht es dort weiter bis Seite 56
Bei Weltbild.de @ https://www.weltbild.de/artikel/buch/das-blinde-auge-des-staates_16269336-1 heißt es bezüglich diesem Fachbuch / Lehrbuch:
ZITAT ANFANG.
Die restaurative Politik der frühen Bundesrepublik hatte den Erhalt nationalsozialistischen Geistes in Form von personeller Kontinuität in allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Bereichen etabliert, was besonders in der Fürsorgeerziehung zum Tragen gekommen is.
ZITAT ENDE.
Desweiteren heißt es bei Buch.de @ http://www.buch.de/shop/home/suche/?fq=3781517101 bezüglich diesem Fachbuch / Lehrbuch:
ZITAT ANFANG.
Beschreibung
Die restaurative Politik der frühen Bundesrepublik hatte den Erhalt nationalsozialistischen Geistes in Form von personeller Kontinuität in allen wichtigen politischen und gesellschaftlichen Bereichen etabliert. In der Fürsorgeerziehung ist dies besonders zum Tragen gekommen. Hier wurden von so genannten Erziehern, die häufig über keinerlei pädagogische Kenntnisse verfügten und zum Teil schon von den Nationalsozialisten eingesetzt worden waren, brutale Erziehungsmethoden praktiziert. Die Geschichts- wie auch die Politikwissenschaft sind in ihrer neueren Forschung zum Umgang mit der Entnazifizierung in den ersten beiden Jahrzehnten der Bundesrepublik zu niederschmetternden Ergebnissen gekommen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der neuen Erkenntnisse, die die aktuelle Forschung bezüglich der Situation in Heimen der 50er, 60er und auch 70er Jahre aufweist, erfolgt in dieser Untersuchung die historische Einordnung der Heimkampagne von 1969. Darüber hinaus zeigt sie gegenwärtige Reaktionen von Trägern der Heime und staatlichen Organen auf die Beschuldigung durch die ehemaligen Heimkinder auf und reflektiert sie unter Berücksichtigung des rechtsphilosophischen Essays Vergangenheitsschuld von Bernhard Schlink und der Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe von Manfred Kappeler.
Das vorliegende Buch leistet mit genau diesem Thema und diesem Inhalt einen Beitrag zu der Diskussion, deren Anliegen ist aufzuzeigen, warum Erinnern und gegebenenfalls Wiedergutmachen für das Funktionieren einer Gesellschaft „not-wendig“ sind.
Autorenportrait
Dr. Thomas Köhler-Saretzki arbeitete nach dem Studium der Psychologie in Wuppertal viele Jahre in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Schwerpunkt dieser Tätigkeit war neben der psychologischen Beratung und Führung von interdisziplinären Teams die Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen. Anfang 2012 übernahm er die Leitung einer Familienberatung in Köln mit dem Aufgabengebiet Beratung und Therapie von Kindern, Eltern und Paaren. Er promovierte an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln zum Thema Heimerziehung und ist Mitglied verschiedener Arbeitskreise und Gremien im Bereich Frühe Hilfen. Dr. Köhler-Saretzki hält Vorträge und Fortbildungen, u.a. zum Thema Bindung und ist Autor von Büchern und verschiedener Fachartikel.
ZITAT ENDE.
Familisieren Sie sich diesbezüglich – bezüglich diesen nachkriegsdeutschen Staatsverbrechen und dem Blinden Auge des Staates (was sich vollens auf Westdeutschland bezieht!) – unbedingt auch noch einmal mit dem detaillierten darauf hinweisenden Bericht des Humanistischen Pressedienstes – hpd vom 24.01.2011 betitelt »Deutschland Deine Kinder (Teil 3) « @ http://hpd.de/node/11023?nopaging=1
ENDE DES ZITATS DIESES RELEVANTEN POSTS.
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Sept 21, 2015 @ 09:01:00
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung
re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“
ANFANG DES ZITATS DER AUSFÜHRUNGEN WIE DER DEUTSCHE STAAT WIEDER MAL MINDERHEITEN SEINER BÜRGER DISKRIMINIERT UND SIE BESCHEIßT.
Der Superbeschiss
[ der Opfer von Staatsverbrechen im Nachkriegsdeutschland – Westdeutschland! ]
[ was den von Kirche und Staat eingerichteten »[Hilfs]Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“« betrifft ]
[ Errechnet und ] Veröffentlicht am 16. Mai 2014
[ Erstveröffentlichung @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/fonds-heimkinder/der-superbeschiss/ ]
Wir haben uns mal ein paar Überlegungen zu den schändlichen Zahlungen des “Hilfefonds ehemaliger Heimkinder” gemacht – und zu den Geldern, die wir als Kinder und Jugendliche Staat und Kirchen in die Kassen gespült haben. Mit unserer Arbeit! [ Zwangsarbeit! / „Zwang zur Arbeit!“ ]
Unter Zugrundelegung eines Hilfsarbeiterstundenlohnes (1965) von
3,91 DM
gelangt man auf einen Jahresbruttolohn von
18.768,00 DM
abzüglich 38 % Steuern und Sozialabgaben = Jahresnettolohn
11.636,00 DM
Gehen wir auf eine untere Grenze, machen uns die Berechnungen einfach und legen einen Jahresnettolohn von 10.000,00 DM zu Grunde.
Weiter geht’s:
Seriöse Schätzungen gehen aus von 800.000 bis 1.000.000 Heimkinder der Jahre 1949 – 1975 aus.
Für unsere Berechnungen nehmen wir auch hier den unteren Wert von 800.000 Heimkindern und gehen davon aus, dass diese im Durchschnitt 1 Jahr gearbeitet haben.
Weiter geht es mit den Berechnungen:
800.000 Heimkinder x 10.000 DM Jahresnettolohn = 8.000.000.000 DM (in Worten: acht Milliarden DM)
Da Kirchen, Institutionen, Staat und Industrie uns diese Löhne nie ausgezahlt haben, berechnen wir einen Zinssatz von 6% und eine mittlere Laufzeit von 50 Jahren und kommen so zu dem Betrag von
147.361.234.199,932 DM oder – wieder großzügig gerechnet – 73.500.000.000 Euro.
Das also ist die Summe, die uns geschuldet ist.
Wenn wir diese Summe jetzt mal auf 800.000 ehemalige Heimkinder zurückrechnen, kann man leicht ersehen, dass jedem – JEDEM – Heimkind eine Summe von 91.875 Euro mindestens zusteht!
Das deckt noch keine Vergewaltigungen, keine zerbrochenen Biografien, keine lebenslangen Pein, keine erzwungene Frührente, keine verminderten Berufschancen ab. Es ist lediglich das Geld, was Kirchen, Staat und Industrie uns SCHULDEN!
Zum Vergleich: [ Stand: 16. Mai 2014 ] in ihren Fonds eingezahlt haben sie 120.000.000 Euro. Sofort abgezogen haben sie 20.000.000 für die Anlauf- und Beratungsstellen, ergibt 100.000.000 Euro.
Würden sich tatsächlich die 800.000 Ehemaligen melden, die Anrecht auf diesen Fonds haben, ergäbe dies einen Betrag von 125,00 Euro pro Überlebenden ihrer Höllen
ENDE DES ZITATS DER AUSFÜHRUNGEN WIE DER DEUTSCHE STAAT WIEDER MAL MINDERHEITEN SEINER BÜRGER DISKRIMINIERT UND SIE BESCHEIßT.
QUELLE: Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) @ http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/fonds-heimkinder/der-superbeschiss/
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Sept 22, 2015 @ 06:56:32
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
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Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen.
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In Bezug auf den unmittelbar vorhergehenden Beitrag, den ich auch in so einigen relevanten Blogs unter der Einleitung »ANFANG DES ZITATS DER AUSFÜHRUNGEN WIE DER DEUTSCHE STAAT WIEDER MAL MINDERHEITEN SEINER BÜRGER DISKRIMINIERT UND SIE BESCHEIßT.« gepostet habe — und daher auch dementsprechend im Dierk Schaefers Blog gepostet hatte — vertritt der ev. Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, die Meinung:
( am 21. September 2015 um 09:33 Uhr @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/17/kritik-an-verjaehrung-bei-missbrauch-in-heimen/#comment-7138 )
ANFANG DES ZITATS DER MEINUNG DES UNS ALLEN BEKANNTEN EVANGELISCHEN PFARRERS.
Diese Abrechnung ist nicht plausibel. Sie geht davon aus, dass alle ehemaligen Heimkinder hätten Zwangsarbeit leisten müssen. Es fehlen jedoch ernstzunehmende Schätzungen über den Anteil zwangsarbeitender Kinder und Jugendlicher in den Heimen. Zudem dürfte es schwierig sein, die Leistungen gegeneinander abzugrenzen. Wirklich „haushaltsnahe“ Leistungen inform von Mithilfe bei alltäglichen Aufgaben, wie sie auch in Familien anfallen und gesetzlich erwartet werden dürfen, wird man nicht als Zwangsarbeit ansetzen [und] verrechnen können. Was anderes sind Arbeitseinsätze, für die die Einrichtungen Geld eingenommen haben oder nicht kindgemäße schwere oder umfangreiche Arbeiten im Eigenbetrieb der Anstalten. Darüber gibt es Angaben, die man jedoch nicht ohne weiteres hochrechnen kann. Es gibt auch glaubwürdige Angaben über richtige KINDER-Arbeit, die vom Fonds nicht berücksichtigt werden.
Es ist nicht hilfreich, unplausible Forderungen zu erheben. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit. Und wo wir nichts begründet wissen, dürfen wir keine Tatsachen behaupten. )
ENDE DES ZITATS DER MEINUNG DES UNS ALLEN BEKANNTEN EVANGELISCHEN PFARRERS.
Worauf ihm die 1. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.), Heidi Dettinger, antwortete:
( am 21. September 2015 at 16:32 Uhr @ https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/17/kritik-an-verjaehrung-bei-missbrauch-in-heimen/#comment-7139 )
ANFANG DES ZITATS DER STELLUNGNAHME DES VEREINS EHEMALIGER HEIMKINDER E.V.
Die erste Frage müsste doch lauten: Warum gibt es keine ernst zu nehmenden Angaben bzw. nicht einmal Schätzungen?
Plausibel wird die Rechnung, wenn man bedenkt, dass sie von jeweils nur von EINEM Jahr der Zwangsarbeit ausgeht – es gibt jedoch zahllose Berichte, die von sieben, acht bis hin zu 10 und mehr Jahren Arbeit erzählen. Plausibel wird die Rechnung auch dann wieder, wenn man Berichte von KINDER-Zwangsarbeit (zwischen 6 und 14 Jahren) hinzuzieht, die nirgendwo berücksichtigt werden.
Hinzukommt, dass schlichtweg jede in den Heimen geleistete Arbeit, die über “Mithilfe bei täglichen Aufgaben, wie sie auch in Familien anfallen” eine Form von Kinder- und Zwangsarbeit darstellt. Und ich habe bislang noch keinen Bericht gehört oder gelesen, in dem Ehemalige davon berichteten, dass sie ihre Arbeit als “haushaltsnahe” Leistungen betrachtet haben. Sie [Herr Schäfer] waren – wie ich im übrigen auch – der Meinung, dass z.b. Schuhe putzen durchaus “haushaltsnah” sein könne – aber 100 Paar am Tag? Auch dürfte tagelanges Kartoffelschälen kaum mehr als “haushaltsnah” betrachtet werden. Dazu könnten noch etliche Beispiele genannt werden.
Im Übrigen erhebt die Berechnung keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, sondern soll allenfalls einen Denkanstoß geben und den Bruch zwischen dem, was ehemaligen Heimkindern (rein finanziell) gestohlen wurde und dem, was der Fonds für sie “leistet” verdeutlichen! )
ENDE DES ZITATS DER STELLUNGNAHME DES VEREINS EHEMALIGER HEIMKINDER E.V.
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Sept 23, 2015 @ 03:00:42
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Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen.
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.
re “Heimkinder”+”Staatsverbrechen”+”Verjährung”
*** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***
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»SCHLARAFFIA MATRATZEN« / »RECTICEL SCHLAFKOMFORT GMBH« Schlaraffiastraße 1-10. D-44867 Bochum – viele männliche Ehemalige Heimkinder West haben DEREN Bekanntschaft machen müssen…
…kennen sich sehr gut mit DENEN aus…
…ihre wunden Finger, Hände und Handknöchel in der Herstellung von Matratzen bezeugen es…
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Bezüglich SCHLARAFFIA MATRATZEN UND IHRE ARBEITSAUSBEUTEREI und andere IHRER fragwürdigen Geschäftsmethoden.
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Ein diesbezüglicher Beitrag im HEIMKINDER-FORUM.DE / IMHEIM.EU im Thread »Hövelhof, Salvatorkolleg Klausheide« ( ein katholisches Erziehungsheim für Jungen )
Beitrag von Boardnutzer »Bons« – Beitrag 226 ( vom Mittwoch, 28. April 2010, um 01:06 Uhr ) @ http://heimkinder-forum.de/v3/board49-heimliste-nach-orten/board53-heime-h/4351-h%C3%B6velhof-salvatorkolleg-klausheide/index8.html#post156852 ( auf Seite 8 dieses Threads, wenn DORT registriert und angemeldet ).
ANFANG DES ZITATS SEINER ERRECHNUNGEN (IM APRIL 2010) WAS MAN IHM AN LOHNGELDERN SCHULDET.
Rechnung
Anfang der 60er Jahre hatte eine Näherin in einer Kleiderfabrik im Ruhrpott einen Stundenlohn von 2,72 D-Mark.
Wenn ich zugrundelege, daß die Arbeitsleistung eines 13jährigen Jungen etwa dem einer Näherin entspricht und nicht der eines Bergmanns, dann ist dieser Stundenlohn eine faire Ausgangsbasis.
Von 1963 bis 1969 hatte ich 2 Jahre lang, 5 Tage/Woche a 9 Stunden [am Tag] in der Matratzenhalle [ für SCHLARAFFIA MATRATZEN ] und bei Hella [ für HELLA LAMPEN und für die Wolfsburger Volkswagenwerke ] malocht.
Im Kuhstall waren es 4 Jahre lang, 7 Tage/Woche a 11 Stunden [am Tag]. Das macht in meinem Fall 17280 Std x 2,72 DM = 47 001,60 DM.
Abzüglich 9 D-Mark monatlich auf 6 Jahre sind 648 DM. = 46353,60 DM.
Wenn ich davon ausgehe, daß die vom Amt gezahlten 280 DM für meine Verpflegung und Unterbringung ausreichend sein dürften, ist das der Betrag den ich eigentlich verdient haben müsste.
Bei einer jährlichen (zulässigen) Verzinsung von 6 %, errechnen sich bis zum Währungswechsel 266231,34 DM.
Die Umrechnung 1: 1,95 ergibt bis 2000 einen Betrag von 136528,89 €.
Bis heute ist ein Schuldbetrag von 244502,38 € aufgelaufen.
Auch wenn alle Mißhandlungen, Mißbräuche und andere Zuchtmethoden verjährt sein sollten, dann betrifft die Verjährung aber nicht die in den Menschenrechtskoventionen nach dem Kriege festgelegten Verbote, wie Sklavenarbeit, Ausbeutung Schutzbefohlener. Dazu kommen die nationalen Bestimmungen, die Akkord-und Pensumsarbeit von Kindern verbieten.
Die Frage ist, mache ich mich lächerlich, wenn ich den Salvatorianern eine Rechnung zustelle? Nein, ich denke mal daß sie nach einer kurzen Sekunde des Amüsements alamiert sein dürften. Besonders dann, wenn Ihr ebenfalls mal rechnen würdet.
Bedauerlicherweise kann ich denen keinen Mahnbescheid zustellen, weil die Gebühren an das Gericht immens wären. Aber zu einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung reicht es allemal, wenn man sich denn festbeißt. Und das tue ich.
Rechnet doch mal Eure Ansprüche durch. Und das betrifft nicht nur die Klausheider, es gibt hier eine Menge Mädchen und Jungens die ausgebeutet wurden.
Einfach nur mal sehen was dabei rauskommt. Besser ein paar kleine Nadelstiche als nix.
Gruß Ralph
ANFANG DES ZITATS SEINER ERRECHNUNGEN (IM APRIL 2010) WAS MAN IHM AN LOHNGELDERN SCHULDET.
Und auch ich selbst hatte schon mal mit Bleistift auf Papier im Mai 2003 errechnet was mir allein für meine Arbeit ( ein Jahr Zwangsarbeit! ) in FREISTATT ( Eigentümer: Bodelschwinghsche Anstalten Bethel ) geschuldet ist; siehe diesbezüglich meine Webseite HEIMKINDER-UEBERLEBENDE.ORG @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Anforderung_von_ausgebliebenen_Lohngeldern.html .
Sind DIESE Errechnungen, (1.) von Ralph und (2.) von Martin MITCHELL jetzt allen „akzeptabel“ / „glaubwürdig“ / „plausibel“? Oder was bedarf es noch?
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Sept 25, 2015 @ 10:46:51
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»Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen«
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.
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re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“
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„Österreich“+“Deutschland“+“Restitution“+“NS-Raubgut“+“Lösung“
So wurde es seit den 1990er Jahren in Bezug auf die im Dritten Reich seinerzeit (1933-1945) von Deutschland und Österreich gestohlene Kunst gehandhabt: siehe alle diesbezüglichen Texte und detaillierten Auseinandersetzungen dazu @ http://kurier.at/kultur/kunst/bestaetigt-kunstmuseum-bern-nimmt-das-erbe-des-kunstsammlers-cornelius-gurlitt-an/98.864.763
Vergleiche:
Die in der Bundesrepublik Deutschland und in der Zweiten Republik Österreich
zwischen den späten 1940er und den späten 1980er Jahren von minderjährigen Heiminsassen seitens diesen beiden Staaten, im jeweiligen eigenen Lande, gestohlenen Löhne, jedoch, werden bisher nicht zurückgegeben / restituiert. Diese beiden Rechtsstaaten vertreten diesbezüglich, jeweilig, einfach, die Meinung, diese systematische Dieberei, Hehlerei und Betrügerei sei „verjährt“, d.h. DIESE „STAATSVERBRECHEN“ seien „verjährt“.
Rechtsexperten sagen: »Staat könnte problemlos auf diese „Verjährung“ verzichten.«
Siehe diesbezüglich (1.) nochmals die österreichische Tageszeitung DER STANDARD (vom 26.07.2015) @ http://derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec (behandelt schon zuvor in zuvorherigen meinerseitigen Beiträgen zu diesem Thema).
Siehe diesbezüglich (2.) nochmals die relevanten Auslegungen von Univ. Prof. Dr. Annette Guckelberger, Professorin für Verwaltungswissenschaften und Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, in ihrem (2004) Fachbuch »Die Verjährung im Öffentlichen Recht«, teilweise wiedergegeben at @ http://books.google.de/books?id=wSwwbHCKY3EC&pg=PA146&lpg=PA146&dq=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&source=bl&ots=-P7m-9prwO&sig=3iB0ycG6by8mwlXt41u-KQEMOso&hl=en&ei=BixNTZ_TO5G3cfySqfsF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDQQ6AEwBA#v=onepage&q=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&f=false (behandelt schon zuvor in zuvorherigen meinerseitigen Beiträgen zu diesem Thema).
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re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“
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*** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***
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Sept 27, 2015 @ 14:10:21
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»Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen«
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Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.
re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“
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Ist die Bundesrepublik Deutschland, mit ihrer dunklen Vergangenheit bezüglich den Heimkindern in ihren Institutionen (in der Nachkriegszeit!) – mit Kirche vielfach und weitgehend ihr ausführendes Organ – , wirklich ein Rechtsstaat?
Ist die Zweite Republik Österreich, mit ihrer dunklen Vergangenheit bezüglich den Heimkindern in ihren Institutionen (in der Nachkriegszeit!) – mit Kirche vielfach und weitgehend ihr ausführendes Organ – , wirklich ein Rechtsstaat?
Kann die Bundesrepublik Deutschland, bezüglich den Staatsverbrechen begangen an Heimkindern in Institutionen (in der Nachkriegszeit!), völkerrechtlich gesehen, wirklich als ein vollwertiges Mitglied der Staatengemeinschaft angesehen werden?
Kann die Zweite Republik Österreich, bezüglich den Staatsverbrechen begangen an Heimkindern in Institutionen (in der Nachkriegszeit!), völkerrechtlich gesehen, wirklich als ein vollwertiges Mitglied der Staatengemeinschaft angesehen werden?
Denn beide dieser ja auch geschichtlich verflochtenen Staaten pochen heute, diesbezüglich, weiterhin willkürlich auf „Verjährung“.
Sind das etwa die Prinzipien und Merkmale von Menschlichkeit, Ethik und Moral, von Menschenrecht und Rechtsstaatlichkeit?
Rechtsexperten sagen: »Staat könnte problemlos auf diese „Verjährung“ verzichten.«
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re „Heimkinder“+“Staatsverbrechen“+“Verjährung“
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*** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***
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