ZITAT ANFANG.
Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Aktuelle Informationen und Nachrichten
Veröffentlicht am 18. Januar, 2016
Juristische und psychologische Hilfen beim OEG-Verfahren
Wir freuen uns riesig, dass wir ein juristisch wie auch wissenschaftlich fundiertes Team gefunden haben, das ehemalige Heimkinder, die den Weg zum OEG gehen wollen, unterstützen wird.
Alle ehemaligen Heimkinder – besonders diejenigen, die keinen Beratungshilfeschein oder Prozesskostenhilfe erhalten – werden auf Wunsch vertreten und beraten.
Formaler Ablauf:
Wie bislang auch, wird der VEH e.V. den Ehemaligen, die sich entscheiden, einen Antrag nach dem OEG zu stellen, bei den ersten Schritten behilflich sein:
1. Was ist das OEG überhaupt?
2. Für wen ist das OEG zuständig, wer kann einen Antrag stellen?
3. Wo bekommt man weiterführende Informationen, wo die nötigen Formulare?
4. Wo und wie kann man die Entschädigung beantragen?
5. Wie kommt man an die notwendigen Unterlagen zur Heimunterbringung, welche Unterlagen sind überhaupt notwendig, braucht es Zeugenaussagen?
Manche dieser Fragen sind schnell geklärt und gelten allgemein:
1. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein allgemein und in der ganzen Bundesrepublik gültiges Gesetz, es ist nicht auf ehemalige Heimkinder zugeschnitten, trifft aber in den meisten Fällen auch auf diese zu.
2. Das OEG ist für alle zuständig, die eine Gewalttat erlitten haben und nicht privat durch den Schädiger entschädigt wurden/werden konnten. Einen Antrag kann prinzipiell jeder und jede stellen.
3. Man bekommt reichlich weiterführende Informationen im Internet, besonders gut und umfassend sind diese auf der Seite des Bundeslandes Bayern.
http://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/gewaltopfer/antrag/index.php
Falls ein/e Ehemalige/r keinen Internetzugang hat, kann man sich an das zuständige Versorgungsamt wenden.
4. Ein erster Schritt zur Beantragung ist das Ausfüllen, Unterzeichnen und Einsenden des Formulars, dem möglichst alle vorhandenen Unterlagen (Atteste, vorhandene Gutachten, Beschädigungsausweis etc.) in Kopie beigefügt werden sollten.
5. Diese Frage ist nur individuell zu klären und ist außerdem häufig die schwierigste Frage. Aber in der Regel gibt es auch hier Lösungen, die diskutiert und angegangen werden können und müssen.Bei all diesen Punkten kann der VEH e.V. falls nötig und so gut es geht behilflich sein. Sollten wir einzelne Fragen nicht klären können, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen.
Im besten Fall läuft nun alles reibungslos ab: Eine Rentenzahlung z.B. wird dem/der Ehemaligen zugesprochen, diese/r ist damit einverstanden und alle sind glücklich.
Leider aber zeigt die Erfahrung, dass es höchst selten so unkompliziert abläuft. In dem Falle sollte überlegt werden, ob ein Widerspruch eingelegt wird. Dann (und in komplizierten Fällen natürlich früher) sollte eine fundierte Rechtsberatung hinzugezogen werden.
Und hier kommt das Angebot des Juristen zum Tragen: Dieser hat mit seiner Kanzlei eine Vereinbarung getroffen, ehemalige Heimkinder, auf welche die o.g. Konditionen zutreffen, zu vertreten. Und zwar ausschließlich gegen ein Erfolgshonorar, welches zu Beginn der Vertretung mit den Ehemaligen ausgehandelt werden wird, aber nicht über 700 Euro liegen wird.
Um das zu verdeutlichen:
Eine Rente nach OEG wird rückwirkend vom Tage der Klageerhebung gezahlt. Bei einer angenommenen Opferrente nach dem OEG von monatlich 200 Euro und einer Verfahrensdauer von einem Jahr fällt also eine rückwirkende Zahlung von 2.400 Euro an, aus der dann die 700 Euro für den Juristen bezahlt werden. Diese Zahlen sind natürlich rein fiktiv. Fällt die Rente höher aus, sind die Rückzahlungen höher, ebenso, wenn das Verfahren länger dauert oder sich über mehrere Widersprüche hinziehen sollte. Das vereinbarte Honorar für die juristische Vertretung jedoch bleibt dieselbe und es fällt nur im Erfolgsfall an.
Psychologische Gutachten
Einen rein medizinischen Schaden festzustellen, ist relativ einfach. Um das mal banal zu sagen: Arm ab ist Arm ab. Da gibt es wenig zu deuten. Schwieriger wird dies, wenn es sich um einen psychologischen Schaden handelt (der aber durchaus auch körperliche Konsequenzen zur Folge haben kann) – und/oder wenn die Schädigung so lange zurück liegt, wie bei ehemaligen Heimkindern. Hier fordert das Gericht nicht selten ein psychologisches Gutachten ein.
Nun kommt es auf das Gericht bzw. den Richter an, ob er einen Gutachter bestellt oder man selbst die Wahl eines Gutachters hat. Bei gerichtsbestellten Gutachtern passiert es regelmäßig, dass diese einseitig und deutlich unvorteilhaft für den Klagenden ausfallen. In diesem Fall kann es durchaus angesagt sein, ein eigenes, gerichtsunabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.
Hierbei kommt nun der zweite Teil unseres Vorschlages zum Tragen: Die Mitarbeiterin eines engagierten Psychologen, Lehrbeauftragter an der Bochumer Universität, hat sich bereit erklärt, diese Gutachten zu erstellen. Natürlich müssen auch diese honoriert werden, aber auch hier wird sich die Bezahlung in Grenzen halten und können aus der rückwirkenden Zahlung der Rente nach OEG beglichen werden. Über die genaue Höhe der Zahlung für solch ein Gutachten stehen wir noch in Verhandlungen.
Welche Rolle spielt der VEH e.V. bei all diesem?
Wir werden lediglich die Vermittler zu juristischen und psychologischen Fachkräften sein und im Prinzip das tun, was wir auch bislang getan haben: Im Vorfeld beraten und Hilfestellungen geben. Der Verein kann natürlich keine Rechtsberatungen leisten, aber wir werden uns weiterhin bemühen, für Ratsuchende da zu sein und die ersten Schritte zu begleiten.
Wie immer sind unsere Beratungen und Hilfen selbstverständlich kostenlos!
Wichtig ist uns vor allem, den Ehemaligen Möglichkeiten aufzuzeigen. Sollten wir etwas nicht wissen, leiten wir selbstredend an kompetente Menschen weiter. Wichtig ist uns auch, eine mögliche Flut von Vorab-Anfragen von der Kanzlei bzw. der Gutachterin fern zu halten, um es diesen zu ermöglichen, sich den wirklich wichtigen – und von uns nicht zu klärenden – Fragen und Arbeiten zu widmen.
Was wird von den Ehemaligen erwartet und was kommt auf sie bei einer Klage zu?
Ehemalige Heimkinder, die diese – wir meinen wirklich großartigen Angebote – von Jurist und Psychologin aufnehmen wollen, werden gebeten, sich beim Vorstand des VEH e.V. zu melden. Am besten unter den E-Mail-Adressen von Dirk Friedrich d.friedrich@veh-ev.eu oder Heidi Dettinger h.dettinger@veh-ev.eu[color=#000040], notfalls auch telefonisch bei Heidi Dettinger unter 05032-964647. Sie werden von uns dann an Juristen bzw. Gutachterin weitervermittelt.
Wie oben bereits angesprochen, soll diese Vermittlung dazu dienen, Kanzlei und Gutachterin vor einem unnötigen Aufwand zu schützen, um diesen ein möglichst umfassendes und effektives Arbeiten zu ermöglichen.
Es wird die Mitarbeit des Klägers/der Klägerin erwartet. Das heißt, dass diese sich bemühen, ihre Unterlagen und anderes Material, das zur Klageerhebung wichtig ist, dem Juristen und, falls notwendig, auch der Psychologin zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Jeder und jede, der/die eine Klage nach dem OEG anstrebt, muss sich mit Geduld wappnen, da es durchaus zu einer ziemlich langen Verfahrensdauer kommen kann. Wir können hier nur raten, nicht den Mut sinken zu lassen und, soweit möglich, sich Personen im privaten Umfeld zu suchen, die unterstützen und Kraft geben können.
Natürlich sind wir auch weiterhin bereit, uns mit allen auseinanderzusetzen, die dies brauchen oder sich mit einem von uns aussprechen wollen – auch über den Prozess.
ZITAT ANFANG.
QUELLE: http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/gerichtsverhandlungen/juristische-und-psychologische-hilfen-beim-oeg-verfahren/
Jan 20, 2016 @ 16:12:59
JAJA…
„““der eine wohnt in sooo nem heim
die andern traun sich garnicht rein „““
((( und d a s zu recht )))
sooo wie ich las…
ist bisher keiner von diesen sexualverbrechern
angeklagt geschweige denn abgeurteilt worden …
na ja …..geld und gute anwälte muss man haben !!
korrekt ???
sagt doch mal alle ….bitte !!! …
unser land ist ein eldorado für (sexual-) verbrecher !!!
oder ???
korrekt ??
gruss von der ostsee bei der HANSE …wo sowas nie vorkam..
jens
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