ARD – Fakt vom 28.06.2016 – „Existenzbedrohung statt Hartz IV“
Sachsen-Anhalt – Der Kampf um ALG II oder: „Wenn das Jobcenter nach Vermögen sucht„
Helmut Engel aus Sachsen-Anhalt ist seit drei Jahren arbeitslos. Vor einem Jahr beantragte der 62-Jährige Arbeitslosengeld II. Doch aus dem Antrag entwickelte sich ein hartnäckiges Tauziehen mit dem Jobcenter im Salzlandkreis. Zwar gewann er nun vor Gericht – doch ob ihm das wirklich finanziell weiterhilft, ist offen.
Seit 1. Juni erhält Helmut Engel Arbeitslosengeld II. Das hat das Sozialgericht Magdeburg vor einigen Tagen entschieden. Diesem Urteil ging ein langer Kampf des 62-Jährigen mit dem zuständigen Jobcenter voraus. Angefangen hatte es im Juni 2015: Engel stellt beim Jobcenter einen Antrag auf ALG II. Das Jobcenter fordert Unterlagen und weitere Informationen zur Prüfung des Antrages an. Engel muss – so ist es gesetzlich vorgeschrieben – seine Vermögensverhältnisse offen legen. Das Jobcenter will Angaben zu Versicherungen und anderes mehr.
Und während das Jobcenter monatelang prüft, gerät Engel immer mehr in finanzielle Nöte. Um den Kredit für seine Reihenhaushälfte abzuzahlen, hat er mittlerweile Erspartes aufgebraucht. Engel mahnt bei der Behörde eine Entscheidung an. Doch das Jobcenter stellt weitere Forderungen: Er soll seine Riesterrente auflösen, obwohl diese laut Hartz-IV-Gesetz zum geschützten Vermögen zählt – bei der Entscheidung über den ALG-II-Antrag also nicht angerechnet werden darf. Das gilt auch für sein Haus. Das aber soll er, so fordert das Jobcenter, verkaufen und zu seiner 85-jährigen Mutter ziehen.
Und mehr noch: Das Jobcenter ermittelt bei Engel ein „übersteigendes Vermögen“. Das besteht unter anderem aus einem alten Jeep, den er von seinem Vater geschenkt bekommen hatte. Das fahruntüchtige Auto ist 900 Euro wert, wird vom Jobcenter aber als Oldtimer mit einem Wert von 14.000 Euro angesetzt.
Weitere Forderungen und Fragen flattern ins Haus: Ob Engel nicht von seiner Mutter die Herausgabe seines Erbe-Pflichtteils verlangen könnte. Das würde bedeuten, dass seine Mutter wiederum ihr Häuschen verkaufen müsste, um ihren Sohn auszuzahlen.
Nach einem Jahr Bearbeitungszeit lehnt das Jobcenter Engels Antrag ab – mit der Begründung des angeblich „übersteigenden Vermögens“. Und schließlich, so das Jobcenter, könne ja auch seine Ex-Frau für seinen Unterhalt mit aufkommen. Von der lebt Engel seit Jahren getrennt, er hat die Scheidung schon lange eingereicht. Das Jobcenter aber konstatiert einen „fehlenden Trennungswillen“. Doch auch seine Ex-Frau bezieht schon seit Jahren ALG II.
Engels Anwalt Dirk Feiertag nennt das Verhalten des Jobcenters skandalös, „dass ein Jobcenter zuerst gar nicht arbeitet und dann so viele Fehler am Stück produziert“.
Das Sozialgericht Magdeburg folgte den Argumenten von Feiertag und entschied, dass Engel ab Juni 2016 ALG II zu erhalten hat. Doch das Geld für das zurückliegende Jahr, in dem das Jobcenter seinen Antrag geprüft hatte, muss er in einem gesonderten Verfahren einklagen. Sein Haus wird er nun möglicherweise verlieren, weil er die Raten dafür nicht mehr bezahlen konnte. Zudem fordert die Krankenkasse 3.000 Euro ausstehender Beiträge von ihm. Sie hat zudem wegen der Schulden medizinische Leistungen für ihn eingestellt. Das Jobcenter sieht keine Schuld bei sich: „Solange wir nicht bewilligt haben, muss sich jeder mehr oder weniger selber um seine Krankenbeiträge kümmern“, so der Leiter der Rechtsabteilung, Olaf Bayer.
Der Kampf um ALG II oder: Wenn das Jobcenter nach Vermögen sucht
http://www.mdr.de/fakt/fakt-arbeitslosengeld-streit-engel-100.html
Jun 29, 2016 @ 13:19:13
Vielfacher Rechtsbruch auch seitens der Krankenversicherung, denn die Versicherungspflicht ist niemals fortgefallen und Bedürftigkeit lag weiterhin vor. Die KV hätte laut BSG zudem selber bzgl. Bedürftigkeit ermitteln müssen. Ob Feiertag nun dafür sorgt, dass diese Sachbearbeiter und vormaligen Richter die Pensionen verlieren, weil sie die Grundpfeiler dieses Staates verraten haben, scheint aber niemanden zu interessieren.
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