Hartz IV: Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit?

Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit – und Zwangsarbeit ist verboten

01.07.2016

Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verbietet jegliche Form der Zwangsarbeit. Das ILO-Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit unterschrieb die Bundesrepublik Deutschland 1956.

Dieses Übereinkommen definiert Zwangsarbeit wie folgt:

Artikel 2

1. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Für die Ein-Euro-Jobs gilt genau das. Wer einen Ein-Euro-Job nicht annimmt, dem kürzt das Jobcenter die Mittel, verhängt als eine Strafe. Diese Strafe anzudrohen zwingt Menschen, auch absurdeste „Jobs“ auszuführen. Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein. Ein-Euro-Jobs sind also Zwangsarbeit, und Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten.

Damit machen sich, genau genommen, Mitarbeiter des Jobcenters und das gesamte Personal der Bundesagentur für Arbeit, strafbar, weil sie eine verbotene Form der Zwangsarbeit durchsetzen. Das von der Bundesregierung ratifizierte ILO-Übereinkommen 29 ist eindeutig:

Artikel 6: Beamte der Verwaltung dürfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bevölkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbevölkerung noch auf einzelne Personen einen Druck ausüben, um sie zur Arbeitsleistung für Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.
Jede Behörde, und jeder Mitarbeiter, der Hartz-IV-Opfer in Ein-Euro-Jobs presst, macht sich also strafbar. Denn Artikel 25 des Übereinkommens sagt: Die unberechtigte Auferlegung von Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unter Strafe zu stellen. Die Mitglieder, die dieses Übereinkommen ratifizieren, verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die ergriffenen Strafmaßnahmen wirksam sind und streng vollzogen werden. Ein-Euro-Jobs sind also Zwangsarbeit. Zwangsarbeit ist Nötigung, und dazu sagt das Strafgesetzbuch:

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,

2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Allein der Versuch, jemand in einen Ein-Euro-Job zu zwingen, wäre demnach strafbar. Ein-Euro-Jobs erfüllen alle Kriterien der Zwangsarbeit. Matthias Härtel, der die rechtlichen Grundlagen recherchierte, klärt auf: „Gerichtlich relevant sind hier auch nicht irgendwelche „ Anordnungen von Oben“, sondern immer die tatsächlich nötigende Person. In diesem Falle also der Mitarbeiter der ARGE. Die Höchststrafe für dieses Verbrechen beträgt 3 Jahre Haft.“

Er rät den Opfern: „Wehren sie sich also und hauen sie Ihren Sachbearbeitern bei der ARGE diese Fakten um die Ohren. Bedroht und nötigt man Sie eine Zwangsarbeit anzunehmen, dann drohen Sie mit einer Anzeige nach § 240 STGB zurück. Erklären Sie vorab Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in aller Ruhe (und der gebotenen Freundlichkeit) die Fakten. Ist der/die Sachbearbeiter / in aber uneinsichtig, dann müssen Sie Nägel mit Köpfen machen und diejenige Person sofort nach § 240 STGB zur Anzeige bringen. (Dr. Utz Anhalt)

gegen-hartz.de vom 01.07.2016

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ein-euro-jobs-sind-zwangsarbeit.php

Hartz IV: Dauerhafte Ein-Euro-Jobs geplant

Bundesregierung plant dauerhafte Ein-Euro-Jobs für Hartz IV Beziehende

02.07.2016

Wer in zehn Jahren mindestens neun Jahre von Hartz-IV lebte, soll in Zukunft erneut und immer wieder 12 Monate in Ein-Euro-Jobs schuften „dürfen“. Bisher durften Abhängige des Jobcenters in fünf Jahren nicht länger als 24 Monate die Billigstarbeiten verrichten, angeblich, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht sinken.

Das Bundesministerium formuliert blumig, den Erwerbslosen sei es „auch bei guter Konjunktur kaum möglich, vom Aufbau der Beschäftigung zu profitieren und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“
Aha? Was sich so blumig anhört, erinnert an den zum Klischee geronnenen Bock, der sich zum Gärtner macht. Es ist längst belegt, dass die Zwangsarbeit für einen Apfel und ein Ei regulär bezahlte Jobs killt – und das ist vermutlich auch der Sinn und Zweck dabei. Ein zweiter Sinn der Ein-Euro-Jobs besteht darin, Menschen ihre Würde zu nehmen, um sie beliebig einspannen zu können.

Offiziell dürfen Ein-Euro-Jobber nur in Bereichen eingesetzt werden, wo sie nicht in Konkurrenz zu „richtigen“ Jobs stehen. Im Neoliberalismus ist diese wohlfeile Formulierung eine Frechheit: Seit den 1990er Jahren wird Arbeit, in der Pflege, in der Fabrik, auf dem Bau, an der Universität und in vielen Dienstleistungen immer schlechter bezahlt.

Im Journalismus zum Beispiel wurden ehemalige Redakteursstellen mit Freien besetzt, und freie Mitarbeiter erwerbslos. Gelernte Handwerksgesellen dürfen sich bei Zeitarbeitsfirmen zu einem Stundenlohn von 7,50 herum schlagen, während ihnen Anfahrtszeiten von bis zu zwei Stunden nicht als Arbeit angerechnet werden.

Behinderten- , Alten- und Krankenpflege wurde immer weiter privatisiert, und so viel wie möglich Personal gekürzt, so dass Pfleger und Krankenschwestern in Konkurrenz um immer schlechter bezahlte Jobs stehen.

Wer bei dieser immer krasseren Ausbeutung heraus fällt, gerät nach einem Jahr in die Hartz-IV-Falle. Wie soll er oder sie ausgerechnet mit Billigstjobs da wieder heraus kommen? Was sollen das für Jobs sein, die jemand zurück in den „regulären Arbeitsmarkt“ bringen und nicht in Konkurrenz zu regulären Jobs stehen, wo bei den „regulären Jobs“ der Wettbewerb um die längsten Arbeitszeiten und die schlechtesten Löhne tobt.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Erwerbslosen erledigen sinnlose Tätigkeiten, oder sie werden als Billigstalternative zu sowieso schon erbärmlich bezahlter Arbeit verheizt.

Genau das stellen nicht nur Selbsthilfegruppen der Hartz-Opfer fest, sondern auch der solcher politischen Kritik unverdächtige Bundesrechnungshof: Ihm zufolge dürfte die Hälfte der Ein-Euro-Jobs gar nicht gefördert werden, weil sie keine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit waren oder in Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen standen.

Der Bundesrechnungshof nannte Beispiele wie Erwerbslose, die beim Umzug eines städtischen Bauhofs helfen mussten, andere mussten illegalen Müll beseitigen.

Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche könnten mit Ein-Euro-Jobs ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren.
Mit dem neuen Entwurf, Langzeitarbeitslose immer wieder in Ein-Euro-Jobs auszubeuten, zementiert das Sozialministerium diese Praxis. Für Arbeiten, die bisher als klassische Studentenjobs liefen oder als Aushilfe, sei es in der Behindertenbetreuung oder in der städtischen Gartenpflege, lassen sich jetzt auf Dauer arme Menschen einspannen, die dafür einen Euro die Stunde bekommen statt zehn oder zwölf. Und wenn sie sich weigern, kürzt das Jobcenter ihnen das Geld und bedroht ihre Existenz. (Dr. Utz Anhalt)

gegen-hartz.de vom 02.07.2016

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-dauerhafte-ein-euro-jobs-geplant.php

Hartz IV: Die absurdesten Ein-Euro-Jobs

Absurde Ein-Euro-Jobs aus deutschen Amtsstuben
26.06.2016

Hartz-IV-Beziehende sollen in Zukunft 36 statt 24 Monate in Ein-Euro-Jobs bleiben. Diese „Jobs“ sollen Erwerbslose wieder in den Arbeitsmarkt integrieren, so die offizielle Begründung. Außerdem dürften sie nicht in Konkurrenz zu anderen Jobs stehen.

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Kommunen bereichern sich an den Hartz-IV-Abhängigen und sparen so die Kosten für regulär Beschäftigte, während die Ausgebeuteten für eine 30-Stunden Woche weniger als 200,00 Euro im Monat bekommen – so viel erhalten manche regulär Beschäftigte an zwei Tagen.
Es handelt sich dabei um indirekte Zwangsarbeit. Wer einen dieser „Jobs“ ablehnt oder abbricht, dem darf das Jobcenter die Bezüge um mindestens 30% kürzen, Abhängigen unter 25 Jahren darf das Jobcenter das Geld sogar komplett streichen.

Viele Betroffene müssen Arbeiten verrichten, die sich nur als „Integration in den Arbeitsmarkt“ verkaufen lassen, wenn man glaubt, dass im Himmel Jahrmarkt ist.

Für denkende Menschen bedeuten solche „Jobs“ Demütigung, sie werden demoralisiert, und haben, wenn sie 30 Stunden in sinnloser Beschäftigung verbringen müssen, keine Zeit mehr, sich um reale Jobs zu kümmern.
So arbeiteten Ein-Euro-Jobber nahezu Fulltime als Spielzeugtester bei der Braunschweiger "Dekra Toys Company". Sie mussten Puzzles zusammen setzen, um zu prüfen, ob diese vollständig waren.

Dekra Toys hatte auch noch eine andere „sinnvolle Beschäftigung, um Erwerbslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“ Die Betroffenen strickten Socken für Babys.

In Barsinghausen arbeitete eine Hartz-IV-Bezieherin in einem Ein-Euro-Job beim Tierschutzverein. Sie musste Katzen ausführen und streicheln. Die Frau beging jedoch in den Augen des Jobcenters einen Kardinalfehler: Sie fütterte die Tiere auch und säuberte ihre Toiletten. Damit hätte sie ihren Aufgabenbereich überschritten, und deshalb musste das Tierheim 335 Euro an das Jobcenter zahlen.

In Berlin erklärten Ein-Euro-Jobber U-Bahn-Kunden, wie sie die Münzen in den Fahrkartenautomaten stecken mussten.

Bei Renatec tauschten Hartz-IV-Betroffene echte Taubeneier durch Gipseier ein, damit sich die Stadttauben nicht zu stark vermehren.
Eine Betroffene zerkleinerte Teppichreste – die wurden danach weggeschmissen. (Dr. Utz Anhalt)

gegen-harz.de vom 26.06.2016

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-die-absurdesten-ein-euro-jobs.php

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)

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