Über 7 Millionen Menschen beziehen Hartz IV

Die Zahl, die (fast) Niemand kennt

06.07.2016

Es gibt eine Zahl, die in den Medien fast nie genannt wird: Die eigentliche Anzahl derjenigen, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind. Denn diese Zahl zeigt sehr deutlich, dass einiges in Deutschland nicht richtig sein kann.

Die Zahl der Erwerbslosen wird hingegen sehr häufig, vor allem im Zusammenhang steigender oder sinkender Zahlen. Im April 2016 waren rund 2,76 Menschen Arbeitslos. Allerdings sind etwa 7,02 Millionen Menschen auf Hartz IV Leistungen angewiesen (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Darunter befinden sich gut 1,96 Millionen Kinder und Jugendliche. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz. Ganz einfach, nicht Jede/r, der auch auf Hartz IV Leistungen angewiesen ist, ist im klassischen Sinne Arbeitslos.

In Zahlen ausgedrückt: Rund 860.000 Menschen beziehen Arbeitslosengeld und fast 6,26 Millionen Betroffene leben in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft. In diesen Haushalten leben 1,96 Millionen Kinder und Jugendliche. Etwa 95.000 sind sogenannte Doppelbezieher. Sie beziehen Arbeitslosengeld und zugleich Hartz IV, weil das ALG 1 nicht zum Lebensunterhalt ausreicht.
In den jeden Monat verkündeten Arbeitslosenzahlen werden viele Menschen nicht mitgerechnet. Wie kommt das? Sie gelten „rein aus statistischen Gründen“ nicht als Arbeitslos. Sie haben entweder einen Ein-Euro-Job, nehmen an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, sind krank gemeldet, oder überschreiten beim Erfassungstermin das 58. Lebensjahr. Die Bundesagentur für Arbeit führt die Betroffenen dann nicht mehr als Arbeitslose.

Weiterhin nicht mitgezählt sind Aufstocker, die zwar einen Job haben, aber deren Lohn nicht ausreicht, um das Existenzminimum für sich oder die Familie zu sichern. Weiterhin werden diejenigen herausgerechnet, die eine Ausbildung machen, Angehörige pflegen, Kinder erziehen oder im Vorruhestand sind. Das Hartz IV System zählt über die Hälfte der erwerbsfähigen Arbeitslosen nicht zu den Arbeitslosen dazu. (sb)

gegen-hartz.de vom 06.07.2016

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ueber-7-millionen-menschen-beziehen-hartz-iv.php

Alltag im Hartz IV Jobcenter

Betroffenenbericht: So gehen Jobcenter mit „Kunden“ um
08.03.2016

Ich erhielt heute einen sehr erschütternden Brief einer Betroffenen, die seit 2005 Hartz IV bezieht und sich ständig beworben hatte. Die Frau ist 59 Jahre und hat eine 30% Behinderung mit dem Merkmal „dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, da sie an Asthma und COPD leidet. Sie hatte einen Termin aufgrund einer Akteneinsicht im Jobcenter. Leider wusste sie nicht, dass sie im Zimmer der Geschäftsführerin landet.

Beim Eintreffen klopfte die Frau an und bekam die Antwort der Sekretärin, dass sie Frau L. zur Zeit nicht im Zimmer sei und sie warten müsse. Beim dritten Mal konnte sie ins Zimmer endlich eintreten.

Zuerst bekam die Betroffene in einem 30 minütigen Gespräch nur Vorwürfe und Vorurteile gegen ihre Person zu spüren. Ihren Ehemann wollte die Geschäftsführerin gar nicht mit in das Zimmer lassen. Als die Frau aber sagte, „das ist mein Ehemann und mein Beistand“, sagte die Geschäftsführerin, „bei uns benötigen sie keinen Beistand“. Es ginge „alles ordentlich zu.“ Dann wurde die Frau im Beisein ihres Mannes gemaßregelt, dass sie seit 2005 Hartz IV Leistungen erhält und bis heute keine Tätigkeit in Vollzeit bekam. „Sie haben dem Staat noch nicht ihre vollwertige Arbeitskraft zur Verfügung gestellt“.

Da die Frau sehr aufgeregt war, sprach sie etwas laut. Das beanstandete die Jobcenter-Leiterin auch. Sie sagte, weil ich sie noch nicht kannte, habe ich mich mit ihren beruflichen Werdegang und ihren persönlichen Verhältnissen vertraut gemacht, um zu wissen, was sie für ein Mensch sei und was sie für ein Verhalten gegen das Jobcenter und die Gesellschaft an den Tag legen würde. Laut Angaben der Betroffenen ließ die Geschäftsführerin durchblicken, dass sie die Frau als „faul und als gesellschaftsunfähig“ einstufen würde.

Sie beschimpfte sie, dass sie sich auf Kosten des Jobcenters auf Hartz IV Leistungen ausruhen wolle. Wenn sie wirklich nicht arbeiten könne, will sie diese Frau einmal zum medizinischen Dienst schicken, um zu erfahren, ob wirklich eine Behinderung vorläge oder diese bloß davor geschoben wäre. Dies wies die Frau zurück und hielt auch gleich der Geschäftsführerin entgegen, dass sie ihre Rechte und Pflichten als Bürgerin kennt und als Bürger des Bundesgebietes gemäß § 25 GG verpflichtet ist, das GG zu achten, zu schützen und zu verteidigen. Sie antwortete auch in einen höflichen Ton, dass sie arbeiten möchte, aber auf ihre Bewerbungen keine Antwort oder eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen würde.

Nach mehrmaliger Aufforderung endlich Einsicht in die Akten zu bekommen, wurde nach 30 Minuten einer Akteneinsicht im Zimmer der Sekretärin der Geschäftsführerin mit knirschenden Zähnen stattgegeben. Nach Einsichtnahme der 3 Akten war festzustellen, dass die Unterlagen die wichtig waren, nicht mehr vorhanden waren oder von den Mitarbeitern absichtlich nicht eingeheftete oder gar vernichtete wurden. Dass diese Mitarbeiter aufgrund dieser Feststellung somit sanktionieren könne, wie es ihr passt.

Diese Bürgerin bekommt ab April 2016 von dem Jobcenter eine vollkommene Aufhebung ihrer Leistung wegen angeblicher „grober Verletzung der Mitwirkungspflicht“ sowie wegen einer angeblichen Handlung, die nicht der Wahrheit entspriäche. Sie habe ihre Mitwirkungspflicht immer erfüllt.

Nachweis sind die Eingangsbestätigungen, die sie immer ausgefüllt zurück bekam. Die Wahrheit ist, dass man dieser Betroffenen aufgrund ihrer Hartnäckigkeit, sich nicht vom Jobcenter unterdrücken lassen zu wollen, sie deshalb mit allen Mitteln aus den ALG2 Bezug gedrückt und in die Sozialhilfe gesteckt werden soll. Die Geschäftsführerin habe nach Angaben der Betroffenen und des Ehemanns so beiläufig geäußert, dass sie nicht mehr als Arbeitskraft für die Gesellschaft und dem Staat dienen könne. Sie sei nicht mehr für das Jobcenter konform und gehöre deshalb in die Sozialhilfe. Also unter der Device, wer „nicht mehr arbeiten kann wird entsorgt“. Obwohl die Betroffene noch 3-4 Stunden arbeiten kann und viele Abschlüsse im kaufmännischen Bereich hat, wird sie unwürdig und mit Beschimpfungen aufs Abstellgleis gestellt.

Es ist noch zu erwähnen, dass Jobcenter mit Vorlagen von gerichtlichen Präzedenzfällen arbeiten und darauf ihre Entscheidungen aufbauen. In der Akte der Bürgerin waren 2 Vordrucke enthalten, welche auch von der Sekretärin in einem persönlichen Gespräch bestätigt wurden. Ich finde es eine Frechheit und Unverfrorenheit von diesem Jobcenter gegenüber dem Leistungsbezieherin, so eine Vorgehensweise abzuziehen. Aber da diese Leute in dieser Arbeitsverfolgungseinrichtung ohne Einfühlungsvermögen und Anstand arbeiten, ist es kein Wunder, dass es immer wieder zu Klagen, Widersprüche und Auseinandersetzungen kommen tut. (Erwerbslosenberaterin Luise Müller, Suhl)

gegen-hartz.de vom 08.03.2016

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alltag-im-hartz-iv-jobcenter.php

»Die Ignoranz im Umgang ist nicht hinnehmbar«

Hamburg: Hartz-IV-Bezieherin und Begleiter werden aus Jobcenter geworfen, als sie seit Januar fehlende Zahlung einfordern. Gespräch mit Claude N’da Gbocho

Interview: Martin Dolzer

Sie waren am Freitag und Montag gemeinsam mit einer Klientin in einem Jobcenter in Hamburg. Dort sind sie wiederholt, trotz akuter Notlage, abgewiesen worden. Worum ging es genau?

Am vergangenen Freitag war ich mit meiner Klientin Frau K. im Hamburger Jobcenter in Lokstedt, um ihre Sozialleistungen gemäß SGB II, also Hartz IV, einzufordern, die schon seit Anfang Januar 2016 nicht mehr gezahlt wurden. Frau K. ist alleinerziehende Mutter aus Côte d’Ivoire, der Elfenbeinküste, mit einem neun Monate alten Kind und hat schlicht seit Januar kein Geld mehr erhalten. Wir sind mehrfach von Sachbearbeiterin zu Sachbearbeiterin geschickt worden, ohne dass auf das Anliegen eingegangen wurde. Am Freitag wurden wir auf Montag vertröstet. Die Teamleiterin machte die Zusage, dass sich eine zuständige Sachbearbeiterin melden werde, um den Notstand zu beenden – oder dass wir uns, falls dies nicht geschehe, bei der Sachbearbeiterin melden sollten. Einen Anruf erhielt weder die Klientin noch ich. Da die Zuständige selbst per Telefon nicht erreichbar war, gingen wir erneut zum Jobcenter.

Dort wurden Sie am Empfangstresen erneut vertröstet.

Das ist richtig. Da es für Frau K. allerdings um eine existentielle Situation geht, haben wir darauf bestanden, sofort angehört zu werden. Frau K. hatte, wie vom Jobcenter gefordert, bereits im Dezember 2015 rechtzeitig einen Folgeantrag für ihre Leistungen eingereicht und sollte nun erneut ohne weitere Auskunft auf einen nächsten Termin vertröstet werden. Ein solches Vorgehen ist völlig verantwortungslos. Es handelt sich auch nicht um den ersten Fall dieser Art, den ich erlebe. Immer wieder werden meine Klienten vertröstet oder abgewiesen, ohne dass auf ihre Anliegen eingegangen wird. Mehrfach kam es schon zu Situationen, in denen sich Klienten erniedrigt fühlten. Die Teamleiterin verweigerte allerdings jegliche sachliche Auseinandersetzung über das Thema. Statt dessen drohte sie, die Polizei anzurufen, wenn wir nicht sofort weggehen würden, obwohl ich sie mehrfach darauf hinwies, dass Frau K. ein neun Monate altes Kind hat und ich sie im Auftrag der Kirche betreue.

Ist für Sie nachvollziehbar, warum die Teamleiterin derart verständnislos gegenüber berechtigten Anliegen handelt?

Ich kann das überhaupt nicht verstehen, weil es doch gerade die Aufgabe von Behörden ist, die Sozialleistungen gewähren, sich differenziert mit der Situation von Betroffenen auseinanderzusetzen. Das vollkommen zu verweigern und dann auch noch mit der Polizei zu drohen ist ein Skandal. Sich so zu verhalten ist genau das Gegenteil von dem, was in einer solchen Institution Beschäftigte tun sollten. Ihre Aufgabe wäre doch, sich mit sozialer Kompetenz und Einfühlungsvermögen um die Bedürfnisse der Menschen, die darauf angewiesen sind, zu kümmern. Wenn statt dessen auch noch Drohungen dazukommen, ist mehr als fraglich, ob die Menschenwürde so gewahrt bleibt. Vielleicht hängt das Handeln der Teamleiterin aber auch damit zusammen, dass ich Afrikaner bin.

Sie sehen dieses Verhalten also auch als Angriff auf ihre Integrität?

Die Ignoranz im Umgang mit Hilfebedürftigen und deren Begleitern, die man im Jobcenter oder oft auch bei der Ausländerbehörde erleben kann, ist nicht hinnehmbar. Die Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollte dort gezielt geschult werden – insbesondere ihre soziale. Gerade Menschen in Leitungsfunktionen haben eine besondere Verantwortung und müssen deshalb meiner Meinung nach auch integrierend wirken, anstatt Ausgrenzung zu betreiben. Sie müssen auch in vermeintlichen Stresssituationen professionell handeln. Dazu brauchen sie auch eine entsprechende Ausbildung. Hierbei sollten der Mensch und seine Würde im Mittelpunkt stehen und nicht seine oberflächlich betrachtete Verwertbarkeit. In dieser Ausbildung muss auch interkulturelle Kompetenz eine zentrale Rolle spielen.

Junge Welt vom 19.02.2016

http://www.jungewelt.de/2016/02-19/005.php

Hartz IV weniger wert

Durch Preisentwicklung haben ALG-II-Bezieher heute weniger finanziellen Spielraum als bei Einführung des Systems. Anhebung des Regelsatzes unzureichend

Von Claudia Wrobel

Die sogenannte turnusmäßige Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes entspricht nicht mal im Ansatz einer Anpassung an das Existenzminimum. Die Anhebung um fünf Euro ab 1. Januar auf dann 404 Euro wird von der Entwicklung der Verbraucherpreise zunichte gemacht. Das geht aus einer Berechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes hervor, die dieser am Mittwoch veröffentlichte.

Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe haben demnach heute weniger finanziellen Spielraum als bei der Einführung des Systems 2005. Dazu beigetragen hat unter anderem die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise. Während diese in den vergangenen zehn Jahren um durchschnittlich 24,4 Prozent gestiegen sind, wurde der Regelsatz lediglich um 15,7 Prozent angehoben. Der Anteil für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Regelsatz ist mit etwa 35 Prozent der größte, für alkoholische Getränke wird Hartz-IV-Beziehern im Bedarf gar kein Geld eingeräumt. »Trotz guter Konjunktur hat sich die Spaltung zwischen oben und unten noch vergrößert«, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. »Die Sicherung des Existenzminimums ist ein Verfassungsauftrag und keine Frage fiskalpolitischer Opportunität.«

Trotzdem wird der Hartz-IV-Satz von der Bundesregierung systematisch kleingerechnet. Obwohl seit 2013 eine sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegt, wendet das Kabinett diese nicht zur Ermittlung des Regelsatzes an (jW berichtete), sondern bezieht sich noch auf die Stichprobe von 2008. Die neue soll erst 2017 zum Tragen kommen. Die nun durchgeführte turnusmäßige Anpassung beruht zu 70 Prozent auf der Preisentwicklung regelsatzrelevanter Güter und zu 30 Prozent auf der Lohnentwicklung im Vorjahresvergleich.

Der Paritätische Gesamtverband hat bereits am Montag darauf hingewiesen, dass der Regelsatz im Jahr 2011 manipuliert wurde und dadurch kleiner ist, als er selbst nach den Anforderungen der Bundesregierung bei Einführung des Hartz-Systems sein sollte. Das habe mit einer Feststellung des Existenzminimus nichts mehr zu tun. Damals wurde unter anderem die Referenzgruppe verändert, so dass nicht mehr wie zuvor die 20 Prozent der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen als Bezugsgruppe dienten, sondern nur noch 15 Prozent. Diese Manipulationen würden seitdem systematisch jedes Jahr fortgeschrieben. »Es ist schon mehr als enttäuschend, dass auch Frau Nahles diese Tricksereien übernimmt, gehörte sie doch vor ihrer Berufung zur Arbeitsministerin zu den Hauptkritikerinnen der Methoden ihrer Vorgängerin (Ursula von der Leyen, jW, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Ausgeschlossen aus der Referenzgruppe sind nur diejenigen Haushalte, die ausschließlich Transferleistungen beziehen. Personen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie »aufstocken« müssen, oder die zwar einen Anspruch auf Leistungen haben, diesen aber nicht geltend machen, werden nicht herausgerechnet. Auch das drückt die Berechnung. Der Verband fordert, die einst selbst gesetzten Regeln anzuwenden, und errechnet damit einen Regelsatz von 491 Euro. Dies entspricht einer Anhebung von gut 21 Prozent. »Es geht nicht um statistische Petitessen. Es geht um das Existenzminimum von Millionen Menschen«, appellierte Schneider an die Bundesregierung.

junge Welt vom 31.12.2015

http://www.jungewelt.de/2015/12-31/024.php

Massive Kritik an Hartz IV Verschärfung

Erwerbslosen-Bündnis „AufRecht bestehen“* kritisiert Gesetzentwurf

16.12.2015

Das bundesweite Erwerbslosen-Bündnis „AufRecht bestehen“ hat den Gesetzentwurf, mit dem das Hartz-IV-Gesetz angeblich vereinfacht werden soll, als Mogelpackung kritisiert. Der Entwurf enthalte eine Vielzahl von „völlig inakzeptablen Verschlechterungen“. Der Gesetzentwurf wird zurzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt.

Der Gesetzentwurf richte sich zu weiten Teilen ausschließlich nach den Interessen der Jobcenter und des Bundesministeriums für Arbeit, kritisiert das Bündnis. „Hartz IV soll für die Jobcenter einfacher zu handhaben sein und dies geschieht zu Lasten der Leistungsberechtigten, deren Rechte eingeschränkt deren individuelle Leistungsansprüche weiter beschnitten werden sollen“, erläutert Helga Röller von der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG PLESA).

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ nennt konkrete Beispiele aus dem Gesetzentwurf, mit denen Hartz-IV-Bezieher deutlich schlechter gestellt werden:

So soll zukünftig eine separate Einzelfallprüfung der Heizkosten nicht mehr verpflichtend sein und die Kommunen dürfen stattdessen eine Obergrenze für die Warmmiete festlegen. Das würde bedeuten, dass Hartz-IV-Beziehern hohe Heizkosten nicht mehr erstattet werden, die besonderen Umständen wie etwa einer schlechten Wärmedämmung geschuldet sind.

Der Bedarf von Kindern, die abwechselnd bei ihren getrennt lebenden Elternteilen wohnen, wird künftig noch weniger gedeckt sein als heute. Schlechter gestellt werden Elternteile, bei denen sich das Kind über die Hälfte der Zeit aufhält, die aber nur den halben Kinderregelsatz erhalten. Elternteile, bei denen ein Kind weniger als ein Drittel der Zeit verbringt, sollen gar keinen Teil vom Regelsatz mehr bekommen.

Einige Absetz- und Freibeträge sollen eingeschränkt oder ganz gestrichen werden. In der Folge würde vorhandenes Einkommen verschärft angerechnet und der Hartz-IV-Zahlbetrag würde sinken. So soll beispielsweise der Erwerbstätigen-Freibetrag in Höhe von bis zu 230 Euro monatlich nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn ein Jobcenter einen vorläufigen Bescheid erteilt.

Nach dem Gesetzentwurf sollen Jobcenter künftig Kostenersatz für bezogene Leistungen fordern, wenn Personen unterstellt wird, sie würden „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ nicht genug tun, um ihren Leistungsanspruch zu beenden oder zu verringern. Mit dieser willkürlichen, von subjektiven Entscheidungskriterien abhängigen Strafregelung kann der Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen unterlaufen werden, da diese ständig unter dem Vorbehalt der Rückforderung stehen.

„Statt zu kürzen und neue Strafen einzuführen muss die Regierung endlich ihre Hausaufgaben machen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, die sich günstig auf die Leistungsansprüche auswirken würden“, fordert Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS). So müssten beispielsweise bei den Regelsätzen die tatsächlichen Stromkosten berücksichtigt werden.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert die Fraktionen im Bundestag und die Länder im Bundesrat auf, die geplanten Verschlechterungen im Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. Zudem müsse das Thema Sanktionen wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eine zunächst von Arbeitsministerin Andrea Nahles geplante Entschärfung der besonders harten Sanktionen für unter 25-Jährige – diese Gruppe bekommt schon bei der ersten Pflichtverletzung den Regelsatz komplett gestrichen – ist nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten. „Die Regelsätze sind bereits die absolute Untergrenze, da sie das Existenzminimum sichern sollen“, erläutert Frank Jäger vom Verein Tacheles in Wuppertal. „Dass Jobcenter weiterhin jegliche Leistungen zum Lebensunterhalt einstellen dürfen, ist völlig unverhältnismäßig und wirft viele Hilfebezieher erst recht aus der Bahn“, so Jäger weiter. (pm)

gegen-hartz.de vom 16.12.2015:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/massive-kritik-an-hartz-iv-verschaerfung-3718013.php

Geschwätz von gestern

Arbeitsministerin Nahles rechnet Hartz-IV-Ansprüche klein. Als Oppositionspolitikerin hatte sie ihre Vorgängerin dafür hart attackiert

Von Ralf Wurzbacher

Regieren macht vergesslich. Vor fünf Jahren fand Andrea Nahles, damals noch SPD-Generalsekretärin, die Kalkulation der Hartz-IV-Regelsätze »skandalös« und »unmoralisch«. Angesichts des seinerzeit von der konservativ-liberalen Bundesregierung beschlossenen Leistungszuschlags um fünf Euro wetterte sie über »Geschacher auf dem Rücken der Schwächsten«, verlangte statt 364 Euro »über 400 Euro« und tönte: »Alles andere ist künstlich heruntergerechnet.« Schnee von gestern. Als amtierende Bundesarbeitsministerin bedient sich Nahles heute derselben Methodik bei der Bemessung der Hilfen wie ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen (CDU). Das ergibt eine Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke.

Wie die Linkspartei-Vorsitzende Katja Kipping beim Arbeitsministe­rium in Erfahrung brachte, bleibt unter Ressortchefin Nahles »alles beim alten«. Demnach wird weiterhin das Konsumverhalten der untersten, einkommensschwächsten 15 Prozent der Bevölkerung zur Ermittlung der Regelsätze herangezogen. Bis Jahresende 2010 waren es noch die untersten 20 Prozent. Die Änderung war seinerzeit mit dem durchsichtigen Ziel vorgenommen worden, die Höhe der Regelsätze zu drücken. Hintergrund war ein im Frühjahr 2010 ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Dieses besagte, dass die Bemessung der Leistungen nicht länger an den Renten, sondern an der Lohn- und Preisentwicklung zu orientieren sei. Die Neuerung hätte auf Basis der alten Rechenweise erhebliche Mehrkosten hervorgerufen.

Deshalb besorgte man flugs den Systemwechsel und blockte sämtliche guten Ratschläge rigoros ab. So hatte die SPD zusammen mit den Sozialverbänden gefordert, sogenannte Aufstocker aus der Referenzgruppe herauszunehmen. Das sind Menschen, die aufgrund ihrer dürftigen Einkünfte auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind. Die SPD pochte ferner darauf, die »verschämten Armen«, also jene, die ihre Ansprüche aus Unkenntnis, Stolz oder Angst vor Stigmatisierung nicht geltend machen, herauszufiltern. Beide Maßnahmen hätten Alleinstehenden auf einen Schlag 30 Euro mehrHartz IV beschert. Aber auf nichts davon ließ sich von der Leyen ein.

Mit Nahles führt nun ausgerechnet ihre einst lauteste Kritikerin den Hauptsache-billig-Kurs fort. In ihrer Antwort auf die Anfrage der Linkspartei kündigt das Ministerium an, es bei der Referenzgruppe für Alleinlebende bei den »unteren 15 Prozent« zu belassen. Man werde weiterhin nur Haushalte herausrechnen, »die über kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügen«, also Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger selbst, um sogenannte Zirkelschlüsse zu vermeiden. Aufstocker bleiben folglich genauso inbegriffen wie die verdeckt Armen. Begründet wird das Vorgehen mit einem Beschluss Karlsruhes vom Juli 2014, in dem die Rechenmethode der Vorgängerregierung gebilligt wurde.

Der Verweis auf gerade dieses Urteil erscheint gewagt. Die Verfassungsrichter nannten darin die »Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (…) noch verfassungsgemäß«. Allerdings sahen sie Nachbesserungsbedarf bei den Energiekosten, der Mobilität oder den Pauschalen für die Anschaffung von Kühlschrank und Waschmaschine. Außerdem habe der Gesetzgeber »eine tragfähige Bemessung der Regelbedarfe bei ihrer anstehenden Neuermittlung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 sicherzustellen«. Wie junge Welt berichtete, liegen die EVS-Ergebnisse seit diesem Spätsommer vor. Auf ihrer Grundlage hätte die Regierung längst mit dem Gesetzgebungsprozess für eine Leistungsanpassung loslegen können. Nahles will indes erst zum 1. Januar 2017 liefern.

Kipping fand dafür deutliche Worte: Nahles verfahre offensichtlich nach dem Grundsatz: »Was kümmert mich mein Geschwätz aus Opposi­tionszeiten.« Jetzt denke sie weder daran, die Berechnungsgrundlagen zu korrigieren, noch die durch Karlsruhe angemahnte bedarfsdeckende Regelsatzanpassung zügig umzusetzen. In einem jW vorliegenden Brief an das Arbeitsministerium bekundet der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, »einige Überraschung« wegen der Verzögerung. Da es hier um das soziokulturelle Existenzminimum und um über sieben Millionen Betroffene gehe, »muss erwartet werden können, dass die Umsetzung der neuen Erkenntnisse aus der EVS 2013 außerordentlich zügig geschieht«.

junge Welt vom 14.12.2015

http://www.jungewelt.de/2015/12-14/021.php?sstr=Hartz%7CIV

Nahles rechnet Hartz IV Regelsätze klein

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles lässt die Hartz IV Sätze ebenso klein rechnen wie ihre Vorgängerin

10.12.2015
2010 musste die damalige Bundesregierung die Hartz IV Regelleistungen neu berechnen, da das Bundesverfassungsgericht eindeutig urteilte, dass diese verfassungswidrig seien. Und ein weiteres Mal trickste die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), um Geld zu
sparen. Die Berechnungsgrundlagen wurden zu damaliger Zeit nicht nur von Erwerbslosengruppen, Wohlfahrtsverbänden und Linkspartei kritisiert, sondern auch die heutige Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigte sich empört. So warf sie von der Leyen vor, die Hartz IV Sätze „künstlich heruntergerechnet“ zu haben.

Heute, nachdem Nahles selbst nun Bundesarbeitsministerin ist, scheint die Kritik nicht mehr zu existieren. Denn Nahles orientiert sich bei ihren Hartz IV Berechnungen exakt an den Vorgaben ihrer Vorgängerin. Das ergab eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“, die uns vorliegt.

Alle fünf Jahre ermittelt das Statistische Bundesamt, wie viel Geld rund 60.000 ausgesuchte Haushalte in Deutschland für was ausgeben. Bei dieser Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) werden 200 Positionen wie Nahrungsmittel oder Kleidung abgefragt. Die Resultate aus dem Jahre 2013 liegen bereits vor. Statt diese schnell umzusetzen, werden im kommenden Jahr erst einmal Eigenberechnungen und Prüfungen des Arbeitsministeriums ausgeführt. Eine Neuberechnung der Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Sätze soll es spätestens 2017 geben. Also erst satte 4 Jahre später. Doch das ist noch nicht alles.

Bei den Neuberechnungen kommt es vor allem darauf an, welche Haushalte für die Bemessung herangezogen werden. Um die Regelleistungen möglichst niedrig zu halten, hatte das Leyen-Ministerium nur die untersten einkommensschwächsten  15  Prozent genommen, um den Hartz IV Satz eines Single-Haushaltes zu bemessen. Zu vor wurden noch 20 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte genommen. Ein finanziell wichtiger Unterschied, da die Gruppe der unteren  15 Prozent ein deutlich geringeres Einkommen hat als die unteren  20  Prozent der  Haushalte hat.
Damit es nicht zu Kreisberechnungen kommt, werden Hartz IV und Sozialhilfeempfänger aus der Berechnung herausgenommen. Doch was nützt das, wenn Hartz IV Aufstocker weiterhin mit hinzugerechnet werden, die sogar noch weniger als das Existenzminimum verdienen und deshalb aufstocken müssen. Die SPD kritisierte diesen Punkt zu damaliger Zeit und ging noch einen Schritt weiter und pochte darauf, auch diejenigen aus den Berechnungsgrundlagen zu nehmen, die zwar einen Hartz IV Anspruch hätten, aber kein zusätzliches Geld beantragen würden. Die Zahl der Betroffenen in Deutschland wird von Experten mit einigen Millionen beziffert. Hätte von der Leyen diese wesentlichen Punkte beachtet, wäre die Satz um mindestens 30 Euro im Monat gestiegen.

Nun fragte Katja Kipping beim Arbeitsministerium an, warum die alte Berechnungsgrundlage weiterhin verwendet wird, obwohl diese doch auch von Nahles zu damaliger Zeit ebenfalls kritisiert wurde. Die Antwort war kurz und knapp: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2014 die Methode gebilligt. Daher sehe man keinen Grund hier etwas zu ändern. Linken-Chefin Kipping: „Bei der Berechnung der Regelsätze bleibt alles beim Alten. Damit verbleiben wir in der  Verarmungsspirale.“ (sb)

gegen-hartz.de vom 10.12.2015

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/nahles-rechnet-hartz-iv-regelsaetze-klein-3718008.php

Nahles wegen Hartz – IV – Berechnung in der Kritik

http://www.sueddeutsche.de/politik/sozialministerin-nahles-wegen-hartz-iv-berechnung-in-der-kritik-1.2774792

Arme haben keine Priorität

Hauptsache Krieg: Regierung schiebt dringend nötige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze auf die lange Bank. Anpassung soll erst 2017 erfolgen.

Von Ralf Wurzbacher

Einen Krieg beschließt die Bundesregierung im Handumdrehen. Wo genau Deutschland diesen führt, mit wem und gegen wen, tut nichts zur Sache. Hauptsache, ab 1. Januar wird scharf geschossen. Geht es dagegen darum, sechs Millionen sozial Bedürftigen das tägliche Leben zu erleichtern, ist größtmögliche Trantütigkeit angesagt. Tatsächlich könnte die große Koalition Hartz-IV-Beziehern zum Jahreswechsel eine spürbare Erhöhung bei den Regelsätzen bescheren. Tut sie aber nicht, obwohl dies nach neuen statistischen Befunden dringend geboten wäre. Das Bundesarbeitsministerium spielt statt dessen auf Zeit: Mehr Geld soll es erst 2017 geben.

So bleibt es bei der im Oktober beschlossenen Miniaufstockung im Umfang von 1,25 Prozent zum kommenden Jahr. Alleinstehende erhalten demnächst 404 Euro statt bisher 399 Euro. Vier Euro mehr bekommen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, während Kindern je nach Alter ein Plus von drei oder vier Euro zusteht. Diesem Aufschlag liegt die Preis- und Lohn­entwicklung des laufenden Jahres zugrunde, wie es das Bundesverfassungsgericht per Urteil vom Frühjahr 2010 verlangt hatte. Bis dahin orientierten sich die Bemessung der Zahlungen – verfassungswidrig – an der Entwicklung der Renten.

Auch die neue Berechnungsmethode ist umstritten. »Sie bildet den Alltag der Betroffenen nicht lebensecht ab«, meint etwa der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer. Bedenken haben im Vorjahr auch die Karlsruher Verfassungsrichter angemeldet. Zwar sei die Regelung »noch« verfassungsgemäß, dennoch bestehe Bedarf zur Nachbesserung bei den Energiekosten, der Mobilität oder den Pauschalen für die Anschaffung von Kühlschrank und Waschmaschine. Komme es zum Beispiel beim Strom zu außergewöhnlichen Preissteigerungen, müsse der Gesetzgeber dies zeitnah mit höheren Regelsätzen berücksichtigen.

Immerhin sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Fehlerbereinigung vor, wenngleich auch nur in größeren Zeitabständen. Maßgeblich ist dabei die aktuellste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), anhand derer laut Sozialgesetzbuch XII die »Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt (wird)«. Im Rahmen der alle fünf Jahre durchgeführten EVS sind die Ausgaben von 60.000 Haushalten über einen Zeitraum von drei Monaten minutiös dokumentiert, um daraus den Bedarf von Hartz-IV-Beziehern möglichst exakt zu bestimmen.

Der geltende Regelsatz basiert auf der längst überholten Analyse aus dem Jahr 2008. Seit der folgenden Umfrage im Jahr 2013 sind noch einmal zwei Jahre ins Land gegangen. So lange hat das Statistische Bundesamt nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) für die Auswertung der Daten gebraucht. Im Spätsommer wurden die Ergebnisse endlich vorgelegt, bis dato allerdings ohne Folgen. Zunächst wolle man die Befunde prüfen und bei den Statistikern neue Sonderauswertungen in Auftrag geben, erfuhr die SZ aus dem Arbeitsministerium.

Rechtlich ist das Ministerium damit auf der sicheren Seite. In den SGB-Vorschriften steht nichts davon, wie rasch eine Neubemessung nach EVS-Maßstab zu erfolgen hat. Erst nach Abschluss der Prüfung könne die Arbeit am Gesetz beginnen, gab eine Sprecherin von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Auskunft. Die neuen Regelbedarfshöhen könnten dann »zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und damit im derzeitigen Anpassungsturnus liegen«. Auch sei es nicht möglich, den Termin auf den 1. Juli 2016 vorzuziehen, eine rückwirkende Anpassung sei genauso wenig geplant.

Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) hält es für einen »Skandal und eine Geringschätzung aller Menschen, die von Hartz IV leben, dass sich das Ministerium so viel Zeit lässt«. So seien »die Leistungen nachweislich zu niedrig, um sich ausgewogen zu ernähren, die tatsächlichen Stromkosten zahlen oder sich eine Waschmaschine kaufen zu können«. Laut Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, zeigten »schätzungsweise 140.000 Stromabschaltungen in Hartz-IV-Haushalten im vorigen Jahr (…), wie drängend der Handlungsbedarf ist«. Wenn man den Menschen tatsächlich helfen wollte, wäre es kein Problem, »ab sofort die Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher genauso wie die Kosten für Wohnung und Heizung in voller Höhe zu übernehmen«.

junge Welt vom 04.12.2015

http://www.jungewelt.de/2015/12-04/020.php

Bundesregierung hält Hartz IV Erhöhung zurück

Trotz neuer Bewertungsgrundlagen: Hartz IV Regelsätze werden nicht erhöht

01.12.2015
Die Höhe der
Hartz IV Regelsätze hängt von speziellen Erhebungen ab. Diese werden alle 5 Jahre durch das Statistische Bundesamt durchgeführt. 60.000 Haushalte werden über drei Monate hinweg genau beobachtet. Dabei wird notiert, was diese ausgeben. Rund 200 Positionen sind in dieser Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorgesehen. Darunter befinden sich Ausgaben für Waschmittel, Essen und Trinken oder Telefongebühren. Die Berechnungsgrundlagen werden seit je her als zu ungenau kritisiert. Es werden nämlich Maßstäbe angesetzt, die den Regelsatz künstlich herunter rechnen.

Veraltete Berechnungsdaten, obwohl neue vorliegen

So weit, so gut oder schlecht. Nun beruhen die derzeitigen Sätze auf der Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2008, obwohl es bereits 2013 eine neue Auswertung gab. Diese Daten wurden bis heute ausgerechnet. Das Bundesamt hat die Ergebnisse nun vorgelegt. Darin enthalten wären umfangreiche Erhöhungen der Hartz IV Regelbedarfe. Diese müssten eigentlich in die Neuermittlung der Sätze 2016 einfließen. Doch die Bundesregierung weigert sich dies zu tun. Wenn überhaupt wird mit einer grundlegenden Neuberechnung im Jahre 2017 gerechnet.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung handelt hierbei jedoch höchst rechtswidrig. Denn im Sozialgesetzbuch XII heißt es: "Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt."

Neue Regelbedarfe werden zurückgehalten

Doch das Bundesarbeitsministerium hält dagegen. Der Gesetzgeber habe immerhin nicht vorgegeben, wie schnell diese Anpassung dauern solle. Eine Sprecherin sagte: „Zunächst werden die Ergebnisse der EVS geprüft und eine neue Sonderauswertungen in Auftrag gegeben“. Und das dauert. Frühestens sei mit einer Erhöhung im Januar 2017 zu rechnen. Obwohl höhere Regelbedarfe bereits ermittelt sind, sollen keine rückwirkende Zahlungen passieren.

So spart die Bundesarbeitsministerium mal wieder mit einem Trick bei den Ärmsten dieser Gesellschaft. Und das, obwohl bereits massive Unterdeckungen beispielsweise bei den Stromkosten stattfinden und immer mehr Haushalten der Strom abgeklemmt wird, weil Viele die Kosten einfach nicht mehr begleichen können. So werden die Menschen massiv in Existenzkriesen gestürzt. Der Weg aus der Erwerbslosigkeit wird so um so schwieriger. (sb)

gegen-hartz.de vom 01.12.2015

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bundesregierung-haelt-hartz-iv-erhoehung-zurueck-3618009.php

Balkon-Verbot für Hartz IV Bezieher

24.11.2015

Klaus Leichsenring darf seinen Balkon nicht betreten, weil dann die Wohnung für das Jobcenter zu groß sei. Der Betroffene fasst es nicht, dass man ihm so übel mitspielt, nur weil er nach langer Arbeit aufgrund einer Herzerkrankung Hartz IV beziehen muss.

Balkon-Entzug weil 30 EUR fehlen

Seine 3 Zimmer-Wohnung im sächsischen Bad Schlema ist gerade einmal 55 qm groß. Seit nunmehr 61 Jahren lebt der Mann in dieser Wohnung. Vor kurzem wurde ein Balkon rangebaut. Betreten darf ich den Balkon nicht, sagt er. Das Amt habe ein Balkon-Verbot erteilt. „Mir fehlen genau 30 Euro“, klagt der ehemalige Baumaschinist. So viel würde die Wohnung nun mehr im Monat kosten, weil der Balkon vom Vermieter angebaut wurde. Aber das Jobcenter zahlt partout nur 357 Euro und keinen Cent mehr.

Aus diesem Grund erfand die Hausverwaltung einen merkwürdigen Kompromiss. Leichsenring darf zwar aus dem Fenster schauen, aber den Balkon nicht betreten. Aus diesem Grund wurde auch keine Balkontür wie bei den anderen Bewohnern eingebaut, damit das Verbot ja nicht missachtet wird. Sollte er dennoch eine Getränkekiste auf dem Balkon aufbewahren, droht eine Abmahnung.

Gegenüber der BILD sagte Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes: „Meines Erachtens sollte das Amt bei 30 Euro ein Auge zudrücken. Angemessene Wohnkosten bedeuten für mich nicht nur ortsübliche Vergleichsmieten. Man sollte auch bedenken, wie viel Miete für den Mann gezahlt werden müsste, wenn er jetzt eine neue Wohnung beziehen würde.“ Laut der Hausverwaltung gebe es noch weitere Fälle von Balkon-Entzug, um die Kosten der Unterkunft nach Vorgaben des Jobcenters einzuhalten.

Leichsenring muss seit einem Herzinfarkt Hartz IV beziehen, weil er nach dem Herzanfall seine Arbeit verloren hat. „Als Herzkranker wäre es schön, einen Balkon zu haben. Aber ich vermisse ihn auch nicht. Ich weiß ja nicht, wie es ist, einen zu haben.“ (sb)

gegen-hartz.de vom 24.11.2015

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/balkon-verbot-fuer-hartz-iv-bezieher-3618004.php

 

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)

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