Deutscher Bundestag – Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) 01.10.2015
01 Okt 2015 Hinterlasse einen Kommentar
in Hartz IV, Sanktionen Schlagwörter:Hartz IV, Sanktionen
Deutscher Bundestag – Sanktionen bei Hartz IV und Sozialhilfe
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) 01.10.2015
09 Sept 2015 Hinterlasse einen Kommentar
in Hartz IV, Sanktionen Schlagwörter:Hartz IV, Sanktionen
Zu wenig Beschäftigte, tausende nur in befristeten Verträgen, selbst von Arbeitslosigkeit bedroht. Dem gegenüber gut sechs Millionen Bezieher von Hartz IV, viele davon Langzeitarbeitslose, erhalten immer weniger sinnvolle Weiterbildungen. Stattdessen stiegen die Sanktionen gegen Erwerbslose
28 Jul 2015 Hinterlasse einen Kommentar
in Arbeitslosigkeit in Deutschland, Armut in Deutschland, Hartz IV, Ralph Boes, Sanktionen Schlagwörter:Armut in Deutschland, Hartz IV, Hartz IV Urteil, Ralph Boes, Sanktionen
Die von Ralph Boes und Jurist*innen erstellte Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Hartz VI System ist vom Sozialgericht Gotha am 3.6. 2015 in Karlsruhe eingereicht worden.
Boes selbst ist seit Jahren von Sanktionen betroffen, gegen die er beim Sozialgericht klagt, aktuell bittet das zuständige Jobcenter das Sozialgericht in Sachen Boes um einen „kollegialen Austausch“, wie in diesem Fall verfahren werden solle.
Der Rechtsstaat mit seiner Gewaltentrennung scheint völlig aus den Fugen zu geraten.
Diana Aman und Ralph Boes sind zu Gast bei rockradio.de beim „Bedingungslosen Nachmittag“ Aufzeichnung vom 12.07.2015
21 Jul 2015 Hinterlasse einen Kommentar
in Arbeitslosigkeit in Deutschland, Armut in Deutschland, Hartz IV, Sanktionen Schlagwörter:Arbeitslosigkeit in Deutschland, Armut in Deutschland, Hartz IV, Sanktionen
Berliner Sozialgericht stellt Klageverfahren von sanktioniertem Hartz-IV-Aktivisten »ruhend«
»Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen«, sagte der frühere Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) 2006 zu Hartz IV. Der seit 2013 vom Jobcenter Berlin-Mitte vollsanktionierte Aktivist Ralph Boes erfährt dies am eigenen Leib, denn er tut nicht, was das Amt verlangt. Inzwischen hungert er seit drei Wochen mit einer öffentlichen Aktion vor dem Brandenburger Tor (siehe jW vom 7. Juli), und er lässt keine Zweifel: »Das Ende ist offen.« Das Jobcenter blieb bisher hart: Er sei rechtmäßig bestraft worden, zuletzt, weil er geforderte Bewerbungen nicht nachgewiesen habe, erklärte es im Juni in einem Widerspruchsbescheid. Das Sozialgericht Berlin setzte Boes‘ Mittellosigkeit ebenfalls kein Ende. Am Dienstag verhandelte es nach drei Jahren seine Klage gegen die erste Leistungskürzung 2012, damals noch 30 Prozent. »Es stellte das Verfahren auf meinen Wunsch hin ruhend, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) grundsätzlich über die Praxis entscheidet«, sagte Boes gegenüber jW. Es dem Sozialgericht Gotha gleichzutun – das Sanktionen des Existenzminimums als verfassungswidrig deklariert hatte –, also selbst eine Richtervorlage in Karlsruhe einzureichen, habe die Richterin abgelehnt.
Boes erläutert, die Kammer habe die beklagte Sanktion zunächst wegen eines Formfehlers des Jobcenters sogar aufheben wollen. »Dann hätte mir das Amt das mit der ersten Kürzung einbehaltene Geld nachzahlen müssen.« Er glaubt zudem, dass es dann auch einige Folgesanktionen hätte umändern müssen. So kam nach der ersten eine zweite Kürzung um 60 Prozent, anschließend sieben 100-Prozent-Sanktionen. »Aus der zweiten Strafe hätte das Jobcenter 30 Prozent, aus der dritten 60 Prozent machen müssen, die übrigen wären geblieben.« Boes habe dies abgelehnt, weil sich so nur in seinem Fall, aber nicht grundsätzlich etwas geändert hätte. Doch bis die Karlsruher Richter über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen entschieden, könnten Jahre vergehen. Auch könnten sie die im Mai eingereichte Vorlage der Gothaer Sozialrichter mit einer Begründung abweisen.
Boes öffentliche Hungeraktion vor dem Brandenburger Tor scheint indes von Amts wegen nicht gern gesehen. Seit vergangener Woche sitzt der Aktivist dort jeweils mittwochs bis sonntags abends an einem Tisch. Ein zweiter Platz wird für Gesprächspartner freigehalten. »Man hatte uns die Stühle verboten«, berichtete Boes. Die Polizei – in Berlin untersteht die Versammlungsbehörde dem Landeskriminalamt – habe gemeint, er könne eine Bühne aufstellen, Lautsprecher benutzen, aber eben keine Stühle. Mit einer Eilklage vor dem Verwaltungsgericht habe seine Initiative »Bedingungsloses Grundeinkommen« (BGE) nur den Tisch erwirken können. Dass er ab dem heutigen Mittwoch doch wieder sitzen kann, sei einer Anfrage beim Ordnungsamt Berlin-Mitte zu verdanken. »Sie haben mitgeteilt, wenn das Gericht einen Tisch erlaube, können sie Stühle auch nicht verbieten«, sagte eine Unterstützerin von Boes gegenüber jW.
Mitstreiter sorgen sich um dessen Gesundheit. Wie Diana Aman von der BGE-Initiative mitteilte, stellte sie am Montag Strafanzeige gegen Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), Frank Jürgen Weise, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, ehemaliger BA-Chef und den Leiter des Jobcenters Berlin Mitte, Thomas Schneider. Sie wirft ihnen am Beispiel Boes vor, für »Misshandlungen an Bürgern« verantwortlich zu sein. Ohne Gerichtsentscheidungen werde Menschen wegen »Vergehen«, die im strafrechtlichen Sinne nicht verfolgt würden, die Existenzgrundlage entzogen. Sie verweist auf einen ähnlich formulierten offenen Brief des Künstlers Timothy »Speed« Levitch an den Berliner Oberstaatsanwalt Jörg Raupach, Ministerin Nahles und Vertreter der Menschenrechtsorganisation »Human Rights Watch« vom 15. Juli. Die Politik sehe ungerührt zu, wie »ein politischer Gegner bis in den Hungertod getrieben« werde.
https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/2015/07-22/021.php
21 Jul 2015 Hinterlasse einen Kommentar
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Voll sanktioniert: Hartz-IV-Aktivist Boes will jetzt »im Zentrum des geballten Reichtums« hungern
Susan Bonath
Der auf Null sanktionierte Berliner Hartz-IV-Aktivist Ralph Boes will seine am 1. Juli begonnene Hungeraktion öffentlich fortsetzen. Dafür habe er sich »ein Zentrum des geballten Reichtums« ausgesucht: das Luxushotel Adlon am Brandenburger Tor. Vor dessen Pforte werde er ab Mittwoch täglich zwischen 18 und 21 Uhr sitzen, erklärte der 58jährige am Montag gegenüber jungeWelt . Auf dem Tisch vor ihm werde eine Karaffe mit Wasser stehen, daneben ein zweiter leerer Stuhl. »Wer mit mir reden will, kann sich dazusetzen.« So wolle Boes zeigen, wie Hartz IV Erwerbslosen die Würde raube. »Wie jedem Betroffenen, der sich nicht komplett unterwirft, wird mir die Existenzgrundlage entzogen, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen«, betonte er. Der Ausgang der für einen Monat angemeldeten Aktion sei offen. »Ich bin auf alles vorbereitet.«
Anlass sei, so Boes, die Beschlussvorlage, die das Sozialgericht Gotha Ende Mai in Karlsruhe eingereicht hat. Es erklärte damit die Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig. Das Papier erarbeiteten die Juristen Wolfgang Neskovic und Isabell Erdem im Auftrag der Initiative »Wir sind Boes«, die sich für das bedingungslose Grundeinkommen einsetzt. »Mein Ziel war, die Sanktionspraxis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen«, berichtete Boes. Nachdem das erreicht sei, fühle er sich »nicht mehr befugt, auf Kosten Dritter zu überleben«. Seine Initiative habe ihm bisher finanziert, was ihm entzogen wurde: Einraumwohnung, Krankenversicherung, Nahrung. »Ab jetzt lege ich mein Leben in die Hand des Jobcenters«, erklärte er. Andere Betroffene hätten schließlich auch kein Bündnis im Rücken.
Sanktioniert wird Boes seit Sommer 2012. Damals, ein Jahr, nachdem er seinen Arbeitsplatz an den Nagel gehängt und seinen »Brandbrief gegen Hartz IV« veröffentlicht hatte, kürzte ihm das Jobcenter Berlin-Mitte zunächst 30 Prozent vom Regelsatz. Kurz darauf ging es weiter mit 60 Prozent, danach mit 100 Prozent. Im jüngsten Bescheid auf Boes´ Widerspruch gegen seine siebte Vollsanktionierung listet das Amt die Reihenfolge selbst auf. Und rechtfertigt sie: Er habe »Angebote« abgelehnt, Eingliederungsvereinbarungen (EGV) nicht unterzeichnet, per amtlichem Verwaltungsakt erlassene Auflagen nicht eingehalten, zuletzt die geforderten zehn Bewerbungen pro Monat nicht vorgelegt. »Es muss uns klar werden: Nichtgehorchen reicht, um einem Menschen die Existenzsicherung zu streichen«, betonte der Aktivist. Er vermutet, das Hartz-IV-Modell könne bald ein gesamteuropäisches werden. »Das ist ein Krieg gegen Arme.«
Ausführlich beschreibt das Jobcenter, was Unwilligen blüht: Bei der »ersten wiederholten Pflichtverletzung« binnen eines Jahres werde die Leistung um 60 Prozent, bei jeder weiteren um 100 Prozent gekappt. »Davon sind alle (…) Leistungsbestandteile einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung umfasst.« Boes erfülle diese Voraussetzungen. Das Strafmaß sei ferner »verfassungsrechtlich gedeckt«, beteuert das Amt. Der Träger könne schließlich ab einer 30prozentigen Sanktion auf Antrag Sachleistungen gewähren. Das heißt: Es liegt im Ermessen eines Mitarbeiters, ob es Lebensmittelgutscheine gibt. Boes lehnt diese als »entwürdigend« ab. Sie würden zudem nicht überall angenommen und schützten nicht vor Obdachlosigkeit. Gegen letztes helfe nachträglicher Gehorsam, argumentiert dagegen das Berliner Jobcenter. So könne »der Wegfall von Leistungen in eine 60prozentige Minderung abgemildert werden«, wenn der Bestrafte sich im nachhinein bereit erkläre, »seinen Pflichten nachzukommen«. Demnach gibt es, entgegen der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in einem Urteil von 2010, kein »unverfügbares Grundrecht« auf das Existenzminimum. JungeWelt wollte es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit genau wissen. Beide Behörden antworteten bis zum Redaktionsschluss am Dienstag nicht.
05 Nov 2014 Hinterlasse einen Kommentar
in Allgemein Schlagwörter:Hartz IV, Sanktionen
NDR Panorama 3 vom 04.11.2014 – Ungerecht: „Die Sanktionen der Jobcenter“
Mit ihrem Leben als Erwerbslose haben sich Sabine und Hans-Günter K. aus Hildesheim arrangiert. Beide sind schwer krank, ihnen bleibt nur Hartz IV. Sie kommen über die Runden – auch, wenn das Geld oft knapp ist. Doch dann kommt plötzlich ein Bescheid vom Jobcenter. Das kündigt eine Reduzierung der Leistungen an. Hintergrund der Kürzungen: Ein Streit darüber, wie krank das Ehepaar wirklich ist. Denn die Zahlungen stehen ihnen nur zu, wenn sie nicht mehr arbeiten können.
Vom Jobcenter schikaniert
Für das Ehepaar K. ein finanzielles Desaster. „Das ist nur noch Verzicht, nur noch Verzicht. Es ist wirklich nur das Nötigste an Lebensmitteln zu kaufen dafür. Und dann eben die Miete, die Miete ist das Allerwichtigste“, erzählt Sabine K. Panorama3.
Das Ehepaar fühlt sich vom Jobcenter schikaniert. Hinter den Kürzungen vermuten sie einen bestimmten Sachbearbeiter. Denn sie haben gegen den Mitarbeiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Jetzt nutze der seinen Ermessensspielraum, so die Annahme ihres Anwalts.
Überforderung der Sachbearbeiter?
Für Klaus Dörre, Professor für Soziologie an der Universität Jena, spielt in solchen Fällen vor allem die Überforderung der Sachbearbeiter eine Rolle: „Je schwieriger gewissermaßen die Vermittlungsfälle sind – also wenn Menschen wirklich nicht mehr können, sind das schwierige Fälle auf Seiten der Sachbearbeiter – desto größere Probleme machen sie und desto eher neigt man eben dazu zu sanktionieren. Bringen tut das überhaupt nichts. Es führt dazu dass solche Menschen zusätzlich drangsaliert und entwürdigt werden.“
Gegenüber Panorama 3 bestreitet das Jobcenter Hildesheim diesen Zusammenhang. Im Fall des Ehepaares K. halte man sich streng an das Gesetz.
Regelrechtes Bestrafungssystem
Kritiker bemängeln, dass vor allem mit dem Werkzeug der Sanktionen in den letzten Jahren in den Jobcentern ein regelrechtes Bestrafungssystem entstanden sei. Wer nicht spure, dem würden Leistungen gekürzt. Und bestraft wird reichlich. Zwischen Juni 2013 und Mai 2014 wurden mehr als eine Millionen Sanktionen verhängt, rund 74 Prozent wegen so genannter Meldeversäumnisse. Also dann, wenn sich ein Betroffener nicht fristgerecht beim Jobcenter zurückgemeldet hat.
Für Klaus Dörre ist dieses Sanktionssystem sinnlos. Wer arbeite wolle, tue ohnehin alles, um einen Job zu bekommen. Denjenigen, die nicht mehr arbeiten könnten, würden die Sanktionen nicht helfen und die kleine Gruppe von Menschen, die nicht arbeiten wollten, könnte sich auch mit Sanktionen arrangieren.
Viele Sanktionen nicht rechtens
Hinzu kommt: Ein nicht unerheblicher Teil der verhängten Sanktionen sind rechtswidrig. Wer in Niedersachsen wegen Hartz IV klagt, gewinnt in rund 35 Prozent den Prozess teilweise oder ganz.
Für Klaus Dörre ist die Konsequenz klar: „Die Tatsache, dass viele Sanktionen nicht rechtens sind zeigt, dass das ganze System eigentlich am Rande der Rechtsstaatlichkeit operiert. Und wenn das so ist, dann muss man es dringend verändern. Und dazu würde gehören, dass man die Sanktionen einfriert oder am besten ganz abschafft „.
NDR Panorama 3 vom 04.11.2014 – Ungerecht: „Die Sanktionen der Jobcenter“
Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.
Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)
Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.
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