Im Jobcenter Leipzig wird so oft sanktioniert, wie nirgendwo sonst in Sachsen

März 2012: Im Jobcenter Leipzig wird so oft sanktioniert, wie nirgendwo sonst in Sachsen

Es war im Stadtrat Thema, es war im Landtag Thema: Nirgendwo wird vom Jobcenter so gern und so oft sanktioniert wie in Leipzig. Schon 2009 thematisierte die Grünen-Fraktion es im Stadtrat. 2010 stellte die Linksfraktion eine entsprechend deutliche Anfrage. Doch selbst die März-Zahlen aus dem Jobcenter Leipzig zeigen: Man macht einfach weiter so – und gerade gegen junge Leute wird sanktioniert, als gelte es die Muskeln der Staatsmacht spielen zu lassen.

Die Linksfraktion 2010 in ihrer Anfrage im Stadtrat: „Wie aus der Statistik ‚Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten‘, welche im Internet von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wurde, hervorgeht, werden bei der ARGE Leipzig überdurchschnittlich viele Sanktionen gegen Leistungsbezieher verhängt. So beträgt die Sanktionsquote der ARGE Leipzig in der aktuell veröffentlichten Statistik 3,5 Prozent während im Bundesdurchschnitt die Sanktionsquote nur 2,6 Prozent und in Sachsen nur 2,2 Prozent beträgt.

Weiterlesen in der Leipziger Internetzeitung vom 07.08.2012:

http://www.l-iz.de/Politik/Kassensturz/2012/08/Im-Jobcenter-Leipzig-wird-so-oft-sanktioniert-wie-nirgendwo-in-Sachsen-43134.html

Gericht: Lebensmittelgutscheine reichen

Gericht: Lebensmittelgutscheine reichen

Sozialrichter in Karlsruhe erklärten 100prozentige Streichung von Hartz-IV-Bezügen für zulässig

Von Susan Bonath

Ein schlecht bezahlter Job bei einer Zeitarbeitsfirma mit einem vermutlich teuren Anfahrtsweg von über einer Stunde? Egal, Hartz-IV-Bezieher müssen auch ein derart mieses Angebot annehmen. Tun sie es nicht, oder verlangen sie gar noch Bedenkzeit, darf das Jobcenter ihnen die Leistung kürzen, im Wiederholungsfall um 100 Prozent. Das entschied das Karlsruher Sozialgericht in einem Urteil von Anfang Juni, wie das von der ra-online GmbH betriebene Internetportal

http://www.kostenlose-urteile.de

jetzt berichtete.

Weiterlesen Junge Welt am 29.06.2012:

http://www.jungewelt.de/2012/06-29/043.php

WICHTIGER HINWEIS !

Auch Heute, Samstag den 30.06.2012 gibt es auf OkiTalk.com eine Sendung zu Hartz IV von 19.00 bis 21.00 Uhr!!!!!!

175. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 26.04.2012 – Top 4 Sanktionen in den Hartz IV – Regelungen.

175. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 26.04.2012 – Top 4 Sanktionen in den Hartz IV – Regelungen. Achtung!!! Etwas längere Ladezeit

http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf

Gegen den Antrag der LINKEN, also für die Beibehaltung grundrechtswidriger Sanktionen und Leistungskürzungen, stimmten die Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und fasst alle Abgeordneten der SPD. Abweichend vom Stimmverhalten der SPD-Fraktion enthielten sich der Stimme folgende Abgeordnete der SPD: Klaus Barthel, Steffen-Claudio Lemme, Hilde Mattheis, Stefan Rebmann, Rüdiger Veit. Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich – bis auf eine Ausnahme – der Stimme. Abweichend vom Abstimmungsverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte Hans-Christian Ströbele dem Antrag der LINKEN zu.

Elf Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gaben zu ihrem Abstimmungsverhalten zum Antrag der LINKEN eine persönliche Erklärung ab.

http://www.strengmann-kuhn.de/2012/04/26/personliche-erklarung-zum-antrag-der-linken-zur-abschaffung-von-sanktionen-bei-hartz-iv/

Darin wird dargelegt, dass sie ebenfalls für die Abschaffung der Sanktionen sind. Aber der Antrag der LINKEN sei ihnen nicht weitgehend genug, denn sie würden für Reformen der sozialen Sicherung in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens eintreten. Andererseits aber stimmten diese elf Abgeordneten ebenfalls am 26.04.2012 dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Klicke, um auf 1703207.pdf zuzugreifen

zu, der lediglich die Sanktionen bei Hartz IV aussetzen und dann – nach einer Reform der Vermittlungs- und Sanktionspraxis – Sanktionen in einer gemilderten Form wieder einsetzen möchte. (Vgl. dazu dieser Bericht und die Dokumente unten).

http://www.grundeinkommen.de/13/04/2011/weg-mit-dem-offenen-strafvollzug-hartz-iv-novum-im-deutschen-bundestag.html

Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den LINKEN-Antrag. Das Ja in der namentlichen Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses am 26.04.2012 bedeutet also Ablehnung des LINKEN-Antrags zur Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe.

Klicke, um auf gesamt1-namabst26-04-12.pdf zuzugreifen

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Antrag der LINKEN lautete: Ablehnung

Klicke, um auf 1705174.pdf zuzugreifen

Hier das Ergebnis der Abstimmung über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen am 26.04.2012. Das Nein in der namentlichen Abstimmung bedeutet Zustimmung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Weg mit den Sanktionen!

Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Weg mit den Sanktionen!

Aufruf des Sprecher/innenrates der BAG Hartz IV der Partei DIE LINKE

Am 26. April 2012 wird im Bundestag über den Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/5174, Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen) abschließend abgestimmt.

Wir unterstützen uneingeschränkt die Auffassung von Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE und Sozialpolitische Sprecherin der Fraktion: „Bei einer so existentiellen Frage darf sich keine Abgeordnete und kein Abgeordneter hinter der Fraktionsdisziplin verstecken. Hier ist Zivilcourage und der Mut, dem eigenen Gewissen zu folgen, gefragt.“

Weil immer noch die absurdesten Gerüchte zu Sanktionen kursieren, lässt sie unter: http://www.katja-kipping.de/ Menschen, die von Sanktionen betroffen waren und solche, die sich in ihrem beruflichen Alltag mit den Folgen von Sanktionen beschäftigen, zu Wort kommen.

Die Fraktion DIE LINKE hat eine namentliche Abstimmung beantragt, um sichtbar zu machen, wer von den Volksvertretern auch künftig für die Kürzung bzw. völlige Streichung der sogenannten Grundsicherung/ Existenzsicherung verantwortlich ist.

Die BAG Hartz IV DIE LINKE ruft Euch auf:

1. Sendet eine e-Mail an alle Bundestagsabgeordneten Mailliste hier:

http://www.flegel-g.de/Mails/Mail-Bundestag-alle-2009.html

oder an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales Mitgliederliste hier:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/mitglieder.html

mit der Forderung „Weg mit den Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei allen Grundsicherungen“. Macht darauf aufmerksam, dass Sanktionen/Leistungskürzungen grundrechtswidrig sind, weil sie das Grundrecht auf eine Existenz- und Teilhabesicherung verletzen. Fordert darüber hinaus die Abschaffung der erniedrigenden sozialadministrativen Bedürftigkeitsprüfung und die Anhebung der Transfers auf ein die Existenz und die Teilhabe sicherndes Niveau.

2. Unterstützt das Petitionsvorhaben „Sanktionen weg“ unter http://www.sanktionen-weg.de. Dort finden sich Erläuterungen zum Vorhaben, zur UnterstützerInnenliste, zur Völkerrechts- und Grundrechtswidrigkeit der Sanktionen/Leistungskürzungen. Sammelt mit den Listen Unterschriften, die bei Erreichung der für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss nötigen Anzahl von 50.000 Unterstützerinnen beim Bundestag eingereicht wird.

Beteiligt Euch an der Kampagne „Weg mit dem offenen Strafvollzug Hartz IV – Weg mit den Sanktionen!“

Elke Reinke und Werner Schulten
für den BundesSprecher/innenRat der BAG Hartz IV

Abschaffung Sanktionen Hartz IV – Anhörung im Deutschen Bundestag am 26. April 2012

Abschaffung Sanktionen Hartz IV – Anhörung im Deutschen Bundestag am 26. April 2012

Am 26. April 2012, ab ca. 10.30 Uhr, wird im Deutschen Bundestag der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei den Grundsicherungen (SGB II = Hartz IV, SGB XII = Sozialhilfe) – Bundestagsdrucksache 17/5174

Klicke, um auf 1705174.pdf zuzugreifen

– abschließend beraten. Es erfolgt eine namentliche Abstimmung.

Plenarsitzungen des Bundestages werden live übertragen, stehen aber auch in der Mediathek

http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?instance=m187&view=plenarsitzungen&action=plenarsitzungen&categorie=Plenarsitzung

auf der Website des Deutschen Bundestages – so auch die Debatte vom 26. April 2012 zur Verfügung.

26.04.2012 – Sanktionen endlich abschaffen! Rede im Plenum des Deutschen Bundestages

Wer sich darüber informieren will, wie der oben genannte Antrag der LINKEN im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert worden ist und welche Beschlussempfehlung der Ausschuss für die abschließende Debatte am 26. April gibt, der sei auf die Bundestagsdrucksache 17/6391 verwiesen.

Klicke, um auf 1706391.pdf zuzugreifen

Weiteres Material:

Auf der Website von Katja Kipping

http://www.katja-kipping.de/article/542

findet Ihr ab dem 19.04.2012 täglich ein neues Kurzvideo, in dem Betroffene, Sozialpädagoginnen, ein Wissenschaftler, ein Rechtsanwalt, ein Gewerkschafter sich zum Thema Sanktionen bei Hartz IV äußern.

Auf der Website von Katja Kipping findet sich eine Rubrik Sanktionen Hartz IV

http://www.katja-kipping.de/topic/16.dossiers.html?tcid=14

mit vielen Informationen zum Thema Sanktionen, ab dem 25.04.2012 auch ein spezielles Dossier zum Thema Sanktionen mit aktuellen Bundesdaten.

http://www.katja-kipping.de/article/475.wortprotokoll-und-weitere-materialien-zur-oeffentlichen-anhoerung-zum-thema-sanktionen-bei-grundsicherungen.html

Hier finden sich auch die Protokolle und Videos der öffentlichen Anhörung zum Thema Sanktionen beim Ausschuss für Arbeit und Soziales im vorigen Jahr.

Hier findet Ihr den jüngst erschienene Aufsatz „Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV. Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht“ von Wolfgang Neškovic (MdB, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, Justiziar der Fraktion DIE LINKE) und Isabel Erdem.

Es wird kurz und prägnant dargelegt, warum Leistungskürzung wegen fehlenden Wohlverhaltens grundgesetzwidrig ist. Im Aufsatz heißt es u.a.: „Jeder Mensch in einer existenziellen Notlage hat einen Anspruch auf ein Minimum staatlicher Leistung. Ihre Gewährung darf nicht von ‚Gegenleistungen‘ abhängen. Dies macht den Kern des Sozialstaats aus.“

http://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/ce/zur-verfassungswidrigkeit-von-sanktionen-bei-hartz-iv/detail.html

Sowohl Parteivorstand DIE LINKE als auch Fraktionsvorstand DIE LINKE haben schon vor geraumer Zeit beschlossen, die Petition zur Abschaffung der Sanktionen zu unterstützen.
http://www.sanktionen-weg.de

Bitte sammelt ebenfalls Unterschriften und übermittelt diese an die auf den Listen angegebene Adresse.

Sanktionen führen zur Wohnungslosigkeit:

Vollbeschäftigung für Rechtsanwälte – Verarmung für Betroffene:

Keine Unterstützung, sondern Strafgesetz:

Sanktionen betreffen nicht nur Erwerbslose, sondern den Arbeitsmarkt als Ganzes:

Mit besten Grüßen
Katrin Mehlhorn
– Büro Katja Kipping, MdB –

Hinweis:

Auf Hoelderlin.blog.de wird die Anhörung über die Mediathek des Deutschen Bundestag im Nachhinein zu sehen sein.

90 Euro im Schnitt

90 Euro im Schnitt

Immer öfter werden Hartz-Bezieher mit Sanktionen belegt – weil die Jobcenter die Gangart verschärfen. Die Kritiker des Strafsystems kommen nicht recht in die Offensive

Es war vor ein paar Tagen, der Koalitionsvertrag von SPD und Union in der Hauptstadt war noch nicht unterzeichnet, da kündigte der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Frank Steffel schon einmal einen „Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik“ an. Man wolle nicht mehr „tolerieren, dass Berliner es sich auf Kosten der Allgemeinheit ohne Arbeit bequem machen. Notfalls müssen die Jobcenter mehr Sanktionen verhängen.“

Was des CDU-Mannes Vorurteil verlangt, widerfährt Erwerbslosen längst. 2010 hat die Zahl der verhängten Strafen um 14 Prozent gegenüber 2009 zugenommen und ist auf den bisherigen Jahreshöchststand von 828.700 geklettert. Und auch in diesem Jahr setzt sich der Trend fort. In der ersten Hälfte 2011 wurden bereits über zwölf Prozent mehr Sanktionen verhängt als ein Jahr zuvor. Im Schnitt kürzten die Ämter die Leistung um knapp 90 Euro.

Weiterlesen, Der Freitag vom 02.12.2011

http://www.freitag.de/politik/1148-90-euro-im-schnitt

Die Würde des Menschen ist unantastbar! – Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

Die Würde des Menschen ist unantastbar! – Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

Von Ralph Boes

Ich strebe an, das in jeder Weise grundgesetzwidrige Sanktionssystem in Hartz IV über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu stoppen. Hierzu habe ich begonnen, den dafür notwendigen Präzedenzfall zu schaffen, indem ich mich selbst offen in die Schusslinie aller Sanktionen stelle.

Ein offener Brief an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, die Ministerin für Arbeit und Soziales und an die für ihn zuständigen Obrigkeiten in den Arbeitsämtern, der das Spannungsfeld herstellt, ist auf den Weg gebracht. Er ist in kürzester Zeit von über 1000 Menschen mitunterzeichnet worden.

In dem Brief heißt es u. a.: „… Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf „Erwerbsarbeit“ lehne ich in jeder Weise ab.

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.

Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt,

– unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht und
– unabhängig davon, ob sie einen „Erwerb“ ermöglicht oder nicht! (…)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von Abermillionen Menschen macht und fordere deshalb dazu auf,

– alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragrafen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragrafen 2, 31 und 32 und

– den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.

Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann.

Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist, weil anders das Selbstbestimmungs-recht nicht gewährleistet werden kann.

Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten! …“

Zum Brandbrief und weiteren Infos:

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA1.htm

Zum Mitunterzeichnen:

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA-unterstuetzen.htm

Entnommen aus:

Artikel Eins – Die Würde des Menschen ist unantastbar!!

Artikel Eins:

http://www.artikel-eins.com

UN-Ausschuss rügt die Verpflichtung zur Annahme jeder zumutbaren Arbeit

UN-Ausschuss rügt die Verpflichtung zur Annahme jeder zumutbaren Arbeit

Die mit Sanktionen bedrohte Verpflichtung nach § 31 SGB II, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, hält der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte für so problematisch, dass er die Bundesrepublik in seiner Sitzung im Mai 2011 öffentlich rügte. Der UN-Ausschuss fordert die Bundesrepublik auf, „sicherzustellen, dass seine Systeme zur Arbeitslosenhilfe die Rechte des Individuums zur freien Annahme einer Beschäftigung seiner oder ihrer Wahl ebenso wie das Recht auf angemessene Entlohnung“ respektieren.

Er bezieht sich dabei auf Art. 6 und 7 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966. Danach sind von den Vertragsstaaten „geeignete Schritte“ zum Schutz des Rechts auf „frei gewählte oder angenommene Arbeit“ zu unternehmen, mit der jede/r einzelne ihren/seinen Lebensunterhalt verdienen kann.

Der Ausschuss ist aus 18 Experten zusammengesetzt, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ernannt werden und die ausdrücklich unabhängig von ihren Herkunftsländern agieren sollen.

Eine Zusammenstellung von Auszügen der hier angesprochenen Dokumente einschließlich der Links zu den vollständigen Texten:

Klicke, um auf KurzINFO_Juli_2011_Nr%207%20AUSZ%C3%9CGE.pdf zuzugreifen

Breite Kritik an Hartz-Sanktionen

Breite Kritik an Hartz-Sanktionen

Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 6. Juni 2011 zu Sanktionen in der Grundsicherung.

http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf

DIE LINKE fordert die Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung. Ein Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele – Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv. Diese Forderung stand – zusammen mit der Forderung der Grünen, die Sanktionen vorübergehend auszusetzen – in einer Expertenanhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags auf der Tagesordnung.

Der Sachverständige Professor Stephan Lessenich zog die Rechtfertigung von Sanktionen in der Grundsicherung grundsätzlich in Zweifel. Die Sanktionsregeln seien Ausdruck eines paternalistischen Sozialstaates, der es als seine Aufgabe ansähe, seine Bürgerinnen und Bürger durch drastische Maßnahmen erziehen zu müssen. In der Praxis folge daraus eine Abschreckungspraxis, die Menschen von dem Leistungsbezug abhalte. Auf diese Art und Weise werde die Realisierung eines grundrechtlich fundierten Anspruchs verwehrt. Dieser Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft sei der Grund für die Bildung eines breiten Bündnisses – des Sanktionsmoratoriums – im Kampf gegen die Sanktionsregeln und – praxis. Statt Abschreckung und paternalistischer Erziehung sei es angebracht die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in ihrer Würde zu achten und in ihrer Selbstverantwortung zu stärken, indem ihre Rechtsposition gestärkt und die Selbsthilfefähigkeit gefördert wird.

Auch die Diakonie und der DGB übten fundamentale Kritik an den Sanktionsregeln. Die Diakonie sieht durch die Sanktionspraxis die Würde des Menschen beschädigt. Die Praxis wirke abschreckend und halte leistungsberechtigte Menschen von der Realisierung ihrer Rechte ab. Der DGB formuliert in seiner Stellungnahme durchschlagende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aktuelle Sanktionsregelung: Das Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die aktuelle Regelung verletzt. Das Fördern der betroffenen Menschen komme viel zu kurz, und das Missverhältnis werde durch die aktuellen Kürzungen bei den Mitteln zur Eingliederung massiv verschärft. Weitere Sachverständige wie der Deutsche Verein stellten den „strafenden Charakter“ der Sanktionen heraus. Dieser zeige sich insbesondere in der mangelnden Beachtung von Verhaltensänderungen. Selbst eine Verhaltensänderung im Sinne der Behörde führe nicht dazu, dass Sanktionen aufgehoben werden könnten. Das Gesetz sei in dieser Hinsicht in verfassungswidriger Weise zu starr und unflexibel.

Ein weitgehender Konsens zeigte sich in der Anhörung, dass die Sanktionsregeln in der aktuellen Form nicht aufrechterhalten werden dürfen. So wurde durchgängig berichtet, dass es keinerlei empirisch fundierten Erkenntnisse über die Auswirkungen der Sanktionen gebe. Inwieweit Sanktionen eine – wie vom rot-grünen Gesetzgeber damals gewünschte – erzieherische Funktion hätten, sei ebenso unbekannt wie die negativen Effekte der Sanktionen – Ausgrenzung aus Leistungsbezug, Abschreckung, Wohnungslosigkeit, gesundheitliche Folgen etc.. Hier wurde ein massiver Handlungsbedarf zum Ausdruck gebracht.

Breit wurde die Kritik an den besonders harten Sanktionsregeln gegenüber den jungen Menschen bis 25 Jahre formuliert. Es gäbe keine sachlich fundierte Begründung für eine Unterscheidung der Sanktionen nach dem Alter. Daher sei ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) zu konstatieren (DBG). Vielfach wurde mit Verweis auf einen Kurzbericht des IAB auch auf sozial unerwünschte Folgen wie Verlust des Kontaktes zur Behörde, Wohnungslosigkeit etc. verwiesen, die das eigentliche, gesetzlich vorgeschriebene Ziel der Grundsicherung – Hilfe und Eingliederung – konterkarierten. Eine Abschaffung zumindest der Sonderregelungen für die jungen Erwachsenen sei – so beispielsweise der Richter am Landessozialgericht Halle, Klaus Lauterbach stellvertretend für viele – „wünschenswert“. Auch die das Gesetz ausführenden Instanzen – die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunalen Spitzenverbände – konnten keinen Grund für die striktere Sanktionierung von jungen Menschen benennen und bezeichneten diese Sonderregelung daher als verzichtbar.

DIE LINKE kritisiert die Sanktionen auch aufgrund ihrer negativen Wirkungen auf den Arbeitsmarkt. Sanktionen zwingen leistungsberechtigte Erwerbslose, nahezu jeden Job anzunehmen, und wirken somit als Instrument des gesetzlich erzwungenen Lohndumpings. In der Formulierung des IAB: Sanktionen haben nach der zugrundegelegten Arbeitsmarkttheorie, der so genannten Arbeitsuchtheorie, zwei Effekte: Sie senke den „Anspruchslohn“ der Erwerbsarbeitsuchenden und erhöhe ihre „Suchintensität“. In ein verständliches Deutsch übersetzt: Hartz IV übt massiven Druck auf die Erwerbslosen aus und trägt damit zu Lohndumping bei. Ausdrücklich wird der Wirkungszusammenhang für die jungen Menschen bestätigt: „Die Sanktionsregeln bei Jüngeren seien aber zu hart und wenig zielführend. Sie trügen allenfalls zur Aufnahme von unqualifizierter und prekärer Erwerbsarbeit bei, kaum aber zur nachhaltigen Integration junger Menschen ins Erwerbsleben.“

Quelle:

http://www.linksfraktion.de/nachrichten/breite-kritik-hartz-sanktionen/

Seite von Katja Kipping:

http://www.katja-kipping.de/article/460.breite-kritik-an-hartz-sanktionen.html

Streit um Sanktionen gegen Hartz – IV – Bezieher – Anhörung zu SGB II – Sanktionen am 06.06.2011 im Deutschen Bundestag

Streit um Sanktionen gegen Hartz – IV – Bezieher – Anhörung zu SGB II – Sanktionen am 06.06.2011 im Deutschen Bundestag

Mit Problemen der Grundsicherung hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 6. Juni 2011, in einer öffentlichen Anhörung auseinandergesetzt. Dabei ging es unter anderem um die Notwendigkeit von Sanktionen gegen Leistungsbezieher.

Hier ein Ausschnitt mit dem Statements von Prof. Dr. Stephan:

In diesem Ausschnitt sind zu hören Statements von Prof. Dr. Stephan Lessenich vom Institut für Soziologie (Friedrich-Schiller-Universität Jena), der die SGB II Sanktionen kritisiert und sich stattdessen für ein bedingungsloses Recht auf ein Existenzminimum ausspricht.

Hier die Anhörung vom 06.06.2011 in voller Länge:

http://webtv.bundestag.de/iptv/swf/xflv/showIt3.swf

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)

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