Die Würde des Menschen ist unantastbar! – Brandbrief eines entschiedenen Bürgers
Von Ralph Boes
Ich strebe an, das in jeder Weise grundgesetzwidrige Sanktionssystem in Hartz IV über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu stoppen. Hierzu habe ich begonnen, den dafür notwendigen Präzedenzfall zu schaffen, indem ich mich selbst offen in die Schusslinie aller Sanktionen stelle.
Ein offener Brief an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin, die Ministerin für Arbeit und Soziales und an die für ihn zuständigen Obrigkeiten in den Arbeitsämtern, der das Spannungsfeld herstellt, ist auf den Weg gebracht. Er ist in kürzester Zeit von über 1000 Menschen mitunterzeichnet worden.
In dem Brief heißt es u. a.:
Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf „Erwerbsarbeit“ lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt,
– unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht und
– unabhängig davon, ob sie einen „Erwerb“ ermöglicht oder nicht! (
)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von Abermillionen Menschen macht und fordere deshalb dazu auf,
– alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragrafen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragrafen 2, 31 und 32 und
– den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.
Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann.
Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist, weil anders das Selbstbestimmungs-recht nicht gewährleistet werden kann.
Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten! …
Zum Brandbrief und weiteren Infos:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA1.htm
Zum Mitunterzeichnen:
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA-unterstuetzen.htm
Entnommen aus:
Artikel Eins – Die Würde des Menschen ist unantastbar!!
Artikel Eins:
http://www.artikel-eins.com
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