Thüringen Journal – Zwangsverrentung – Heike Domhardt hat es geschafft

Thüringen Journal – Zwangsverrentung – Heike Domhardt hat es geschafft

Monatelang hatte Heike Domhardt zusammen mit ihrem Rechtsanwalt gekämpft. Nun hat sie ohne Gerichtsprozess ihre volle Altersrente gesichert.

Im vergangenen Jahr war Heike von Ihrem Jobcenter aufgefordert worden mit 63 Jahren in die vorzeitige Rente mit deftigen Abschlägen zu gehen. Für Heike wäre das ein monatlicher Verlust von ca. 70 Euro monatlicher Altersrente gewesen, die sie verloren hätte. Und das bis zu Ihrem Lebensende.

Wir gratulieren Heike Domhardt ganz herzlich zu Ihrem großartigen Erfolg der zahlreichen Betroffenen Mut machen kann, nicht einfach aufzugeben und um das eigene Recht zu kämpfen.

Oder wie das Heike selbst so treffend zum Ausdruck bringt: „Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft der hat schon verloren“

Petition gegen die Zwangsverrentung mit 63 bei Hartz IV – Bitte unbedingt unterschreiben !!!!!

Hiermit fordern wir ein Ende der derzeitige Vorgehensweisen der JobCenter, 63-jährige Hartz IV-Bezieher/innen unter Androhungen von Sanktionen aufzufordern einen Rentenantrag zu stellen.

Petition von Jürgen Dahl gegen die Zwangsverrentung mit 63 bei Hartz IV – unbedingt unterschreiben!!!!!

Hier unterschreiben !!!!!!!!!!!!

http://www.change.org/de/Petitionen/andrea-nahles-hiermit-fordern-wir-ein-ende-der-derzeitige-vorgehensweisen-der-jobcenter-63-j%C3%A4hrige-hartz-iv-bezieher-innen-unter-androhungen-von-sanktionen-aufzufordern-einen-rentenantrag-zu-stellen?share_id=rzdUYYoNEo&utm_campaign=friend_inviter_chat&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition&utm_term=permissions_dialog_false

Artikel 12a Sozialgesetzbuch II „die Zwangsverrente“

Als Wahlgeschenk und medienwirksam hat die große Koalition der Bundesregierung am 1. Juli 2014 für einen (kleinen) Teil der Bevölkerung die Rente mit 63 eingeführt: Arbeitnehmer/innen mit 45 Beitragsjahren dürfen dann bereits mit 63 den Ruhestand genießen – ohne Abschläge von ihrem Altersgeld. Und das, obwohl im Jahr 2007 das allgemeine Rentenalter auf 67 Jahre heraufgesetzt wurde.

Arbeitnehmer/innen ohne 45 Beitragsjahren können ebenfalls mit 63 Jahren in die Rente, in die so genannte Frührente. Wenn sie:. – 1.: dies möchten und – 2.: bereit sind, einen Abschlag von 0,3 Prozent pro fehlendem Monat an der Regelaltersrente in Kauf zu nehmen. Und dies dann Lebenslang – bis zum Tod.

Seit dem Sommer 2013 wird auch die so genannte „Zwangsverrentung“ umgesetzt, und zwar für alle Hartz-IV-Bezieher/innen, die das 63. Lebensjahr erreichen. Sie werden vom JobCenter aufgefordert, unverzüglich einen Antrag auf Frührente zu stellen. Also mit 63 Jahren auf Rente zu gehen, mit den damit verbundenen Abschlägen. „Sollte die Beantragung von Altersrente von Ihnen nicht vorgenommen werden, wird diese zur Vermeidung von Fristversäumnissen vom JobCenter veranlasst“, so dass zuständige JobCenter.

Die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise wurde von Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Dezember 2013 bestätigt. Und: Die Höhe der zu erwartenden Altersrente sei „dabei nicht zu prüfen“.

Bis heute sind bundesweit bereits Zehntausende Bürger in Zwangsrente geschickt worden. Das Ganze erweist sich für die Bundesregierung als ein gigantisches Rentenkürzungsprogramm.

Eine erzwungene Frühverrentung bedeutet Abschläge auf die Rentenleistungen in Höhe von 0,3 Prozentpunkten pro Monat. Wer in diesem Jahr mit 63 Jahren frühverrentet wird (es ist das Geburtsjahr 1951), dem fehlen 24 Monate an dem „alten“ Rentenalter ab 65. Hinzu kommen 6 Monate Zuschlag wegen der neuen 67er Regelaltersgrenze. Die 29 Monate mit jeweils 0,3 Prozent Abschlag ergeben eine Rentenkürzung von 8,7 Prozent. Monat für Monat, das restliche Leben lang. Bei den heute 50 Jährigen, die also erst in 13 Jahren zum Rentenantritt gezwungen werden, beträgt der Abschlag dann für 48 fehlende Monate 14,4 Prozent. Konkret! Ein 1000,- Euro Rentenbescheid (ab 65 Jahren) wird gekürzt für die heute 63-Jährigen auf 913 Euro. In 13 Jahren bekommt der betroffene Rentner nur noch 856 von seinem 1000er-Rentenanspruch. Wenn alles so bleibt wie heute und nicht weiter an der Kürzungsschraube gedreht wird!!

Reicht die Rente nicht zur Existenzsicherung, kann weder ergänzend ALG II noch die „Grundsicherung im Alter“ bezogen werden. Es bleibt nur noch die Sozialhilfe. Dann können aber die Kinder der Antragsteller herangezogen werden (Unterhaltsrückgriff). Und auch der Vermögensfreibetrag liegt mit 2.600 Euro deutlich unter denen der ALG II. Außerdem hätten diese Frührentner/innen bis zum 65. Lebensjahr keinen Anspruch auf die staatliche Grundsicherung im Alter, wenn ihre Rente nicht zum Leben reicht. Sie müssten dann Sozialhilfe beantragen, bei der geringere Vermögensfreibeträge und Einkommensfreigrenzen gelten.

Denn die Möglichkeit zur Zwangsverrentung trat bereits 2008 in Kraft. Die schwarz-rote Koalition, in der Peer Steinbrück unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel immerhin Finanzminister war, hatte die sogenannte 58er-Regelung nicht verlängert. Nach der konnten über 58-jährige Langzeiterwerbslose im Leistungsbezug von Hartz IV bleiben. Jetzt begann Paragraf 12a Sozialgesetzbuch II – besser bekannt als Hartz-IV-Gesetz – zu greifen. Dieser besagt, dass Frauen und Männer mit Arbeitslosengeld-II-Bezug auf vorrangige Leistungen verwiesen werden müssen. In der Rente bedeutet dies eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also mit 63 Jahren. Für die Betroffenen heißt das, sie werden selbst gegen ihren Willen in die frühe Altersrente geschickt, verschwinden lautlos aus der Arbeitslosenstatistik, erhalten keinerlei Jobangebote mehr und müssen lebenslang monatliche Rentenabschläge hinnehmen. Eine Ausmusterung von Menschen im arbeitsfähigen Alter, beschlossen zu einer Zeit, als dieselbe Große Koalition das Renteneintrittsalter längst auf 67 Jahre angehoben hatte, und im Widerspruch zur Zielstellung, mehr Ältere in Beschäftigung zu halten.

Rentengerechtigkeit sieht anders aus

Seit Jahresbeginn werden zunehmend Frauen und Männer vom Jobcenter aufgefordert, die vorgezogene Altersrente zu beantragen. Der Grund: Die oben beschriebenen Altfallregelungen liefen mit Jahresende 2012 aus. Damit entkamen bislang die Personen einer Zwangsverrentung, die vor dem Stichtag Silvester 2007 bereits 58 Jahre oder älter waren. Wer nun, seit Januar 2013, den 63. Geburtstag feiert und nicht in Lohn und Brot steht, bekommt vom Jobcenter automatisch die Aufforderung zur Frühverrentung. Wie viele Menschen genau davon betroffen sind, darüber gibt es keine Auskünfte.

Berlin, 31. Juli 2014

Jürgen Dahl

Michael Beckmann

HARTZ IV TROTZ FEHLENDEM RENTENANTRAG

HARTZ IV TROTZ FEHLENDEM RENTENANTRAG

Anspruch auf Hartz IV bleibt trotz Verweigerung eines Rentenantrags bestehen

31.03.2014

Der Hartz IV Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn sich Leistungsberechtigte weigern, einen Rentenantrag zu stellen. Das entschied das Sozialgericht Dresden (SG) in seinem Beschluss vom 25. März 2014 im Fall von Spätaussiedlern. Der Ehemann eines Paares mit russischer und deutscher Staatsbürgerschaft war der Aufforderung des Jobcenters Sächsische Schweiz – Osterzgebirg, Rente in Russland zu beantragen, nicht nachgekommen. Darauf verweigerte ihm das Amt die Regelleistung. Das SG entschied jedoch zu Gunsten des Mannes (Aktenzeichen: S 40 AS 1666/14 ER).

Existenzsicherung muss gewährleistet sein

Ein Ehepaar mit deutschem und russischem Pass kam 1997 nach Deutschland. Wegen Erwerbslosigkeit beantragten die 62-jährige Frau und der 63-jährige Mann Hartz IV. Das zuständige Jobcenter gewährte jedoch nur teilweise Leistungen und forderte beide auf, Rente in Russland zu beantragen. Die Frau kam der Aufforderung nach, der Mann weigerte sich, da die Rentenbeantragung nach seinen Angaben kostenintensiv und sehr aufwendig sei. Zudem hätten beide die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft beantragt. Daraufhin gewährte das Amt lediglich Leistungen für die Unterkunft, nicht aber den Regelsatz. Der 63-Jährige sei seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, so die Begründung des Jobcenters.

Der Mann zog daraufhin vor das SG, das dem Spätaussiedler Recht gab. Das Gericht verpflichtete die Behörde zur weiteren Zahlung von 700 Euro pro Monat. Die Begründung des Jobcenters konnten die Richter nur eingeschränkt nachvollziehen. Zwar seien Leistungsberechtigte verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen, es sei jedoch keinesfalls rechtmäßig bei einer Weigerung die Leistungen ohne weitere Prüfung zu versagen. Der Gesetzgeber habe dem Jobcenter Mittel an die Hand gegeben, selbst tätig zu werden. So hätte die Behörde eigenständig Rente für den Mann in Russland beantragen können. Auch seien Erstattungsansprüche gegebenenfalls durchsetzbar gewesen. Stattdessen habe das Jobcenter aber die Regelleistung einbehalten, so dass dem Ehepaar dadurch die Existenzsicherung vorenthalten worden sei, urteilt das Gericht. Zudem sei die Ehefrau aufgrund der Bedarfsgemeinschaft, die sie mit ihrem Mann bilde, ebenfalls von der Leistungseinschränkung betroffen, obwohl sie der Aufforderung des Jobcenters nachgekommen sei, monierte das SG weiter.

gegen-hartz.de vom 31.03.2014

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-trotz-fehlendem-rentenantrag-90016033.php

Stopp der Zwangsverrentung mit 63 / Petition von Heike Domhardt aus Thüringen:

Stopp der Zwangsverrentung mit 63 / Petition von Heike Domhardt aus Thüringen:

Bundestags – Abgeordnete: Sie kürzen 63-jährigen Arbeitslosen ihre Altersvorsorge, indem Sie den Jobcentern per Gesetz erlauben, diese Menschen in Frührente mit lebenslangen Abzügen zu schicken.

Stoppen Sie SOFORT die ZWANGSVERRENTUNGEN durch die Jobcenter! Stellen Sie rückwirkend die bereits erfolgten Zwangsverrentungen auf den alten Stand! Dieses Gesetz muss sofort vollständig, ohne Ausnahme, abgeschafft werden, denn es schafft noch mehr Altersarmut!

Die Petition bitte hier unterschreiben:

http://www.change.org/de/Petitionen/bundestag-abgeordnete-sie-k%C3%BCrzen-63-j%C3%A4hrigen-arbeitslosen-ihre-altersvorsorge-indem-sie-den-jobcentern-per-gesetz-erlauben-diese-menschen-in-fr%C3%BChrente-mit-lebenslangen-abz%C3%BCgen-zu-schicken?utm_campaign=new_signature&utm_medium=email&utm_source=signature_receipt#share

Zurzeit werden von den Jobcentern Tausende Hartz IV – Empfänger bundesweit im Alter von 62 Jahren angeschrieben und aufgefordert einen Rentenantrag auf vorzeitige Rente mit 63 zu stellen. Weigern sich die Betroffenen, sind die Jobcenter vom Gesetzgeber dazu ermächtigt worden, selbst diese Rentenanträge zu stellen. Natürlich mit den entsprechenden dauerhaften Abschlägen, die auf Grund der Einführung der Rente mit 67 bis auf über 14 % ansteigen. Statt endlich auch ältere und zum Teil sehr gut ausgebildete Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, werden genau diese Menschen eiskalt von der Politik in einer altersdiskriminierenden Weise einfach auf Kosten der Kommunen in die Altersarmut getrieben.

Siehe dazu auch „Arbeitslose: Zwangsrente mit 63:

Arbeitslose: Zwangsrente mit 63

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)