DIGITALES FALTBLATT ZUR INFORMATION FÜR ALLE EHEMALIGEN HEIMKINDER

ZITAT ANFANG.
Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Aktuelle Informationen und Nachrichten
Veröffentlicht am 18. Januar, 2016

Juristische und psychologische Hilfen beim OEG-Verfahren
Wir freuen uns riesig, dass wir ein juristisch wie auch wissenschaftlich fundiertes Team gefunden haben, das ehemalige Heimkinder, die den Weg zum OEG gehen wollen, unterstützen wird.
Alle ehemaligen Heimkinder – besonders diejenigen, die keinen Beratungshilfeschein oder Prozesskostenhilfe erhalten – werden auf Wunsch vertreten und beraten.

Formaler Ablauf:
Wie bislang auch, wird der VEH e.V. den Ehemaligen, die sich entscheiden, einen Antrag nach dem OEG zu stellen, bei den ersten Schritten behilflich sein:
1. Was ist das OEG überhaupt?
2. Für wen ist das OEG zuständig, wer kann einen Antrag stellen?
3. Wo bekommt man weiterführende Informationen, wo die nötigen Formulare?
4. Wo und wie kann man die Entschädigung beantragen?
5. Wie kommt man an die notwendigen Unterlagen zur Heimunterbringung, welche Unterlagen sind überhaupt notwendig, braucht es Zeugenaussagen?

Manche dieser Fragen sind schnell geklärt und gelten allgemein:
1. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein allgemein und in der ganzen Bundesrepublik gültiges Gesetz, es ist nicht auf ehemalige Heimkinder zugeschnitten, trifft aber in den meisten Fällen auch auf diese zu.
2. Das OEG ist für alle zuständig, die eine Gewalttat erlitten haben und nicht privat durch den Schädiger entschädigt wurden/werden konnten. Einen Antrag kann prinzipiell jeder und jede stellen.
3. Man bekommt reichlich weiterführende Informationen im Internet, besonders gut und umfassend sind diese auf der Seite des Bundeslandes Bayern.
http://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/gewaltopfer/antrag/index.php
Falls ein/e Ehemalige/r keinen Internetzugang hat, kann man sich an das zuständige Versorgungsamt wenden.
4. Ein erster Schritt zur Beantragung ist das Ausfüllen, Unterzeichnen und Einsenden des Formulars, dem möglichst alle vorhandenen Unterlagen (Atteste, vorhandene Gutachten, Beschädigungsausweis etc.) in Kopie beigefügt werden sollten.
5. Diese Frage ist nur individuell zu klären und ist außerdem häufig die schwierigste Frage. Aber in der Regel gibt es auch hier Lösungen, die diskutiert und angegangen werden können und müssen.Bei all diesen Punkten kann der VEH e.V. falls nötig und so gut es geht behilflich sein. Sollten wir einzelne Fragen nicht klären können, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen.
Im besten Fall läuft nun alles reibungslos ab: Eine Rentenzahlung z.B. wird dem/der Ehemaligen zugesprochen, diese/r ist damit einverstanden und alle sind glücklich.

Leider aber zeigt die Erfahrung, dass es höchst selten so unkompliziert abläuft. In dem Falle sollte überlegt werden, ob ein Widerspruch eingelegt wird. Dann (und in komplizierten Fällen natürlich früher) sollte eine fundierte Rechtsberatung hinzugezogen werden.
Und hier kommt das Angebot des Juristen zum Tragen: Dieser hat mit seiner Kanzlei eine Vereinbarung getroffen, ehemalige Heimkinder, auf welche die o.g. Konditionen zutreffen, zu vertreten. Und zwar ausschließlich gegen ein Erfolgshonorar, welches zu Beginn der Vertretung mit den Ehemaligen ausgehandelt werden wird, aber nicht über 700 Euro liegen wird.

Um das zu verdeutlichen:
Eine Rente nach OEG wird rückwirkend vom Tage der Klageerhebung gezahlt. Bei einer angenommenen Opferrente nach dem OEG von monatlich 200 Euro und einer Verfahrensdauer von einem Jahr fällt also eine rückwirkende Zahlung von 2.400 Euro an, aus der dann die 700 Euro für den Juristen bezahlt werden. Diese Zahlen sind natürlich rein fiktiv. Fällt die Rente höher aus, sind die Rückzahlungen höher, ebenso, wenn das Verfahren länger dauert oder sich über mehrere Widersprüche hinziehen sollte. Das vereinbarte Honorar für die juristische Vertretung jedoch bleibt dieselbe und es fällt nur im Erfolgsfall an.

Psychologische Gutachten
Einen rein medizinischen Schaden festzustellen, ist relativ einfach. Um das mal banal zu sagen: Arm ab ist Arm ab. Da gibt es wenig zu deuten. Schwieriger wird dies, wenn es sich um einen psychologischen Schaden handelt (der aber durchaus auch körperliche Konsequenzen zur Folge haben kann) – und/oder wenn die Schädigung so lange zurück liegt, wie bei ehemaligen Heimkindern. Hier fordert das Gericht nicht selten ein psychologisches Gutachten ein.
Nun kommt es auf das Gericht bzw. den Richter an, ob er einen Gutachter bestellt oder man selbst die Wahl eines Gutachters hat. Bei gerichtsbestellten Gutachtern passiert es regelmäßig, dass diese einseitig und deutlich unvorteilhaft für den Klagenden ausfallen. In diesem Fall kann es durchaus angesagt sein, ein eigenes, gerichtsunabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.

Hierbei kommt nun der zweite Teil unseres Vorschlages zum Tragen: Die Mitarbeiterin eines engagierten Psychologen, Lehrbeauftragter an der Bochumer Universität, hat sich bereit erklärt, diese Gutachten zu erstellen. Natürlich müssen auch diese honoriert werden, aber auch hier wird sich die Bezahlung in Grenzen halten und können aus der rückwirkenden Zahlung der Rente nach OEG beglichen werden. Über die genaue Höhe der Zahlung für solch ein Gutachten stehen wir noch in Verhandlungen.

Welche Rolle spielt der VEH e.V. bei all diesem?
Wir werden lediglich die Vermittler zu juristischen und psychologischen Fachkräften sein und im Prinzip das tun, was wir auch bislang getan haben: Im Vorfeld beraten und Hilfestellungen geben. Der Verein kann natürlich keine Rechtsberatungen leisten, aber wir werden uns weiterhin bemühen, für Ratsuchende da zu sein und die ersten Schritte zu begleiten.

Wie immer sind unsere Beratungen und Hilfen selbstverständlich kostenlos!
Wichtig ist uns vor allem, den Ehemaligen Möglichkeiten aufzuzeigen. Sollten wir etwas nicht wissen, leiten wir selbstredend an kompetente Menschen weiter. Wichtig ist uns auch, eine mögliche Flut von Vorab-Anfragen von der Kanzlei bzw. der Gutachterin fern zu halten, um es diesen zu ermöglichen, sich den wirklich wichtigen – und von uns nicht zu klärenden – Fragen und Arbeiten zu widmen.

Was wird von den Ehemaligen erwartet und was kommt auf sie bei einer Klage zu?
Ehemalige Heimkinder, die diese – wir meinen wirklich großartigen Angebote – von Jurist und Psychologin aufnehmen wollen, werden gebeten, sich beim Vorstand des VEH e.V. zu melden. Am besten unter den E-Mail-Adressen von Dirk Friedrich d.friedrich@veh-ev.eu oder Heidi Dettinger h.dettinger@veh-ev.eu[color=#000040], notfalls auch telefonisch bei Heidi Dettinger unter 05032-964647. Sie werden von uns dann an Juristen bzw. Gutachterin weitervermittelt.
Wie oben bereits angesprochen, soll diese Vermittlung dazu dienen, Kanzlei und Gutachterin vor einem unnötigen Aufwand zu schützen, um diesen ein möglichst umfassendes und effektives Arbeiten zu ermöglichen.
Es wird die Mitarbeit des Klägers/der Klägerin erwartet. Das heißt, dass diese sich bemühen, ihre Unterlagen und anderes Material, das zur Klageerhebung wichtig ist, dem Juristen und, falls notwendig, auch der Psychologin zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Jeder und jede, der/die eine Klage nach dem OEG anstrebt, muss sich mit Geduld wappnen, da es durchaus zu einer ziemlich langen Verfahrensdauer kommen kann. Wir können hier nur raten, nicht den Mut sinken zu lassen und, soweit möglich, sich Personen im privaten Umfeld zu suchen, die unterstützen und Kraft geben können.

Natürlich sind wir auch weiterhin bereit, uns mit allen auseinanderzusetzen, die dies brauchen oder sich mit einem von uns aussprechen wollen – auch über den Prozess.
ZITAT ANFANG.
QUELLE: http://www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/gerichtsverhandlungen/juristische-und-psychologische-hilfen-beim-oeg-verfahren/

Bambule – Ulrike – Maria Meinhof 1970

Der Film kritisiert die autoritären Methoden der Heimerziehung (Fürsorgeerziehung) in einem Mädchenheim. Im Verlauf der Handlung kommt es zu einer Revolte der Heiminsassinnen gegen die unterdrückenden Strukturen. Die Handlung des Films wird oft auch als Parabelauf die gesellschaftlichen Zustände der Zeit verstanden, denen eine neue, verschärfte Form des Klassenkampfes entgegengesetzt werden müsse.

Die vielschichtige Handlung spielt über 24 Stunden in einem West-Berliner Mädchenheim für adoleszente Mädchen. Gleich zu Anfang flüchten zwei von ihnen. Monika wird wegen einer Fußverletzung sofort wieder eingefangen, Irene gelingt die Flucht im zweiten Anlauf. Während Monika zur Strafe im „Bunker“ (der Arrestzelle des Heims) sitzt, erzählt sie einer verständnisvollen und liberal eingestellten Erzieherin, Frau Lack, wie sie schon als kleines Kind von ihrer Stiefmutter ins Heim gesteckt und dort von Nonnen schikaniert wurde; besonders, nachdem diese ihre lesbischen Neigungen entdeckten. Die ebenfalls lesbische Irene wird zunächst von ihrer Mutter abgewiesen und kommt schließlich bei zwei ehemaligen Heiminsassinnen unter, die sich mittlerweile mit Prostitution über Wasser halten. Ein Treffen mit ihrer Freundin, einer Heiminsassin, die mittlerweile als „Freigängerin“ außerhalb des Heimes als Verkäuferin arbeitet, scheitert an einem Missverständnis. Ebenso scheitert der Versuch mit einer ehemaligen Heiminsassin. Deswegen kehrt auch Irene in das Heim zurück. Monika wurde unterdessen, gegen ihren Willen, zu den Klosterschwestern abgeschoben, schafft es aber durch Provokation, dass diese sie postwendend an das Heim zurückschicken. Die dritte Hauptfigur, Evelyn, zettelt in der folgenden Nacht einen Zellenaufstand („Bambule“) an, der zu einem Polizeieinsatz führt. Am Morgen sitzen Evelyn und Irene gemeinsam im Bunker und denken über weitere Möglichkeiten des Widerstandes gegen die Verhältnisse nach.

Die Ausstrahlung des Films war für den 24. Mai 1970 in der ARD geplant, wurde wegen der Beteiligung der Drehbuchautorin Ulrike Meinhof an der Befreiung von Andreas Baader am 14. Mai aber abgesetzt. Das Drehbuch erschien als Bambule. Fürsorge – Sorge für wen? bereits 1971 in Buchform. Erst ab 1994 wurde der Film in den dritten Programmen der ARD gezeigt. Film und Drehbuch sind die authentische Wiedergabe der Zustände, die sie in ihren Reportagen über Heimerziehung beschrieben hat und heute wichtige Dokumente für die Beurteilung der Erziehungspraxis in Einrichtungen der Jugendhilfe der 1940er bis 1970er Jahre

"Geht es um die Auszahlung von Entschädigungen, könnte der Staat problemlos auf die Verjährung verzichten. Das Gleiche gilt für die Kirche"

Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.
Die Verjährungsfrage, die in diesem Thread von mir angesprochen wird, beschäftigt nicht nur Ehemalige Heimkinder und Rechtsexperten in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch Ehemalige Heimkinder und Rechtsexperten in der Republik Österreich.
In beiden Staaten geht es um „angemessene Entschädigung“ für erlittenes Unrecht und Leid und den daraus resultierenden Schaden, verursacht den Betroffenen im Kindesalter und während ihrer Jugendzeit von Kirche und Staat, wärend sie sich als Schutzbefohlene in der Obhut von Kirche und Staat befanden.

Ein hoch interessanter und hochrelevanter zu diesem Thema in der österreichischen Tageszeitung DER STANDARD @
http://derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec
ANFANG DES ZITATS DER DISKUSSION ZUR VERJÄHRUNGSFRAGE AUS DER ÖSTERREICHISCHEN TAGESZEITUNG "DER STANDARD" VOM 26.07.2015.

Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen
KATHARINA MITTELSTAEDT
26. Juli 2015, 09:00
[ mit dazugehörigem Foto, mit folgender Beschriftung: „Viele ehemalige Heimkinder würden ihren Peinigern heute gerne den Prozess machen. Das sei trotz Verjährung möglich und scheitere an mangelnder Menschlichkeit, nicht am Recht, sagen Experten.“ ]
Tausende Kinder wurden in staatlicher Obhut misshandelt und ausgebeutet. Verfahren wären möglich, Staat und Kirche zögern
Innsbruck/Wien – Mord ist in Österreich das einzige Delikt, das niemals verjährt. "Tote haben wenigstens keine mehr, ein Vergewaltigungsopfer leidet ein Leben lang", sagt Sonja Graf. Sie hat kürzlich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. "Benachrichtigung des Opfers von der Einstellung des Verfahrens", steht auf der ersten Seite.

Sonja Graf ist eines von tausenden ehemaligen Heimkindern, die von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung in österreichischen Fürsorgeanstalten berichten. Im Standard schilderte sie ihre schaurigen Erlebnisse aus den Sechziger- und Siebzigerjahren im Tiroler Kinderheim Martinsbühel [ siehe @ http://derstandard.at/2000014027428/Opfer-kirchlichen-Missbrauchs-Die-Hoelle-kann-nicht-schlimmer-sein ] – folterähnliche Bestrafungen, unbezahlte Arbeit und Vergewaltigung durch Schwestern und den Pfarrer standen dort "auf der Tagesordnung", erzählte Graf.

Kein Einzelfall

Sie wandte sich an sämtliche Stellen, erhielt schließlich die Höchstsumme von 25.000 Euro von der Klasnic-Kommission. "Das gleicht nicht einmal aus, was die mir schulden. Ich wurde für die Arbeit im Heim nicht entlohnt, Gelder, die für mich verwahrt wurden, habe ich nie bekommen, mein halbes Leben lang war ich arbeitsunfähig." Also schrieb sie auch der Staatsanwaltschaft.
Die Anklagebehörde sieht nun allerdings "keinen Grund zur weiteren Verfolgung" des Falles. Sie kann auch gar nicht anders. Die meisten Beschuldigte sind tot. Für alle anderen gilt: "Verjährung bereits eingetreten". Graf ist mit diesem Problem nicht alleine. Opfervereine fordern seit langem einen allgemeinen Verjährungsverzicht von Staat und Kirche in solchen Fällen, damit diese endlich aufgerollt werden können.

Könnte problemlos verzichten
Auf dem strafrechtlichen Weg, den Graf eingeschlagen hat, sei das schwierig: "Rückwirkend Verjährungsbestimmungen zu ändern ließe sich mit der Verfassung vermutlich nicht vereinbaren", sagt Helmut Fuchs, Strafrechtler an der Universität Wien.

Bei zivilrechtlichen Klagen, durch die Opfer Schadenersatz fordern könnten, sieht das allerdings anders aus, sind sich Experten einig: "Geht es um die Auszahlung von Entschädigungen, könnte der Staat problemlos auf die Verjährung verzichten. Das Gleiche gilt für die Kirche", sagt Karl Weber,Leiter des Innsbrucker Instituts für öffentliches Recht.
"Frage der Menschlichkeit"

Auf Nachfrage, warum das die Kirche nicht mache, heißt es vonseiten der Erzdiözese Wien: "Zivilrechtliche Verjährung hat ja den Sinn, Verfahren nicht aufgrund sehr unsicherer Beweislage Jahrzehnte nach dem Anlassfall entscheiden zu müssen." Man prüfe in jedem Einzelfall, ob man auf die Verjährung verzichte. Passiert ist das allerdings noch nie.
Ähnlich sieht es auf Landesebene aus: Erst kürzlich haben die zuständigen grünen Landesrätinnen von Tirol und Vorarlberg wieder bekräftigt, dass man nicht allgemein vom Fristablauf absehen wolle. Die Argumentation: Das sei rechtsstaatlich bedenklich. Verfassungsjurist Weber kann das nicht nachvollziehen: "Das ist eine Frage der Moral und Menschlichkeit, mit dem Rechtsstaat hat das wenig zu tun."

Vorbild Restitution

Mit dieser Ansicht ist er nicht alleine: "Der Umstand, dass etwas verjährt ist, schließt nicht aus, dass man neue Rechtsgrundlagen schafft, wenn man befindet, dass sonst nicht genug getan wurde. Das ist eine politische Frage", sagt der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs und Professor für Rechtstheorie Clemens Jabloner Diese Einsicht hatte der Staat schließlich schon einmal – im Zuge der Restitution von NS-Raubgut in den Neunzigerjahren.

"Wenn der Bund eine Lösung einer solchen Frage gefunden hat, sehe ich keinen Grund, warum das den Ländern oder der Kirche nicht möglich sein sollte", sagt Weber – die meisten betroffenen Kinderheime waren kirchliche oder Landeseinrichtungen.

Woran sich die Debatte wohl vor allem spießt, ist Geld. Die Verfahren kämen Staat und Kirche teuer zu stehen – neben Sonja Graf haben sich alleine bei der Klasnic-Kommission in fünf Jahren über 1400 Menschen gemeldet. (Katharina Mittelstaedt, 26.7.2015)
[ Mit dazugehörigen 159 bisherigen Leserkommentaren zu diesem Thema ]

Nachlese
Opfer kirchlichen Missbrauchs: "Hölle kann nicht schlimmer sein" [ siehe @ http://derstandard.at/2000014027428/Opfer-kirchlichen-Missbrauchs-Die-Hoelle-kann-nicht-schlimmer-sein ]
Studie belegt System von Gewalt und Missbrauch in Heimen [ siehe @ http://derstandard.at/2000018662110/Studie-belegt-System-von-Gewalt-und-Missbrauch-in-Heimen ]
Psychoanalytikerin [ Luise Reddemann ]: "Die Verachtung von Frauen und Kindern steckt uns nach 5.000 Jahren Patriarchat in den Knochen" [ siehe @ http://derstandard.at/2000014051523/Psychoanalytikerin-Die-Verachtung-von-Frauen-und-Kindern-steckt-uns-nach ]
ENDE DES ZITATS DER DISKUSSION ZUR VERJÄHRUNGSFRAGE AUS DER ÖSTERREICHISCHEN TAGESZEITUNG "DER STANDARD" VOM 26.07.2015.
QUELLE: DER STANDARD @
http://derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec
Der Begriff „Staaten“ ist hier mit „Ländern der Erde“ synonym und bedeutet „Mitgliedsstaaten“ zu internationalen Abkommen / Völkerrecht.
„Responsibilitat“ ist synonym mit „Verantwortlichkeit“.
Kürzlich von mir an vielen Stellen im Internet gepostet, u.a., auch im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1009#p1009

Und Alle haben geschwiegen

Die ZDF Dokumentation D 2013 über das Leid der Heimkinder in Deutschland von 1945 bis Anfang der siebziger Jahre. – Und alle haben geschwiegen.- Ein erschütterliches Filmdokument nach dem Sachbuch „Schläge im Namen des Herrn“ von dem Journalisten Peter Wensierski.
„Es ist ein Durchschnittsschicksal wie es 800.000 Heimkinder jener Nachkriegsgeneration durchleiden mussten. So gab es schlimmere und weniger schlimme. Für sein intensives Engagement der schonungslosen Aufklärung für eine Öffentlichkeit der zerstörten Kriegsgeneration die damals dazu geschwiegen hatte, erhielt Wensierski das Bundesverdienstkreuz.

In den sechziger Jahren gab es 3000 Heime für Kinder und Jugendliche mit mehr als 200.000 Plätzen — etwa 65 Prozent davon waren katholisch oder evangelisch, knapp 25 Prozent staatlich, der Rest in freier oder privater Trägerschaft. Gut die Hälfte der Kinder war zwei bis vier Jahre in den Heimen untergebracht, andere verbrachten ihre ganze Kindheit und Jugend in den oft hermetisch abgeschlossenen Häusern, die sie nicht verlassen durften. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres — der damaligen Volljährigkeit — wurden sie entlassen. Die Zahl der Kinder, die von 1945 bis 1975 in westdeutschen Heimen waren, wird auf 800.000 bis über eine Million geschätzt. (Quelle: Runder Tisch Bundestag)

Film – Freitstatt – Ehemalige Heimkinder im Nachkriegsdeutschland – Filmvorführung am 31. August im Abatonkino um 20.00 Uhr in Hamburg

Film – Freitstatt – Ehemalige Heimkinder im Nachkriegsdeutschland – Filmvorführung am 31. August 2015 im Abatonkino um 20.00 Uhr in Hamburg

Am 31. August 2015 wird es zu diesem Film der Zeitgeschichte zu einer besonderen Begegnung kommen. Die Wohlfahrtsverbände hier in Hamburg haben für diesen Abend mit Unterstützung des Abatonkinos erreichen können, dass zahlreiche Zeitzeugen nicht nur aus Hamburg anwesend sein können.

Zahlreiche ehemalige Heimkinder, die sich auf Einladung des Abaton – Kino – Hamburg dafür völlig kostenlos den Film ansehen können, werden anschließend mit den Zuschauern, dem Filmregisseur „Marc Brummund“ und dem Zeitzeugen „Wolfgang Rosenkötter“ (nach seinen Erzählungen ist der Film Freistatt gedreht worden) über Ihre Erlebnisse als ehemalige Heimkinder des Nachkriegsdeutschland austauschen können.

Abaton Kino – Hamburg – Freitstatt

http://www.abaton.de/index.htm?Freistatt

Siehe dazu auch den Hinweis zur Veranstaltung im Abaton am 8. Juli 2015 um 20.00 Uhr

Freistatt – Die Qualen ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik – Film im Gespräch am 8. Juli um 20.00 Uhr im Abatonkino in Hamburg in der Nähe der Universität

"Freistatt" – Ein Spielfilm zeigt jetzt die Qualen der ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik

„Freistatt“ – Ein Spielfilm zeigt jetzt die Qualen der ehemaligen Heimkinder in der Bundesrepublik

Wolfgang: Das ist der Sohn vom Ex, ein unbequemes Kind, lästig. Die Lösung des Stiefvaters: Erziehungsheim. Geschehen 1968: Es ist die Zeit von Rock’n’Roll und Studentenrevolte. Und Wolfgang hat keine Ahnung, was auf ihn zukommt im Heim „Freistatt“, südlich von Bremen. Jetzt hat sich Regisseur Marc Brummund dieses Themas angenommen. Sein Film „Freistatt“ erzählt die Geschichte von Wolfgang Rosenkötter, der in diesem Heim in Freistatt „Zögling“ war. Für ihn war es wichtig, dabei zu sein bei den Dreharbeiten am Originalschauplatz. Er will zeigen, dass er kein Einzelschicksal ist.

40 Jahre lang war Rosenkötter nicht in der Lage, darüber zu sprechen.“Man ist der Junge wieder von früher und das macht natürlich auch Schmerzen, auch körperliche“, sagt der ehemalige Heiminsasse heute. „Das morgendliche Aufstellen, die Kommandos, die ständigen, das bleibt. Diese ganzen kleinen physischen und psychischen Demütigungen, die schwere Arbeit, das ständige Schlagen – diese Angst hat sich dann hier vom ersten bis zum letzten Tag fortgesetzt.“

Langes Schweigen über Misshandlungen

Der Film erzählt eindringlich, was über einer halben Million Kinder angetan wurde – in kirchlichen und staatlichen Heimen der Bundesrepublik und das bis Anfang der 70er Jahre. Öffentlich wurde das erst 40 Jahre später: Das Buch „Schläge im Namen des Herrn“ des Journalisten Peter Wensierski brachte die Misshandlungen 2006 erstmals an die Öffentlichkeit. Was folgte, war ein Runder Tisch des Deutschen Bundestages und leider eine für die Opfer kaum befriedigende Entschädigung.

Seitdem hat auch Regisseur Marc Brummund dieses Thema nicht mehr losgelassen. Er hatte nie zuvor von Freistatt gehört, obwohl er nur wenige Kilometer vom Heim entfernt aufgewachsen ist. „Ich selbst habe eine sehr glückliche Kindheit da verbringen dürfen und die Vorstellung, dass es vielen, vielen Kindern und Jugendlichen in der Zeit sehr viel anders ging. Das hat mich schon sehr bewegt“, so Brummund.

Keine Chance zur Flucht

Wo kurz zuvor ein Arbeitslager für Jugendliche war, hat der Regisseur als Kind Moorwanderungen gemacht. Die Diakonie Freistatt in Niedersachsen galt als eine der härtesten Einrichtungen und als Endstation vieler Heimkarrieren: Statt Schule Torfabbau, statt Fürsorge den Willen brechen, systematisch, sechs Tage die Woche, morgens bis abends: „Man musste in den ersten drei Monaten, in denen man hier war, so Holzstiefel tragen, dass man nicht weglaufen konnte“, erinnert sich Rosenkötter. „Und das war besonders schwer dann dort zu arbeiten, weil das Moor hat ja immer auch runtergezogen, der Torf war ja glitschig, der Untergrund. Aber man wurde dann immer wieder angetrieben von den Erziehern.“

Eine Flucht durch die Moorlandschaft war fast unmöglich. Völlig abgeschieden liegt dieser Ort: Was hier passiert ist, hat kaum einer mitbekommen. Freistatt ist eine der ersten Anstalten, die sich – wenn auch erst seit zehn Jahren – zu ihrer Vergangenheit bekennt. Zwangsarbeit – auch im Winter, mit abgefrorenen Fingern.

Dokumentationszentrum gegen das Vergessen

Wolfgang Rosenkötter baut heute in Freistatt ein Dokumentationszentrum auf. Damit die Geschichte nicht vergessen wird. Wie der christliche „Bruder“ sie hier auch nachts durchs Fenster überwachte. Totale Kontrolle, Ausbeutung und Misshandlung – das Erbe des Nationalsozialismus? Der Film macht deutlich, wie so ein System funktioniert, das die Jugendlichen dazu bringt, sich auch noch gegenseitig zu quälen.

Die Schauspieler machen das Leiden und die Einsamkeit der Jungen beeindruckend spürbar. „Da wurde untereinander aufgepasst“, so Brummund, „da gab es Vertrauensjungen für die Erzieher, die letztendlich immer geschnüffelt haben, wenn sich zwei Jungs zu sehr angefreundet haben. Und so ist auch gar keine Nähe entstanden. Und das führte zusätzlich zu der physischen Härte noch zu einer psychischen Verrohung und Härte.“

„Freistatt“: Ein Film, der klar macht, warum es wichtig ist, dieses traurige Kapitel unserer jüngeren Geschichte endlich vollständig aufzuklären – nicht nur für die mehr als 600.000 ehemaligen Heimkinder.
Autorin: Katja Deiß

„Freistatt“
Regie: Marc Brummund
mit Louis Hofmann, Alexander Held, Stephan Grossmann u.a.
Länge: 108 Min.
FSK ab 12 freigegeben
Kinostart: 25.6.2015

ARD / Titel, Thesen, Tempramente / ttt 14.06.2015

http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-14062015-112.html

"VON JETZT AN KEIN ZURÜCK" – KINOFILM ÜBER HEIMERZIEHUNG – Kinostart am 12.03.2015

„VON JETZT AN KEIN ZURÜCK“ – KINOFILM ÜBER HEIMERZIEHUNG – Kinostart am 12.03.2015

„Mir war es wichtig, dass es ein Zeitporträt wird“

Moderation: Susanne Burg

Deutschlandradio Kultur – Mir war es wichtig, dass es ein Zeitporträt wird zum Film: „Von jetzt an kein Zurück“

http://www.deutschlandradiokultur.de/kinofilm-ueber-heimerziehung-mir-war-es-wichtig-dass-es-ein.2168.de.html?dram:article_id=313609

Ein verstörender Film:„Von jetzt an kein Zurück“ kommt am Donnerstag in die Kinos und erzählt von zwei Kindheiten im Heim. Im Interview spricht der Regisseur Christian Frosch darüber, was ihn an dem Thema interessiert hat und warum es für ihn bis heute so wichtig ist.

Susanne Burg: „Von jetzt an kein Zurück“ heißt ein Film, der am Donnerstag in den deutschen Kinos anläuft. Und der Film zeigt: In der deutschen Provinz der späten 60er-Jahre aufzuwachsen, weit weg von den großstädtischen Zentren der 68er-Bewegung, war alles andere als ein Vergnügen für Jugendliche, die Beatmusik liebten und gegen alle Spießigkeit randalierten. „Von jetzt an kein Zurück“ erzählt die Geschichte der beiden Schüler Martin und Ruby, die infiziert sind vom Schwung ihrer Generation, die sich lieben und die die Repressalien mit aller Härte zu spüren bekommen. Ruby, gespielt von Victoria Schulz, landet in einem geschlossenen katholischen Heim, Martin, gespielt von Anton Spieker, in der gefürchteten Erziehungsanstalt der Diakonie Freistatt.

O-Ton Film: Grund des Antrags: drohende sexuelle Verwahrlosung und Arbeitskungelei.

Ohne jegliche Anklage?
Ruby! Ruby! Ruby!
Martin!
Ruby!

Burg: Der Drehbuchautor und Regisseur des Films ist Christian Frosch. Und er ist jetzt hier im Studio, guten Tag!

Christian Frosch: Schönen guten Tag!

Burg: Ja, der Film ist lange in Ihnen gereift. Sie haben sich mit der Situation der Heimkinder schon auseinandergesetzt, bevor es zum öffentlichen Thema wurde. Wie haben Sie sich diesem Thema angenähert?

Frosch: Na ja, die erste war wirklich eine persönliche Begegnung, dass mir jemand, der in so einem Heim war, diese Geschichte erzählt hat, und ich das wirklich nicht glauben konnte, dass in der Bundesrepublik Deutschland in den 60er-Jahren so was möglich war. Und dann fängt man an zu recherchieren und merkt, oh, das hat es alles gegeben, und zwar nicht als Randphänomen, sondern die Schätzungen von Jugendlichen, die in diese Art von Erziehung geraten sind in der Nachkriegszeit, sind so zwischen 800.000 und einer Million. Also, das ist kein so ein kleines Phänomen.

Burg: Und dann kam 2006 das Buch „Schläge im Namen des Herrn“ von Peter Wensierski heraus, die Situation der Heimkinder in der Bundesrepublik war plötzlich überall in den Medien. Wie hat das Ihre Pläne für den Film beeinflusst?

Frosch: Ja, so als Künstlerschwein ist es natürlich schon so, dass man denkt, diese Art von Aktualität brauche ich für einen Spielfilm eigentlich nicht. Ein Spielfilm muss sozusagen jenseits der Aktualität Qualitäten haben. Das Thema zum Film ist vielleicht ein Denken, was im Fernsehen funktioniert, aber das Kino muss meiner Meinung nach andere Spannungen aufbauen.

„Eine reine Heimgeschichte bringt nicht so wahnsinnig viel“

Burg: Und das heißt, Sie haben ja dann noch die Geschichte von Ruby und Martin vor ihrer Einweisung ins Heim erzählt. War das dann auch die Überlegung, diese Geschichte zu erweitern?

Frosch: Ja, ich bin dann halt irgendwie zu dem Schluss gekommen, dass eine reine Heimgeschichte auch nicht so wahnsinnig viel bringt. Mir war dann aber wichtig, dass es ein Zeitporträt wird. Es spielt ja zwischen 67 und 77, also wirklich in der Bundesrepublik zehn wichtige Jahre, wo sehr viel passiert ist. Diese politischen Dinge spielen nur am Rand rein, aber sie sind eigentlich doch präsent. Und mir wurde dann halt wichtiger zu zeigen, dass es ein Vorher, Nachher, einen Kontext gibt. Man könnte auch sagen, der Film geht um die Wiedergabe des Traumas, oder Weitergabe des Traumas.

Burg: Des Traumas der Elterngeneration, die aus dem Zweiten Weltkrieg nach Hause gekommen sind und eigentlich damit nie gelernt haben umzugehen und das dann auch an ihre Kinder weitergegeben haben.

Frosch: Genau. Das ist irgendwie … mir eigentlich … Ich bin 66 geboren, also, es ist nicht so wahnsinnig weit weg, aber mir ist es eigentlich – und das ist eigentlich ein bisschen peinlich – in der Recherche erst auch bewusst geworden, wie nahe der Krieg ist. Also, dass das so ein paar Jahre sind letztendlich. Und irgendwie hat man immer so ein Gefühl, die 60er-Jahre sind schon ganz weit weg vom Zweiten Weltkrieg. Und dass das so nahe ist, das ist mir erst mal so richtig emotional bewusst geworden. Und ich glaube, das ist auch in dem Film eine wichtige Schiene, dass man spürt, der Krieg und der Nachkrieg sind noch präsent.
Ob Katholizismus oder Protestantismus – „genauso brutal“

Burg: Sie schneiden die Erfahrungen von Ruby und Martin abwechselnd so gegeneinander, als sie dann im Heim sind. Sie ist eben im katholischen Heim, muss bügeln und singen, er ist in Freistatt, muss im Moor Torf stechen. Die körperlichen Torturen sind vor allem für Martin enorm, auch die Jungs untereinander sind unglaublich brutal. Bei den Mädchen geht es körperlich nicht ganz so brutal zu, aber wie vergleichbar sind die Systeme dieser Züchtigung dennoch?

Frosch: Na ja, ich würde mal sagen, die protestantische Tradition oder ein Teil der protestantischen Tradition hat ja so einen Verdammnisaspekt, also jemand, der verdammt ist und deshalb auch hart angefasst werden muss. Das Katholische kennt das in der Form nicht, hat sozusagen immer so einen vermeintlich pädagogischen Ansatz oder Rettungsansatz, Seelenansatz. Letztendlich kommt es auf dasselbe hinaus, letztendlich ist es genauso brutal.

Burg: Nun kann man sich fast diese Enge der Welt, diese Züchtigung in den Heimen heute kaum mehr vorstellen. Sie machen es dann in einzelnen Szenen deutlich, indem Sie zum Beispiel Ruby beim Essen zeigen: Sie bekommt das Essen vorgesetzt, sie kriegt es nicht runter, eine Nonne steht neben ihr und zwingt sie, Ruby erbricht das Essen in den Teller hinein und die Nonne verrührt es dann seelenruhig, stellt den Teller wieder vor Ruby. Diese Szene geht gefühlt relativ lange. Wie viel wollten Sie dem Zuschauer denn auch bewusst, ich sage mal, mitquälen, um diese Atmosphäre nachfühlbar zu machen?

Frosch: Ich habe keine Horrorshow … Die hätte man auch machen können. Es passieren in diesen Heimen so wahnsinnig viel Sachen, man könnte da eine Aneinanderreihung von Sadismen machen, das wollte ich nicht. Ja, ich glaube, die Szene tut weh, aber die war notwendig.

Burg: Sie sagten eben, Sie wollten keine Horrorshow daraus machen. Es ist ja auch interessant, was Sie nicht zeigen. Also, beim Höhepunkt des Films, ich will jetzt nicht verraten, wie der aussieht, aber so abstrakt gesagt, wo Repression und Ausbruchsversuch kulminieren, brechen Sie radikal ab und arbeiten dann mit Sounds und mit roten, blinkenden Bildern. Wie haben Sie entschieden, was Sie zeigen und was nicht?

Frosch: Ich habe die ganze Schiene des sexuellen Missbrauchs nicht erzählt. Das ist so noch mal ein ganz eigenes, sehr sensibles Feld, das wollte ich nicht auch noch reinpacken. Und dann, an dem Höhepunkt abzubrechen, das hat damit zu tun, dass im dritten Akt das Trauma aktiv wird. Da springt die Zeit auch permanent. Und Traumata sind ja irgendwie Ereignisse aus der Vergangenheit, die sich eine Gegenwart verschaffen. Und diesen Ansatz habe ich formal realisiert im dritten Akt. Deshalb gibt es da plötzlich so eine gewisse zeitliche Desorientierung.
„Es kann kein Happy End geben“

Burg: Genau, diesem Teil, dem räumen Sie eigentlich gar nicht so viel Zeit ein. Und da geht es eben, genau, um diese Traumata. Das ist 1977, die beiden sind älter geworden und man merkt irgendwie so, sie haben Schwierigkeiten, mit ihrem Leben klarzukommen. Ich habe mich gefragt, kann man diese Wunden denn tatsächlich auch darstellen, die die Heimkinder davongetragen haben?

Frosch: Also, für mich war es klar – und jetzt verrate ich auch wieder was –, dass es kein Happy End geben kann. Also, dass sie zum Schluss – Romeo und Julia – sich finden und war nicht so schlimm und unsere Liebe rettet uns, das kam mir doch verlogen vor.

Burg: Martin radikalisiert sich, das zeigen Sie, beginnt, sich terroristisch zu engagieren. Ulrike Meinhof hat ja 1970 ein Drehbuch zum Film „Bambule“ geschrieben, in dem es auch um die autoritären Methoden bei der Heimerziehung in einem Mädchenheim geht, und im Film wird auch in gewisser Weise zum Klassenkampf aufgefordert. Wie sehr wollten Sie auch diesen Bezug zur Radikalisierung der Linken in der Zeit darstellen?

Frosch: Wenn man eine Geschichte im Heim erzählt in den späten 60er-Jahren, da war das sozusagen eine wirkliche Bewegung von der APO, und auch die spätere RAF hat sich wahnsinnig engagiert gegen diese geschlossene Erziehung. Also, da gab es Heimkinder, die dann zur RAF gingen, wie Boock oder so. Also, nach dem, was Martin durchmacht, dass er zu dem Punkt kommt, dass er nur mehr in Gewalt eine Möglichkeit sieht, ist jetzt nicht an den Haaren herbeigezogen, weil er nichts anderes erlebt hat. Genauso wie Ruby eigentlich gläubig ist und die Nonnen ihr den Glauben austreiben. Das ist die Ironie des Films.

Burg: Der Film ist mit ziemlich kleinem Budget gedreht, vor allem, wenn man bedenkt, dass es ja auch … dass der Film eine große Zeitspanne einnimmt, dass er viele Statisten hat, auch ein historisches Ambiente rekreiert. Wie schwierig war es, das umzusetzen?

Frosch: Also, Leidensgeschichten von Filmemachern sind das Uninteressanteste, was es gibt. Es war die Hölle und ich hatte halt wirklich Leute, die mitgemacht haben und Unmögliches wahr gemacht haben. Das klingt jetzt auch wie ein blödes Klischee, aber in dem Fall war das so.
Auf die Handkamera vertraut

Burg: Sie haben beschlossen, dann vor allem auch auf die Handkamera zu vertrauen.

Frosch: Ja, das war sicher auch eine Budgetgeschichte. Das andere war, dass ich wollte, dass der Film eine gewisse Rauigkeit hat und auch erinnert an 60er-Jahre-Filme. Wenn man jetzt so eine historische Geschichte macht, gibt es sozusagen zwei Möglichkeiten: Entweder man steckt alles in die Ausstattung, oder man versucht, den Geist und das Formale auch wiederzugeben. Und das ist eine Budgetgeschichte. Ich musste mich sozusagen für die formale Lösung entscheiden.

Burg: Was daraus geworden ist, das kann man sich jetzt im Kino anschauen ab nächstem Donnerstag. „Von jetzt an kein Zurück“, so heißt der Film, und der Drehbuchautor und Regisseur ist Christian Frosch. Vielen Dank für Ihren Besuch!

Frosch: Ich danke!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

Deutschlandradio Kultur – Mir war es wichtig, dass es ein Zeitporträt wird zum Film: „Von jetzt an kein Zurück“

http://www.deutschlandradiokultur.de/kinofilm-ueber-heimerziehung-mir-war-es-wichtig-dass-es-ein.2168.de.html?dram:article_id=313609

In Hamburg ab 12.03.2015 / 18.45 u. weitere Uhrzeiten:

3001 Kino / http://www.3001-kino.de/der-weg-zum-kino.html
Schanzenstrasse 75 (im Hof)
20357 Hamburg
Programmansage und telefonische Kartenvorbestellung
040 / 437679

Das Kino ist ebenerdig und für Rollstuhlfahrer_innen erreichbar.

ZDF – Frontal 21 – Gut gemeint und schlecht gemacht – Hilfsfonds für Heimkinder

ZDF – Frontal 21 – Gut gemeint und schlecht gemacht – Hilfsfonds für Heimkinder

Über 700.000 Kinder wuchsen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1975 in staatlichen und kirchlichen Erziehungsheimen und Waisenhäusern auf, viele von ihnen wurden dort verprügelt, misshandelt, missbraucht. Lange wurde am Runden Tisch um einen angemessenen Umgang mit den Opfern gerungen. Das Ergebnis: Statt einer Entschädigung gibt es Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro, um die Folgen des damals erlittenen Leids zu lindern. Doch so einfach können die Betroffenen die Leistungen aus dem Hilfsfonds nicht in Anspruch nehmen. Viele sprechen von einer demütigenden Bürokratie. Hinzu kommt: Viele haben die versprochene Leistungen noch nicht erstattet bekommen.

Bis Ende des Jahres können und sollen sich Betroffene melden, ihren Anspruch geltend machen, dafür werben sie auch beim Hilfsfonds – und hoffen, dass im nächsten Jahr der Fonds ausreichend aufgestockt wird. Denn die ursprünglichen 120 Millionen Euro sind verbraucht.

Frontal21 zeigt, wie das „niedrigschwellige“ Angebot des Hilfsfonds in der Praxis aussieht.

Frontal 21 vom 16.12.2014:

http://frontal21.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/f66838f5-a8fb-3da8-aa23-7a6accf45314/20380487?doDispatch=2

Ex-Heimkinder fühlen sich betrogen

Ex-Heimkinder fühlen sich betrogen

Von NADJA ERB

Die Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder sorgen für Streit: Im Westen klagen Betroffene über bürokratische Hürden, im Osten droht vielen eine Kürzung der Hilfen.

Die Hilfsfonds für ehemalige Heimkinder sorgen erneut für Zündstoff. Im Westen klagen die Betroffenen weiter über bürokratische Hürden und unzumutbar lange Wartezeiten. Im Osten droht den einstigen Insassen von DDR-Heimen eine Kürzung der Hilfen. Denn dem vor anderthalb Jahren mit 40 Millionen Euro gestarteten Fonds geht das Geld aus. Dabei soll er noch bis 2016 laufen.

„Der Bedarf wurde falsch berechnet“, sagt Peter Schruth, der Ombudsmann der Heimopfer. Doch das dürfe nicht zulasten derjenigen gehen, die solch unfassbares Leid in Kindheit und Jugend erfahren hätten. „Diese traumatisierten Menschen fühlen sich zum zweiten Mal betrogen.“

Weiterlesen in der Frankfurter Rundschau vom 07.02.2014

http://www.fr-online.de/panorama/heimkinder–ex-heimkinder-fuehlen-sich-betrogen,1472782,26118068.html

ZDF – Fernsehfilm der Woche | 04.03.2013 – 20.15 bis 21.45 Uhr "Und alle haben geschwiegen"

Wichtiger Programmhinweis: ZDF – Fernsehfilm der Woche | 04.03.2013 – 20.15 bis 21.45 Uhr „Und alle haben geschwiegen“

Um 21.45 bis 22.15 folgt daran anschließend die Dokumentation: „Das Leid der Heimkinder: „

http://hoelderlin.blog.de/2013/03/03/programmhinweis-geschwiegen-dokumentation-leid-heimkinder-15584819/

Unmittelbar nach dem Film und bereits während der anschließenden Dokumentation „Die Leiden der Heimkinder“ soll es einen Chat auf den Internetseiten des ZDF geben. Offensichtlich soll dieser auf der Videotextseite 898 auch im TV / ZDF verfolgt werden können. Jedenfalls sieht es so aus, wenn man die Videotextseite zur „Dokumentation“ Textseite 348 list.

Im Mittelpunkt steht die junge Luisa, die Anfang der 60er Jahre wegen der Erkrankung ihrer alleinerziehenden Mutter von den Behörden in die Obhut eines Kinderheims geschickt wird. Hier erfährt sie die ganze Härte des Systems, wird seelisch und körperlich misshandelt.

„Und alle haben geschwiegen“ erzählt die große Liebesgeschichte des jungen Mädchens Luisa, die im kirchlichen Erziehungsheim auf ihren Leidensgenossen Paul trifft. Hier erfahren sie beide die ganze Härte des Systems, werden seelisch und körperlich misshandelt und dienen als billige Arbeitskräfte. Besonders Schwester Ursula scheint es auf Luisa abgesehen zu haben. Während Luisa zur offenen Rebellion neigt, plant der stille Paul heimlich ihre gemeinsame Flucht, um dem Grauen zu entkommen. Doch ihre Freiheit währt nur wenige Stunden.

Sich der Vergangenheit stellen

Im Berlin des Jahres 2008 treffen Luisa und Paul nach 44 Jahren erneut aufeinander. Beide haben bisher über ihre Erlebnisse geschwiegen und sich in die Verdrängung geflüchtet. Doch Luisa sieht für sich den Zeitpunkt gekommen, ihr Schicksal öffentlich zu machen und sich damit ihrer Vergangenheit zu stellen.

Die im Film erzählte fiktive Geschichte ist inspiriert von Peter Wensierskis „Schläge im Namen des Herrn“. Sein Sachbuch löste ab 2006 eine breite politische und gesellschaftliche Debatte aus und führte zur Gründung eines Runden Tisches unter Antje Vollmer. Anfang 2012 erhielt Wensierski für seine Verdienste in dieser Sache das Bundesverdienstkreuz. Es war die Produzentin Doris Zander, die den bislang kaum fiktional erzählten Stoff zum ZDF brachte.

Trailer: „Und alle haben geschwiegen“:

Zahlen und Fakten von Peter Wensierski

In den sechziger Jahren gab es 3000 Heime für Kinder und Jugendliche mit mehr als 200.000 Plätzen – etwa 65 Prozent davon waren katholisch oder evangelisch, knapp 25 Prozent staatlich, der Rest in freier oder privater Trägerschaft. Gut die Hälfte der Kinder war zwei bis vier Jahre in den Heimen untergebracht, andere verbrachten ihre ganze Kindheit und Jugend in den oft hermetisch abgeschlossenen Häusern, die sie nicht verlassen durften. Erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres – der damaligen Volljährigkeit – wurden sie entlassen. Die Zahl der Kinder, die von 1945 bis 1975 in westdeutschen Heimen waren, wird auf 800.000 bis über eine Million geschätzt.

(Quelle: Runder Tisch Bundestag)

Im Internet:

http://www.zdf.de/Der-Fernsehfilm-der-Woche/Und-alle-haben-geschwiegen-26604138.html

Frontal 21 – Missbrauchte Heimkinder

Missbrauchte Heimkinder – Kaum Hilfe für die Opfer

„Und alle haben geschwiegen“ – ein Spielfilm über das Schicksal von Heimkindern im Westdeutschland der 50er und 60er Jahre. Hunderttausende Kinder und Jugendliche erlebten Demütigungen und Rechtlosigkeit, mussten Zwangsarbeit leisten, viele wurden sexuell missbraucht.

Der Film mit Senta Berger und Matthias Habich in den Hauptrollen zeigt die Grausamkeit des Heimpersonals, das sich im Namen Gottes austobt. Ebenso wie im Film geht Frontal21 der Frage nach, wie Politik und Kirchen sich 2010 diesen Menschenrechtsverletzungen gestellt haben, mit einem „Runden Tisch“ den Opfern gegenübertraten und Wiedergutmachung anboten.

Frontal21 sprach mit Betroffenen. „Das hätte man sich sparen können“, sagen sie. Die finanziellen Angebote nennt der Erziehungswissenschaftler Manfred Kappeler im Interview mit Frontal21 eine „Billiglösung“. Der „Runde Tisch“ habe von Anfang an nicht einräumen wollen, daß es in Westdeutschland trotz seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein Unrechtssystem gegeben hat.

Missbrauchte Heimkinder – Kaum Hilfe für die Opfer

Verein für ehemaliger Heimkinder e. V. (Facebook)

http://www.facebook.com/VEHeV

Verein für ehemaliger Heimkinder e. V.(Homepage)

http://www.veh-ev.eu/index.html

Persönliche Anmerkungen:

Und der Skandal im Umgang mit ehemaligen Heimkindern wird von den Verantwortlichen munter weiter fortgesetzt.

Statt eine faire Entschädigung zu organisieren, werden die Betroffen mit einer „Billiglösung“ erneut von den Verantwortlichen gnadenlos verhöhnt.

Gerade mal 10 000 Euro und das auch nur als Sachleistungen werden den Heimkindern für das an Ihnen über viele Jahre begangene Unrecht angeboten. Es kommt hinzu, dass den Betroffenen auch noch ein hochbürokratisches und kompliziertes Verfahren zugemutet wird.

So müssen für jede auch noch so kleine Anschaffung wie z. B. eine Kaffeemaschine grundsätzlich 3 Kostenvoranschläge eingereicht werden. Dann müssen diese Kostenvoranschläge in Köln über ein langes Verfahren über viele Monate erst noch genehmigt werden. Nach der gnädigerweise Genehmigung dürfen die Betroffenen auch noch in Vorleistung treten. Doch die meisten der Betroffenen, denen durch die erlebten seelischen und körperlichen Vergewaltigungen ein normales Arbeitsleben gar nicht möglich war, leben seit vielen Jahren in bitterer Armut in Hartz IV und der Grundsicherung. So sind diese Betroffenen oft finanziell dazu gar nicht in der Lage.

Viele der ehemaligen Heimkinder geben deshalb auf und verzichten dann ganz auf die Inanspruchnahme des Fonds für ehemalige Heimkinder. Und das scheint auch von den Verantwortlichen genau so gewollt.

Auch werden immer mehr Einzelheiten zu den Vorkommnissen um den so genannten „Runden Tisch“, der eigentlichen den damaligen Opfern dienen sollte, öffentlich. Mit demokratischen Methoden hatten die Verhaltensweisen der anwesenden Politiker absolut nichts zu tun. Das ist die Rede von eindeutig durchgeführter Erpressung durch Politiker/innen der SPD und den Grünen, insbesondere der ehemaligen Pastorin Frau Vollmer (Bündnis 90, Die Grünen) Und die Zielrichtung dabei war ziemlich eindeutig: „Die ehemaligen Heimkinder sollten unbedingt mit einer Billiglösung abgespeist werden“.

Pfui Teufel!! Kann da nur gesagt werden. Wie schäbig muss man als Politiker eigentlich drauf sein, um so mit gedemütigten Menschen um zu gehen. Und die Kirchen waren wieder einmal mit dabei. Der deutsche Faschismus des Naziregimes wird nach wie vor in diesem Land nicht aufgearbeitet,

Petition: „Gerechte Entschädigung für ehemalige Heimkinder“:

http://hoelderlin.blog.de/2013/02/22/petition-gerechte-entschaedigung-ehemalige-heimkinder-15557403/

Hoelderlin (ehmaliges Heimkind von 1951 bis 1959 von der 6. Lebenswoche bis zum 8. Lebensjahr)

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)