"Letzte Hilfe" – Uwe, Christian Arnold – Ein Plädoyer für ein selbstbestimmtes Sterben

„Letzte Hilfe“ – Uwe, Christian Arnold – Ein Plädoyer für ein selbstbestimmtes Sterben

Darf der mündige Mensch, der sein Leben selbst in die Hand nimmt, nicht auch sein Sterben selbst in die Hand nehmen, wenn das Leben unerträglich geworden ist? Und soll ihn ein Arzt auf dem letzten Weg begleiten dürfen? Darf ein Arzt Beihilfe leisten zum Suizid? Uwe-Christian Arnold ist davon überzeugt: «So wie es ein Recht auf Erste Hilfe gibt, das garantiert, dass unser Leben im Notfall gerettet wird, muss es auch ein Recht auf Letzte Hilfe geben, das dafür sorgt, dass wir unser Leben in Würde beschließen können.»

Kein anderer Mediziner hat sich in den letzten Jahren so offen zu seiner Tätigkeit als Sterbehelfer bekannt. Die Begleitung von schwer leidenden Menschen hat ihn zu der Gewissheit geführt, dass Sterbehilfe vor allem eines ist: Lebenshilfe. Hier berichtet er zum ersten Mal über seine Tätigkeit, über die Menschen, die seine Hilfe in Anspruch nahmen, und über die gesellschaftlichen Kräfte, die dem selbstbestimmten Sterben entgegenstehen.

Unterstützt von dem Philosophen Michael Schmidt-Salomon stellt Arnold in diesem Buch sein Konzept von Letzter Hilfe vor, wobei er sich ausführlich mit den Einwänden auseinandersetzt, die von religiöser, medizinischer, ethischer und politischer Seite gegen die Sterbehilfe erhoben werden. Ein Aufklärungs- und Debattenbuch über ein Thema, dessen gesellschaftliche Bedeutung immer weiter zunimmt.

Uwe-Christian Arnold / Michael Schmidt-Salomon
Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben
Rowohlt Verlag 2014, 240 Seiten
Hardcover, 18,95 € (ISBN: 978-3498096175)
E-Book, 16,99 € (ISBN 978-3-644-04421-0)

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http://www.rowohlt.de/buch/Uwe_Christian_Arnold_Letzte_Hilfe.3151243.html
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“Arnold ist einer der wohl prominentesten Sterbehelfer in Deutschland.” Berliner Zeitung

“Der Freitod ist Arnolds Lebensthema geworden.” Der Spiegel

„Sterbehilfe und die Medizin – Dürfen Ärzte töten?“ – Tacheles vom 29.09.2014

Hart aber fair vom 06.10.2014 – „Therapie Tod – dürfen Ärzte beim Sterben helfen?“ – Uwe-Christian Arnold bei Hart aber Fair

Mein Ende gehört mir ! Für das Recht auf letzte Hilfe

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Phönix – "Sterbehilfe und die Medizin – Dürfen Ärzte töten?" – Tacheles vom 29.09.2014

Phönix – „Sterbehilfe und die Medizin – Dürfen Ärzte töten?“ – Tacheles vom 29.09.2014

Bald wird der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe entscheiden. Sollte der Arzt nicht nur Leben retten, sondern auch den Tod bringen? Bei Tacheles gingen die Meinungen dazu auseinander.

Zu Gast:

Uwe-Christian Arnold (Mediziner)

Heinrich Bedford-Strohm (bayerischer Landesbischof)

Ingrid Matthäus-Maier (Juristin und SPD-Politikerin)

Dr. Klaus Reinhardt (Vorsitzender der Ärztevereinigung Hartmannbund)

Moderation: Jan Dieckmann

Bald wird der Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe entscheiden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe fordert, jede Form der organisierten Selbsttötung gesetzlich zu verbieten. Doch die Mehrheit der Deutschen spricht sich für Sterbehilfe aus. Für die meisten ist dabei der Arzt derjenige, an den sie sich mit ihrem Todeswunsch wenden wollen. Sollte der Arzt nicht nur Leben retten, sondern auch den Tod bringen? Bei Tacheles gingen die Meinungen dazu auseinander.

Viele Menschen möchten im Falle einer unheilbaren Krankheit ihr Lebensende selbst bestimmen und hoffen dabei auf die Hilfe ihres Arztes. Das belegt die Tacheles-Umfrage im Vorfeld der Aufzeichnung: 58 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus, dass der Arzt aktiv ein Leben beenden darf, wenn der Patient dies verlangt.

Uwe-Christian Arnold hat schon mehr als 200 Menschen beim Sterben geholfen: „Die Menschen vertrauen ihrem Arzt. Sie wollen, dass er ihnen auch in dieser Situation beisteht. Und das tue ich“, sagte der Mediziner bei Tacheles. Er bewege sich mit seinem Tun im legalen Bereich. „Ich schwatze niemandem etwas auf, ich verführe niemanden. Die Leute kommen mit ihrem Anliegen zu mir.“

Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm sieht darin eine gefährliche Tendenz. Für ihn als Christ sei das Leben ein Geschenk Gottes und damit unverfügbar. Bedford Strohm befürchtet, eine Lockerung des Tötungsverbots werde die Gesellschaft verändern: „Was rechtlich festgelegt ist, entfaltet eine Signalwirkung“. Der Druck auf alte und schwache Menschen werde sich erhöhen, warnte der Bischof. Viele stellten sich dann die Frage, ob es richtig sei, anderen noch zur Last zu fallen. „Die öffentliche Botschaft wäre, dass es zum Normalen gehört, sich töten zu lassen.“

Dem widersprach die Juristin und SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier. Für siestehe die Würde des Einzelnen im Vordergrund. Wer beschließt, sterben zuwollen,brauche manchmal nur die Gewissheit, dass es einen Ausweg gibt, wenn es schrecklich wird. Die Entscheidung über das Lebensende liege dabei aber immer bei dem Einzelnen. „Wer soll sonst entscheiden, ob es meiner Würde, meinem Wertgefühl entspricht?“

Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender der Ärztevereinigung Hartmannbund, sieht das Problem eher im fehlenden Wissen um die Möglichkeiten der Palliativmedizin. Die Menschen hätten Angst vor dem Sterben, „weil ihnen nicht bekannt ist, was es an Hilfe gibt.“ Die meisten wüssten beispielsweise nicht, „dass der behandelnde Hausarzt in einer solchen Situation in Kauf nehmen darf, dass sich ihr Leben verkürzt, wenn er ihnen Morphin in hohen Dosierungen verabreicht“. Dies sei ein rechtlich legitimes Verfahren, betonte Reinhardt.

Einig war sich die Runde darin, dass vor allem die Palliativmedizin weiter ausgebaut werden müsse, um das Leiden von mehr Schwerkranken zu lindern. „Ich habe Situationen erlebt“, so Bischof Bedford-Strohm, „wo es gelungen ist, durch eine liebevolle Begleitung und eine gute Schmerztherapie selbst bei einer schlimmen Krankheit in Würde zu sterben.“

„Sterbehilfe und die Medizin – Dürfen Ärzte töten“

http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/diskussionen/876472

„Wir brauchen den ärztlich assistierten Suizid“

„Wir brauchen den ärztlich assistierten Suizid“

INTERVIEW MIT UWE-CHRISTIAN ARNOLD10. AUGUST 2012

Cicero Online sprach mit dem Urologen und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold. Er plädiert für einen offeneren Umgang mit Sterbehilfe

Herr Arnold, wie viele Menschen haben Sie schon bei der Selbsttötung begleitet?

Gute 200 Menschen.

Wie sehen Ihre ärztlichen Begleitmaßnahmen aus?

Man lernt sich kennen. Ich schaue mir die Arztbriefe an. Ich spreche mit den Menschen intensiv und lange und frage, ob sie das auch wirklich wollen. Dann erkundige ich mich immer, ob sie darüber hinaus auch gut versorgt sind, das heißt, ob sie eine ausreichende Schmerztherapie haben, ob sie sich mit der Möglichkeit beschäftigt haben, sich palliativ-medizinisch behandeln zu lassen. Ich lote das gesamte medizinische Spektrum aus. Ich erfahre dabei erstaunliches, beispielsweise, dass die Patienten völlig hilflos in der Luft hängen, von den Kliniken mehr oder weniger rausgeschmissen werden mit dem Hinweis, sie seien austherapiert und man könne nichts mehr für sie tun. Das finde ich unglaublich!

Weiterlesen unter Cicero-Online vom 10. August 2012:

http://www.cicero.de/berliner-republik/sterbehelfer-arnold-wir-brauchen-einen-aerztlichen-suizid

Report Mainz vom 06.06. 2011 – "Sterben in der Grauzone"

Report Mainz vom 06.06. 2011 – „Sterben in der Grauzone“

Wie deutsche Ärzte Patienten reihenweise beim Suizid helfen
Der Ärztetag hat vergangene Woche den ärztlich assistierten Suizid grundsätzlich verboten. Das Verbot wird sowohl von Palliativmedizinern als auch von Juristen hart kritisiert. Das Verbot dränge Patienten und Ärzte in die Heimlichkeit, in eine Grauzone. Es bestehe die Gefahr, dass sich suizidwillige Patienten verstärkt an selbsternannte ärztliche Sterbehilfe wenden.

Wir zeigen, dass Ärzte in Deutschland bereits Schwerkranken beim Suizid in einem Ausmaß helfen, wie man sich das bislang nicht vorstellen konnte. Daran wird das Verbot nichts verändern. Was in Deutschland der Ärztetag ausdrücklich verboten hat, ist im US-Bundesstaat Oregon erlaubt: der ärztlich assistierte Suizid. Seit 1998 gibt es den sogenannten „Death with Dignity Act“. Ärzte dürfen terminal Erkrankten eine tödliche Medikamentendosis verschreiben. Bei 3,5 Millionen Einwohnern nutzen jedes Jahr etwa 60 Schwerstkranke die Möglichkeit der ärztlich assistierten Suizides.

Report Mainz vom 06.06.2011 – “Sterben in der Grauzone“

http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=7979438/4p6588/index.html

Siehe dazu auch:

Hessischer Rundfunk – Sendung hr2-Kontroverse – Volkskrankheit Demenz: Die verdrängte Katastrophe vom 13. Mai 2011

http://www.hr-online.de/website/radio/hr2/index.jsp?rubrik=53577&key=standard_document_41500837

Im Internet anhören:

http://www.hr-online.de/website/radio/hr2/index.jsp?rubrik=20610&key=standard_podcasting_hr2_kontrovers&mediakey=podcast/hr2_kontrovers/hr2_kontrovers_20110514&type=a

Dazu eine Mail an den Hessischen Rundfunk, die auch relativ am Anfang der Sendung vorgelesen wurde:

Ihre Mitteilung:

Während meines Studiums (Psychologie) in den 80iger Jahren habe ich in einem Altenpflegeheim in Hamburg gearbeitet, um dieses Studium zu finanzieren.

Schon damals war der Pflegenotstand und der Umgang mit Demenzkranken, dass Thema in der Altenpflege. Geändert hat sich so gut wie nichts.

Statt dessen wurden die Renten durch Hartz IV und Niedriglohnsektor reduziert bis unter das Sozialhilfeniveau. Wie sollte also da die Versorgung von Demenzkranken überhaupt finanziert werden.

Inzwischen bin ich fast 60 Jahre alt und mir ist klar, was da auf mich im noch höheren Alter zu kommen würde und erst recht wenn ich hilflos werden sollte.

Deshalb habe ich für diesen Fall längst vorgesorgt.

1.) Bin ich Mitglied der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas.

2.) Habe ich versteckt eine Flasche Helium und ein Exitbag gelagert, um jederzeit so für ein schnelles und friedliches Ende sorgen zu können.. Auch habe ich mich davon überzeugt, dass dies auch funktioniert. Wie kann ich leider nicht öffentlich sagen.

Für mich kommt weder ein Altenheim noch eine Demenzerkrankung in Frage. Nicht in einer Gesellschaft die Menschen an den Rand drückt (Hartz IV) und ältere Menschen in die Altersarmut treibt.

Ebenso musste ich miterleben, wie ich von diesem Staat (der Politik) vor die Situation gestellt wurde, entweder unter qualvollen Schmerzen zu erblinden, oder zu verhungern, weil ich mit Hartz IV notwendige Augentropfen als nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht bezahlen konnte. Seit dem bin ich Mitglied bei Dignitas.

Also kann ich mir gut vorstellen, wie man mit mir durch die Politik umgehen wird, wenn ich alt, arm und hilflos bin und darauf werde ich es nicht ankommen lassen.

mfg. aus Hamburg

Programmhinweis: PHOENIX RUNDE, Mi, 02.06.10, 22.15 – 23.00 Uhr – Wer bestimmt über den Tod? – Streit um die Sterbehilfe

Programmhinweis:

PHOENIX RUNDE, Mi, 02.06.10, 22.15 – 23.00 Uhr – Wer bestimmt über den Tod? – Streit um die Sterbehilfe 😥

http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/diskussionen/wer_bestimmt_ueber_den_tod_streit_um_sterbehilfe/305082?datum=2010-06-02

Anne Gesthuysen diskutiert in der PHOENIX RUNDE mit Günther Jonitz (Bundesärztekammer Berlin), Michael de Ridder (Chefarzt in Berlin Kreuzberg), Eugen Brysch (Deutsche Hospiz Stiftung) und Matthias Karmann (Journalist, DIE WELT)

Sendetermine

Mi, 02.06.10, 22.15 Uhr
Do, 03.06.10, 00.00 Uhr
Do, 03.06.10, 09.15 Uhr

Ein Befürworter des selbstbestimmten Sterbens steht vor Gericht. An diesem Mittwoch fällt der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe.

Aus Angst vor Schmerzen sind viele Menschen für aktive Sterbehilfe, während andere befürchten, dass so Schwerstkranke einfach entsorgt werden.

Was ist ein würdiger Tod?

Zum Livestream:

http://www.phoenix.de/livestream/wm_high3.html

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes:

http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html

Verhandlungstermin: 2. Juni 2010
2 StR 454/09
Landgericht Fulda – Urteil vom 30. April 2009 – 16 Js 1/08 – 1 Ks –

Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die ursprünglich mitangeklagte Frau G. hat das Landgericht rechtskräftig freigesprochen.

Der Angeklagte ist ein auf Medizinrecht, insbesondere auf Palliativmedizin spezialisierter Rechtsanwalt. Nach den Feststellungen des Landgerichts beriet er seit dem Jahr 2006 die beiden Kinder der 1931 geborenen Frau K., nämlich die mitangeklagte Frau G. und deren inzwischen verstorbenen Bruder. Frau K. lag seit Oktober 2002 nach einer Hirnblutung in einem Wachkoma. Sie wurde in einem Pflegeheim in Bad Hersfeld über einen Zugang in der Bauchdecke, eine sog. PEG-Sonde, künstlich ernährt. Eine Besserung ihres Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten.

Entsprechend einem von Frau K. im September 2002 mündlich für einen solchen Fall geäußerten Wunsch bemühten sich die Geschwister, die seit dem Sommer 2007 zu Betreuern ihrer Mutter bestellt worden waren, um die Einstellung der künstlichen Ernährung, um ihrer Mutter ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Der behandelnde Hausarzt unterstützte dieses Vorhaben, weil eine medizinische Indikation für eine Fortsetzung der künstlichen Ernährung nicht gegeben war. Die Bemühungen, die der Angeklagte als von den Betreuern mandatierter Rechtsanwalt der Frau K. entfaltete, stießen aber auf den Widerstand der Heimleitung. Nachdem auch die ausdrückliche Anordnung des Hausarztes zur Einstellung der künstlichen Ernährung vom Heimpersonal nicht befolgt wurde, schlug die Heimleiterin schließlich einen Kompromiss vor. Um den moralischen Vorstellungen aller Beteiligten gerecht zu werden, sollte sich das Heimpersonal nur noch um die Pflegetätigkeiten im engeren Sinne kümmern, während ihre Kinder selbst die Ernährung über die Sonde einstellen, die erforderliche Palliativversorgung durchführen und ihrer Mutter im Sterben beistehen sollten.

Nachdem Frau G. am 20.12.2007 die Nahrungszufuhr über die Sonde beendet und begonnen hatte, die Flüssigkeitszufuhr zu reduzieren, wies die Geschäftsleistung des Gesamtunternehmens am 21.12.2007 jedoch die Heimleitung an, die künstliche Ernährung umgehend wieder aufzunehmen. Den Kindern der Frau K. wurde ein Hausverbot für den Fall angedroht, dass sie sich hiermit nicht einverstanden erklären sollten. Darauf erteilte der Angeklagte P. Frau G. am gleichen Tag den Rat, den Schlauch der PEG-Sonde unmittelbar über der Bauchdecke zu durchtrennen, weil gegen die rechtswidrige Fortsetzung der Sondenernährung durch das Heim ein effektiver Rechtsschutz nicht kurzfristig zu erlangen sei. Nach seiner Einschätzung der Rechtslage werde danach keine Klinik eigenmächtig eine neue Sonde einsetzen, so dass Frau K. würde sterben können.

Frau G. folgte seinem Rat und schnitt Minuten später mit Unterstützung ihres Bruders den Schlauch durch. Nachdem das Heimpersonal dies bereits nach einigen weiteren Minuten entdeckt und die Heimleitung die Polizei eingeschaltet hatte, wurde Frau K. auf Anordnung eines Staatsanwalts gegen den Willen ihrer Kinder in ein Krankenhaus gebracht, wo ihr eine neue PEG-Sonde gelegt und die künstliche Ernährung wieder aufgenommen wurde. Sie starb dort zwei Wochen darauf eines natürlichen Todes auf Grund ihrer Erkrankungen.

Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten als einen gemeinschaftlich mit Frau G. begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun – im Gegensatz zum bloßen Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung durch Unterlassen – gewürdigt, der weder durch die mutmaßliche Einwilligung der Frau K. noch nach den Grundsätzen der Notwehr oder des rechtfertigenden Notstandes gerechtfertigt sei. Auch auf einen entschuldigenden Notstand nach § 35 StGB könne sich der Angeklagte nicht berufen, weil die Tötung des zu Schützenden kein Ziel der Gefahrenabwehr im Sinne dieser Vorschrift sein könne. Auch habe Frau K. die Fortdauer der künstlichen Ernährung bis zu einer Entscheidung eines Gerichts über einen Behandlungsabbruch zugemutet werden können; zudem sei der Angeklagte keine ihr nahe stehende Person gewesen. Soweit er sich in einem sog. Erlaubnisirrtum befunden habe, sei dieser für ihn als einschlägig spezialisierten Rechtsanwalt vermeidbar gewesen.

Die Mitangeklagte G. hat das Landgericht freigesprochen, weil sie sich angesichts des Rechtsrats des Angeklagten in einem unvermeidbaren Erlaubnisirrtum befunden und deshalb ohne Schuld gehandelt habe.

Mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision verfolgt der Angeklagte seinen Freispruch, während die zu seinen Ungunsten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft die Strafzumessung durch das Landgericht beanstandet.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird sich mit grundsätzlichen Rechtsfragen des Abbruchs und der Unterbrechung der Behandlung eines unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten zu befassen haben.

Moderne Zeiten – 68er-Generation will ihr Sterben selbst gestalten

Moderne Zeiten – 68er-Generation will ihr Sterben selbst gestalten 😐

Die Nachkriegsgeneration, die jetzt in Rente geht, will sich ihre Lebensplanung nicht nur bei der Pflege, sondern auch beim Sterben keinesfalls vorschreiben lassen. Das gilt europaweit.
Großbritannien soll – ausgelöst von einer Reihe spektakulärer Einzelfälle der letzten Zeit – vor Lockerung der „aktiven“ Sterbehilfe stehen.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Sterbehilfe-Ray-Gosling;art1117,3035860

Der „Telegraph“ bezeichnet die Pläne als „Meilenstein der Rechtsgeschichte.

http://www.rp-online.de/panorama/ausland/Recht-auf-aktive-Sterbehilfe-soll-gelockert-werden_aid_822604.html

Letzter Wille: Bekannter TV-Moderator Ray Gosling bekannte im Britischen Fernsehen: Er hat in den frühen achtziger Jahren seinen aidskranken Freund mit einem Kissen erstickt.

Bevölkerungsmehrheit für „aktive“ Sterbehilfe erstmals auch in Österreich

Freiverantwortlicher Suizid in Deutschland jetzt wieder mit Vereins-Hilfe möglich

Hierzulande begründet Roger Kusch in der Welt am Sonntag (Ausgabe 20.2.), warum er jetzt seine Strategie geändert hat und nicht mehr – wie vorher – auf öffentliche Transparenz setzt: Seine Erfahrung mit einigen Staats- und Polizeiorganen lassen dies nicht zu. Suizidwilligen, die Mitglied in seinem neuen Verein sind oder werden, brauchen jetzt kein Geld mehr für die Suizidhilfe bezahlen – alles passiert ehrenamtlich und im Verborgenen. Kusch zeigt sich selbstkritisch, flexibel und lernfähig: „Beim Honorar habe ich einen Fehler gemacht“, gibt er freimütig zu. „Ich muss mir vorwerfen, dass ich dadurch die These vom angeblichen ‚Geschäft mit dem Tod‘ befördert habe.“
Quelle:

http://www.welt.de/politik/deutschland

Spiritualität und christliche Patientenverfügung – Medizinethik im Graubereich?

Spiritualität und christliche Patientenverfügung – Medizinethik im Graubereich? 😐

In einem Interview von Evangelisch.de (aus dem Verlagsumfeld des Magazins chrismon) zum Thema Medizin und Religion wird auch die christliche Patientenverfügung thematisiert. Diese wurde vor gut 10 Jahren von der Evangelischen Kirche Deutschlands zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz entwickelt und seitdem von beiden Kirchen gemeinsam herausgegeben.

Die folgenden Antworten stammen von Dr. Thomas Hagen, Pastoralreferent, Fachreferent für Palliativ Care der Erzdiözese München und Freising. Er ist an der Schnittstelle zwischen Medizin, Religion und Spiritualität tätig.

Evangelisch.de: Bei Spiritus denken die einen an ein Reinigungsmittel, die anderen an den spiritus sanctus. Gleichzeitig ist Spiritualität ein Modebegriff in Managerschulungen oder der Medizin. Worum geht es da eigentlich? …

Thomas Hagen: Spiritus ist der Geist. Was ist dieser Geist? … In der Medizin sehen wir, dass die spirituelle Dimension eine große Rolle spielt.

Evangelisch.de: Aber in der Praxis der Gerätemedizin wird doch nicht mal die Aussage des Patienten beachtet, geschweige denn seine seelische Befindlichkeit?

Thomas Hagen: Diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es. Aber sie wird zusehends thematisiert, auch in der Medizin. Die Ärzte wissen, dass Befunde nicht den ganzen Menschen abbilden …

Evangelisch.de: Müssen nicht auch die Kirchen dazu lernen? Wenn ich mich an die Debatte um die christlichen Patientenverfügungen erinnere, dann wurde darin ein Bild von natürlichen Vorgängen am Lebensende gezeichnet, das es in der Realität so gar nicht mehr gibt – im Angesicht der Hochleistungsmedizin.

Thomas Hagen: Es geht hier um einen Dialog zwischen Kirchen und Medizin. … Da geht es nicht um Ergebnisse, sondern um ein Ringen um Wahrheit. Denn bei den meisten ethischen Dilemmata am Lebensende haben wir einen Graubereich … “

AOK entfernt Linktipp auf christliche PV

Nun soll ja gerade das Instrument der Patientenverfügung – seit 1.9.2009 auf gesetzlicher Grundlage – Licht in diesen Graubereich der (intensiv-)medizinischen Behandlung bringen. Doch so versteht sich die christliche PV offensichtlich selbst nicht, sondern als – insofern legitimen – Ausdruck des spirituellen, göttlichen Getragenseins gemäß dem Ideal eines natürlichen Sterbeverlaufs .

Folgerichtig führt die christliche Patientenverfügung – missverstanden als Entscheidungs-Instrument – dann vermehrt zu Verwirrung statt zur Klärung. Das Kölner Sterbehilfe-Urteil gegen den Schwiegersohn einer 82jährigen, welches auf der vorgelegten Christlichen PV basiert, führt die Dramatik vor Augen.

Die große Krankenversicherung AOK hat auf ihrer Internetseite nach dem Urteil Konsequenzen gezogen. Sie hat die Link-Empfehlung zur Christlichen PV jetzt entfernt – auf nachdrückliches Hiweisen v. a. dieses pv-newsletters.

Das Urteil hat darüber hinaus zu Aufrufen geführt, sich unbedingt die eigene PV, auch und gerade die im Rahmen einer notariellen Vorsorge, genau anzusehen.

Siehe: patientenverfuegung.de/vorsorge-check

Oder: http://www.aerzteblatt.de

Wie wollen wir sterben – ärztliches Plädoyer in Zeiten der Hochleistungsmedizin

Wie wollen wir sterben – ärztliches Plädoyer in Zeiten der Hochleistungsmedizin 😡

Selten genug gibt es Streitschriften, die gesellschaftliches Bewusstsein in Bewegung versetzen können. Das Buch von Dr. Michael de Ridder „Wie wir sterben wollen“ (Untertitel: Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin) wird vielleicht dazugehören.

Grund: Es ist derart spannend, persönlich und authentisch, dass es einen sehr großen Leser/innen-Kreis zu fesseln vermag. Einen Riesenerfolg erwartet auch der Verlag DVA, der sich bereits jetzt – vier Wochen vor der Vorstellung auf der Leipziger Buchmesse – einer Flut von Medienanfragen gegenüber sieht.

Siehe zahlreiche Termine zu bundesweiten Lesungen ab 20. März 2010
(zunächst in Leipzig, Berlin, Hamburg, Karlsruhe) sowie Leseprobe:

http://www.randomhouse.de/book/edition.jsp?edi=303782

Michael de Ridder, geboren 1947, spricht aus dreißigjähriger internistisch-klinisch Erfahrung und als Notfallmediziner auch in Pflegeheimen. Seit 2003 leitet er die Rettungsstelle des größten Krankenhauses in Berlin-Kreuzberg.

De Ridder versteht sein Buch als Streitschrift auch gegen die „eigene Zunft“ und nicht zuletzt gegen die Bundesärztekammer. Deren standesrechtlicher Ahndung der Suizidbeihilfe wirft er vor, damit die ärztliche Gewissensfreiheit ohne Legitimation einzuschränken.

Der Humanist de Ridder bringt Grundsätze mühelos zusammen, auf deren Vereinigung bisher vergeblich gewartet wurde: Praktisches Engagement in der Palliativ- und Geriatrieversorgung (nicht als billiges Lippenbekenntnis!) bei gleichzeitigem Plädoyer für humane, auch „aktive“ Sterbehilfe (nicht als Delegation an spezialisierte und damit immer fragwürdige Suizidhilfe-Vereine).

De Ridder ist Vorsitzender einer Stiftung für Palliativmedizin und erhielt im Jahr 2009 den Ossip K. Flechtheim-Preis des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Diese Ehrung gilt seiner Zivilcourage verknüpft mit seinem gesundheitspolitischen Engagement, insbesondere für Schwerpflegebedürftige und Heimbewohner sowie für Patientengruppen wie Migranten oder auch Suchtkranke.

Petition zur Sterbehilfe von Usern aus dem Dignitas Forum

Mitteilung von DIGNITAS:
Auf Antrag aus dem Kreise der User des DIGNITAS-Forums senden wir Ihnen den nachfolgenden Text als Mail.
Zufolge seiner Länge liess er sich nicht über das im Forum-Programm eingebaute Versandmodul verbreiten, deshalb wählen wir diesen Weg.
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Liebe User des Dignitas-Forums und Mitglieder des Dignitas-Vereins!

Auf diesem Weg wollen wir Euch bitten, sofern ihr der Sache zustimmen könnt, unsere erarbeitete Petition zu unterstützen.
Im Thread „Projekte für uns alle“ („Danke“ allen Beteiligten!) hat sich dieses wichtige Anliegen vieler konkretisiert und konnte letztlich realisiert werden. – Im Dignitas-Forum versammeln sich zumeist Leute, die entweder psychisch schwer belastet sind oder körperlich leiden – wir haben größtenteils alle das gleiche Anliegen – wir wollen sterben und unserem Martyrium ein Ende setzen! –
Wir alle wünschen uns, dass man uns in der Weise unterstützt, dass wir das Recht auf ein schmerzfreies, humanes Sterben haben!
Darum haben wir zwei Petitionen verfasst – die erste Petition setzt sich für die Rechte psychisch kranker Menschen ein mit der Forderung nach Sterbehilfe – die zweite Petition hat die gleiche Forderung, aber spricht sich deutlicher für das Recht körperlich kranker Menschen aus … WENN IHR
DEM INHALT EINER DER BEIDEN PETITIONEN ZUSTIMMEN KÖNNT, DANN BRAUCHEN
WIR EURE STIMME! (Sofern ihr das wünscht, bleibt es euch natürlich selbst überlassen, einzelne Textpassagen anders zu formulieren.)
Jeder, der DAFÜR ist, kann seine Stimme für diese Sache einbringen! – Ihr müsst nichts schreiben, ihr braucht euch keine Arbeit machen – das einzige, was ihr tun müsst, ist, Euch im Petitionsportal des deutschen Bundestags einzuloggen.

Der Link ist folgender:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=new

Je mehr Leute diese Sache unterstützen, desto größer ist unsere Chance, dass man unser Anliegen ernst nimmt!!!
Weitere, aktuelle Informationen könnt ihr in den Threads „Enorm wichtig!!! Lest das bitte!!!“ und „Petition“ einsehen.
Lest euch die nachfolgenden FERTIGEN Petitionen durch – und beteiligt Euch bitte daran, sofern das eurem Wunsch entspricht, unserem Anliegen Gehör zu verschaffen.

1. PETITION – STERBEHILFE FÜR PSYCHISCH KRANKE:
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Wortlaut der Petition*: Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Psychisch kranken Menschen, die aufgrund permanent psychischen Leidensdrucks zu sterben wünschen, ist im Hinblick auf das Grundrecht zur Selbstbestimmung Sterbehilfe zuzuerkennen, sofern das Leiden für den Kranken unzumutbar ist und freiwillige therapeutische Behandlungsmaßnahmen erfolglos blieben. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um leidenden Menschen ein humanes, schmerzfreies Sterben zu ermöglichen, sofern dies der festen Willenserklärung der Betroffenen entspricht.

Begründung*:

Der Begriff von „Leid“ betrifft nicht ausschließlich körperliches Leid, sondern äußert sich teils in auch sehr schauriger Prägnanz im Falle psychisch kranker Menschen. Eine „psychische Störung“ tritt in mannigfaltiger Weise auf – die einzelnen Krankheitsbilder im Detail zu benennen, soll nicht Gegenstand dieser Petition sein. Viele vornehmlich so bezeichneten „psychischen Störungen“ können im Wege einer Therapie einen gewünschten Behandlungserfolg nach sich ziehen. Doch entspricht es ebenfalls der Wahrheit, dass sehr viele Betroffene, die unter schweren Depressionen, Angststörungen,(wahnhaften) Psychosen und dergleichen leiden, trotz ständiger Einnahme entsprechender Psychopharmaka und Inanspruchnahme verordneter Therapien dennoch einem ständigen unerträglichen Delirium ausgesetzt sind, das das Leben zur Qual macht.
Sicherlich gibt es massenweise Studienexpertisen und Behandlungsempfehlungen, aber es gibt kein Patentrezept, das alle psychisch Kranken einer nachhaltigen vollständigen Remission überführt.

In der Pressemitteilung vom 04. Oktober 2001 der Weltgesundheitsorganisation („Psychische Gesundheit: neues Verständnis – neue Hoffnung“) heißt es: „Bis zu 60% der unter Depressionen leidenden Menschen können mit der richtigen Kombination von Antidepressiva und Psychotherapie wieder genesen.“ – Den Übrigen kann konkretisiert durch therapeutische Begleitung und Medikamentengabe nicht geholfen werden. Sie befinden sich in einer äußerst desolaten Situation. Meist können sich die Betroffenen zu ihrer Krankheit nicht äußern, müssen in der Öffentlichkeit Stigmatisierung und Diffamierung fürchten und haben nicht zuletzt auch selten die Möglichkeit sich einem Arzt anzuvertrauen, ohne bei Äußerung von Suizidgedanken mit der Einweisung in eine Psychiatrie rechnen zu müssen. Ihnen werden damit zwei elementare Rechte verwehrt: das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf persönliche Freiheit. Zwangseinweisungen in Psychiatrien mögen im Falle unkontrollierter Aggressivität oder einer dem Kurzschluss folgenden Selbstgefährdung angebracht sein, aber sind insofern nicht zulässig, hat ein Mensch für sich reiflich das Für und Wider einer dem Suizid zuzuordnenden Handlungsoption erwogen.
– Die eigene Wahrnehmung der Symptomatik einer psychischen Krankheit und des Leidens an sich stellt sich zumeist für den Betroffenen ganz anders dar, als das die Schulmedizin im schematischen Klassifizierungsdenken begreift. – Ist es der freie, begründete Wille eines kranken Menschen seinem meist langwierigen Martyrium zu entkommen, erfordert dies Hilfestellung, die auch den Entschluss sterben zu wollen respektiert. Sterbehilfe für leidende Menschen stellt sich als unverzichtbares, freiheitliches Gut dar, um Menschen mit irreversiblen psychischen Störungen den ersehnten gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in Würde und schmerzfrei sterben zu dürfen, ohne den Weg einer meist qualvollen Selbsttötung einschlagen zu müssen, was teils auch verhängnisvolle Konsequenzen haben kann.
Anregungen für die Online-Diskussion: Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dieses Feld nutzen. (Folgendes dient euch, den Mitzeichnern und Unterstützern, lediglich zur Kenntnisnahme …)
– Enorme medizinische Fortschritte stellen uns vor gesellschaftliche (Interessens-)Konflikte und neue moralisch-ethische Fragen, sodass es bedeutsam erscheint den Hippokratischen Eid, der u.a. das Gebot umfasst, Kranken nicht zu schaden, neu zu interpretieren. Denn Schäden müssen nicht ausschließlich körperlicher Natur sein. – Viele Behandlungsmaßnahmen, die beispielsweise per Zwang verordnet werden und den eigentlichen Willen des Kranken aushebeln, verschlimmern die Situation des Betroffenen zumeist erheblich. Die Beurteilung darüber, was schädlich ist und was nicht, sollte in letzter Konsequenz dem Menschen selbst überlassen werden. Dem Therapie- Zentrum für Suizidgefährdete (TZS) zufolge, würden jährlich 11.000 Suizidversuche scheitern, in deren Fall aufgrund schwerster (Mehrfach-)Verletzungen eine berufliche Rehabilitation oder Frühberentung erforderlich sei(Schweiberer, Ruchhotz, Pajonk 1995). Diese schreckliche Bilanz würde im Wege einer gesetzlichen Sterbehilfe reduziert.
Diese Petition wurde am 04.01.2010 im Petitionsportal des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Das heißt, ihr braucht die Petition, sofern ihr sie unterstützen wollt, nicht mehr im Ganzen einreichen, sondern ihr könnt einfach nachstehenden Link anklicken und braucht sodann lediglich nur noch „mitzeichnen“.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8666

Die Mitzeichnungsfrist wird am 16.02.2010 beendet sein. Dennoch könnt ihr die Petition auch danach unterstützen.
Nach dem 16.02.2010 müsstet ihr Euch, sofern ihr diese Petition unterstützen wollt, unter folgendem Link einloggen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition

Hier klickt ihr auf „Eine neue Petition einreichen“. (Da es auf der Eingabemaske nicht die Möglichkeit gibt die Petition als „Massenpetition“ einzureichen (sie wird aber schlussendlich, auch nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist, als solche gehandhabt werden), könnt ihr einfach „Einzelpetition“ wählen.
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2. PETITION – UNSER ALLER RECHT AUF STERBEHILFE:
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Wortlaut der Petition*: Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sowohl psychisch als auch körperlich kranke Menschen, die aufgrund von Schmerzen oder eines allgegenwärtigen Leidens den Wunsch äußern sterben zu dürfen, Hilfe erhalten, die ein nachheriges schmerzloses risikofreies Sterben ermöglicht. Die Würde des Menschen sollte sich auch auf ein humanes Sterben beziehen. Menschen, die sich gezwungen sehen ihrem Leiden ein Ende zu setzen, sollten hierzu die gewünschte und geforderte Unterstützung erhalten.
Begründung*:
Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 100.000 Suizidversuche unternommen, von welchen 10.000 tödlich enden. Kranke, leidende Menschen wissen sich nicht anders zu helfen, als von einem höheren Gebäude zu springen, vor einen Zug, sich zu erhängen oder tödliche Gifte einzunehmen. Es gibt keine Möglichkeit für die Betroffenen sich Hilfe zu verschaffen. Mehr als 90.000 Suizidversuche scheitern jährlich – die Folgen sind meist katastrophal für den Suizidanten. – Gebrochene, amputierte Gliedmaßen – Querschnittslähmungen, Verätzungen, schwerwiegende Hirnschädigungen usw.usf. Meistens müssen die im Vorfeld ohnehin schwer leidgeprüften Menschen ein zusätzliches Martyrium in Kauf nehmen – Operationen, Schmerzen, (Zwangs-)Aufenthalte in Krankenhäusern und in Psychiatrien.
Das Leiden vieler Menschen wird hierdurch nur verstärkt. Das Recht auf Selbstbestimmung muss in dem Maße greifen, dass leidende, körperlich geschädigte Menschen, die einem ständigen Schmerzszenario ausgesetzt sind, die kraftlos ihrem Siechtum erliegen, Hilfe erlangen, wenn sie darum bitten.
– Wir haben das Recht unsere eigenen Kinder „abzutreiben“ – lebensfähige, gesunde Kinder, die nicht gefragt wurden, ob sie denn nicht viel lieber das Leben hätten leben wollen! Ebenso müssen wir als erwachsene, handlungs- und entscheidungsfähige Menschen auch das Recht haben dürfen, humanes Sterben für uns zu erwählen, wenn Krankheiten und andere Leiden uns derart beschweren, dass der Weg der erweiterten Sterbehilfe für uns zur erlösenden und einzigen Alternative wird. –

Warum müssen denn Menschen in diesem Zeitalter des Fortschritts gezwungen werden einen schmerzvollen Freitod wählen zu müssen? – In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare heißt es im Spiegel- Dossier vom 22.11.2008: „Viele deutsche Ärzte sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten beim Suizid helfen oder gar auf ihren Wunsch hin deren Leben beenden zu dürfen. …

Danach würde ein gutes Drittel (35 Prozent) eine Regelung befürworten, die es Ärzten ermöglicht, Patienten mit fortgeschrittener, schwerer, unheilbarer Krankheit beim Suizid zu helfen. … Fast 40 Prozent können sich vorstellen, selbst Patienten beim Suizid zu helfen.“ –
Patientenverfügungen und ihre gegenwärtige „Ausschöpfbarkeit“ für eine „Absicherung“ im Fall der Fälle, sind im Grunde ein Hohn für die Betroffenen – der leidende Mensch erhält zuletzt die Option des Abschaltens der künstlichen Ernährung – Verhungern und Verdursten zu müssen, ist ein unglaublich qualvoller Prozess!

Uns allen bleiben voraussichtlich (altersbedingte) Krankheit und Leiden nicht erspart – und der Tod ist letztlich unser aller Los! Politiker haben es in der Hand, auch im eigenen Interesse, ein humanes Sterben zu gewährleisten. Kranke und (psychisch) leidende Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, ihrem Martyrium schmerzfrei und human entkommen zu können, ohne den oftmals mit schweren Folgen behafteten Suizidversuch unternehmen zu müssen!
Anregungen für die Online-Diskussion: Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dieses Feld nutzen. (Folgendes dient euch, den Mitzeichnern und Unterstützern, lediglich zur Kenntnisnahme, ihr könnt den Text beim Einreichen der Petition berücksichtigen oder das entsprechende Feld freilassen; ihr könnt das Feld aber natürlich auch nutzen, um eigene Stichpunkte in den Raum zu führen …)

Gescheiterte Suizidversuche verursachen dem Gesundheitswesen Hunderte Millionen Euros, die für Operationen, Klinikaufenthalte und dergleichen aufgewendet werden. Im Beispielsfalle eines überlebten Sprungs von einem höheren Gebäude in suizidaler Absicht, entsprechen schwerwiegende Mehrfachfrakturen und Trümmerbrüche u.a. der Regel. Eine Vielzahl von kostenintensiven Operationen bleiben dem Suizidanten nicht erspart. Schmerzen, ein erhöhter Leidensdruck, häufige körperliche Behinderungen, Deformitäten und dergleichen hat der Leidgeprüfte zusätzlich zu tragen.
Seinem Willen, nicht mehr leben zu wollen, wird nicht entsprochen! Die Entscheidungsfreiheit, als erwachsener Mensch aufgrund von psychischen und körperlichen Leiden dem eigenen Leben ein Ende setzen zu wollen/zu müssen, wird entweder tabuisiert oder ignoriert.
Tiere, die leiden, werden legal, routinemäßig und praxisüblich „schmerzfrei eingeschläfert“ – warum darf der leidende Mensch solches für sich nicht in Anspruch nehmen?
Diese Petition wird NICHT veröffentlicht, das heißt, sie wird laut schriftlicher Mitteilung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages nicht auf dem Petitionsportal ausgestellt werden. Sie kann entsprechend auch nicht mitgezeichnet werden das ist deshalb nicht möglich, da es in der Vergangenheit bereits ähnliche Petitionen
gab, die bereits veröffentlicht wurden und deren Mitzeichnungsfrist zwischenzeitlich beendet ist). Das tut aber im Grunde nichts zur Sache. Wer sie unterstützen möchte, kann das nach wie vor tun. Nur dass man diese Petition, die sich für die Rechte von sowohl körperlich als psychisch leidender Menschen einsetzt, im Ganzen einreichen muss – das ist ein bisschen mehr Aufwand, aber wer es unterstützen will, der weiß, dass es einer guten Sache dient. Intern werden weiterhin die Stimmen gezählt – und darauf kommt es an.
Über nachfolgenden Link gelangt ihr zur Liste der öffentlich ausgestellten Petitionen des Deutschen Bundestages.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition

Dort klickt ihr auf „Eine neue Petition einreichen“. (Da es auf der Eingabemaske nicht die Möglichkeit gibt die Petition als „Massenpetition“ einzureichen (sie wird aber schlussendlich als solche gehandhabt), könnt ihr einfach „Einzelpetition“ wählen. Zur Wiederholung sei gesagt, dass die Stimme jedes Einzelnen, der diese Petition unterstützt, und sie entsprechend im Ganzen einreicht intern gezählt wird – je mehr Stimmen es sein werden, desto mehr Gewicht wird die Petition für sich verbuchen!
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Sofern ihr einer dieser beiden Forderungen bzw. Petitionen zustimmen könnt (das Beste wäre natürlich, ihr würdet beide unterstützen), nehmt Euch bitte 5 Minuten Zeit und unterstützt unser aller Anliegen.

Ich grüße herzlich alle Unterstützer, Betroffenen und User!
Silvia W.
Ergänzende Anmerkung: ES WÄRE ZU BEGRÜSSEN, DASS IHR, EUCH AN DER ÖFFENTLICHEN DISKUSSION IM FORUM DES PETITIONSPORTALS BETEILIGT!
Silvia W.
P.S.: Noch einmal sei an dieser Stelle „Trauereule“ und „menetekel“ besonderer Dank ausgesprochen, die den Anstoß dieser Sache gegeben haben. „Danke“ auch allen weiteren Beteiligten, die sich mit wertvollen Diskussionsbeiträgen für das Gelingen der Sache eingesetzt haben.

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)