Altersarmut immer weiter verbreitet

Zahl der über 55jährigen mit Hartz IV steigt

Immer mehr ältere Menschen ohne Arbeitsplatz sind auf Sozialleistungen angewiesen. So stieg die Zahl der 55jährigen und Älteren im Hartz-IV-Bezug von rund 257.000 im Jahresdurchschnitt 2010 kontinuierlich um 24 Prozent auf 318.000 im vergangenen Jahr. Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine entsprechende Anfrage der stellvertretenden Linke-Fraktionsvorsitzenden Sabine Zimmermann hervor.

Im laufenden Jahr setzte sich die Entwicklung fort. Im November 2015 stieg die Zahl der älteren erwerbslosen Hartz-IV-Bezieher im Vergleich zum Vorjahr von rund 315.000 auf 321.000. Nicht in den Zahlen enthalten sind rund 163.000 Hartz-IV-Bezieher über 58 Jahre, denen ein Jahr lang keine Arbeit angeboten wurde. Diese werden aus der Statistik herausgerechnet und nicht mehr als arbeitslos gezählt. Insgesamt gab es im Jahr 2014 rund 1,97 Millionen Erwerbslose, die auf Grundsicherung angewiesen sind.

Zimmermann sagte, ältere Erwerbslose und ältere Beschäftigte seien nach wie vor die großen Verlierer am Arbeitsmarkt. »Selbst in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs haben sich die Chancen für ältere Langzeiterwerbslose nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert«, so die arbeitsmarktpolitische Fraktionssprecherin. Bei den Unternehmen habe kein Umdenken stattgefunden, auch Älteren verstärkt eine Chance zu geben. Der Bundesregierung warf Zimmermann vor, die Beschäftigungssituation von Älteren schönzureden. Zu prognostizieren sei eine deutliche Zunahme von Altersarmut. »Immer mehr der Älteren im Hartz-IV-Bezug konnten nämlich keine Rentenansprüche erwerben, die über dem Hartz-IV-Niveau liegen«, erläuterte Zimmermann. Im Rentenalter seien die Betroffenen dann auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Auch Erwerbsarbeit ist kein Garant dafür, dies hinter sich zu lassen. Im November waren laut dem aktuellsten Arbeitsmarktbericht 1,1 Millionen Beschäftigte auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Zimmermann forderte, für ältere Erwerbslose mehr zu tun. Wer als über 58 Jahre alter Hartz-IV-Bezieher ein Jahr ohne jedes Jobangebot bleibe, dürfe nicht mehr aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden. Schluss sein müsse auch mit der Zwangsverrentung von denen, die Grundsicherung erhalten. Denn derzeit werden Hartz-IV-Beziehende ab 63 verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen. (dpa/jW)

junge Welt vom 21. 12. 2015

http://www.jungewelt.de/2015/12-21/065.php?sstr=Altersarmut%7Cweiter%7Cverbreitet

Sozialpolitik für Privilegierte

Eine kritische Halbzeitbilanz der großen Koalition

Christoph Butterwegge

Nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013, drei Sondierungsgesprächen und längeren, am 27. November desselben Jahres beendeten Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD stimmten die zuständigen Parteigremien der Union sowie die Sozialdemokraten im Rahmen einer Mitgliederbefragung mehrheitlich für die Bildung einer großen Koalition. Weniger als zwei Jahre später verkündeten die Regierungsparteien stolz, einen Großteil ihres Programms für die Legislaturperiode bereits verwirklicht zu haben. Hier soll untersucht werden, ob die Koalitionäre in den vergangenen zwei Jahren wirksame Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung ergriffen haben.

Das großkoalitionäre Rentenpaket

In den Koalitionsverhandlungen spielte die Rentenpolitik eine Schlüsselrolle. Bereits vor Abschluss ihrer Beratungen hatten sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – zu senken, sondern bei 18,9 Prozent zu belassen, um den finanziellen Spielraum für Reformmaßnahmen zu erweitern. Der großkoalitionäre Beschluss wurde alsbald im Bundesanzeiger verkündet und erst nachträglich mittels des Beitragssatzgesetzes 2014 legislativ abgesichert.

Um die Verhandlungen zwischen Union und SPD sowie um den Koalitionsvertrag rankten sich im wesentlichen zwei die Rentenpläne des Regierungsbündnisses betreffende und eng miteinander verzahnte öffentliche bzw. mediale Diskurse: Einerseits hieß es, die Generationengerechtigkeit bliebe auf der Strecke, CDU, CSU und SPD benachteiligten die Jungen und bevorzugten die Älteren. Typisch dafür waren Schlagzeilen wie »Fataler Koalitionspoker: So verzocken die Parteien die Zukunft unserer Kinder« (Focus online, 27.9.2013) und »Zukunft war gestern. Die Jüngeren müssen für die Renten-Pläne der Koalition zahlen« (Kölner Stadt-Anzeiger vom 9.12.2013). Andererseits wurde CDU, CSU und SPD unterstellt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber übermäßig zu belasten, weil diese »teure Wahlgeschenke« bzw. »soziale Wohltaten« wie die sogenannte Mütterrente durch steigende bzw. nicht – wie eigentlich vorgesehen – sinkende Beiträge finanzieren müssten, obwohl es sich dabei um eine »versicherungsfremde« Leistung handle. So sprach der Spiegel (11.11.2013) von einer »Großen Seniorenkoalition«, welche die Rechnung für ihre vermeintlichen Wohltaten den Beitragszahlern präsentiere: »Allein die Mütterrente und die Rente mit 63 werden die Beitragskassen schneller leeren, als mancher Sozialpolitiker ›Generationengerechtigkeit‹ buchstabieren kann.« Heide Härtel-Herrmann, Betreiberin des Frauenfinanzdienstes, stellte in der taz (24.3.2014) einen anderen Vergleich an, um für die Finanzierung der »Mütterrente« aus Steuermitteln zu werben: »Bei der jetzigen Regelung zahlen (…) die Verkäuferin und die Krankenschwester die Mütterrente für die Zahnarztgattin, die vielleicht nie einen Cent in die Rentenkasse gezahlt hat. Das ist ungerecht.« Ist es vielleicht gerechter, dass die Rentnerin im Grundsicherungsbezug zwar selbst gar keine Mütterrente bekommt, weil ihr der Zuschlag in Höhe von einem Entgeltpunkt voll auf die Transferleistung angerechnet wird, im Falle der Steuerfinanzierung aber bei jedem Einkauf über die Mehrwertsteuer an der Finanzierung einer Mütterrente für die besagte Zahnarztgattin beteiligt wäre?

Kaum hatte Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles den Referentenentwurf eines »Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung« (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vorgelegt und der Bundestag am 16. Januar 2014 erstmals darüber diskutiert, wurden die Töne einzelner Kommentatoren noch schriller. Jeder Koalitionspartner bediene seine Wählerklientel, hieß es allenthalben, die Union mit der sogenannten Mütterrente ältere Frauen und die SPD mit der »Rente ab 63« meist gewerkschaftlich organisierte Facharbeiter der Großbetriebe.

Die sogenannte Mütterrente

CDU und CSU konnten ihr Projekt einer Renten­erhöhung für Frauen durchsetzen, die vor dem 1. Januar 1992 Kinder geboren haben und bisher dafür nur je einen Entgeltpunkt (statt drei Entgeltpunkte für ab diesem Stichtag geborene Kinder) angerechnet erhielten. Die Anrechnung eines zweiten Entgeltpunktes ab 1. Juli 2014, von der hauptsächlich ältere Frauen – größtenteils Wählerinnen der Union – profitieren, schließt zwar eine Gerechtigkeitslücke – wenn auch nur zur Hälfte –, dafür vergrößert sie jedoch eine andere: Kinder sind unterschiedlich viel wert, je nachdem, ob sie in Ost- oder in Westdeutschland zur Welt gekommen sind. Frauen, die vor dem 1. Januar 1992 Kinder geboren haben, erhalten jetzt 57,20 Euro in West- und 52,76 Euro in Ostdeutschland.

Was fälschlicherweise »Mütterrente« heißt, weil auch Männer sie im Falle der Kindererziehung erhalten können, ist ein Instrument mit extrem breiter Streuwirkung: Der nicht gerade üppige Rentenzuschlag kommt zahlreichen Frauen zugute, die weder arm sind noch ihn benötigen, um im Alter gut leben zu können. Die gerade unter älteren Frauen verbreitete Armut kann eine Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip aber nicht beseitigen, zumal Grundsicherungsbezieherinnen überhaupt nicht von dem Zuschlag auf ihre Altersrente profitieren, weil er auf die Transferleistung angerechnet wird. Unter dem Gesichtspunkt der Armutsbekämpfung ist die Mütterrente daher wenig effektiv.

Kritiker unterstellen der großen Koalition, damit die jüngere Generation zu benachteiligen sowie in die Rentenkasse bzw. den Beitragszahlern (Versicherten und Arbeitgebern) »in die Tasche greifen« zu wollen. In Wirklichkeit würde die Steuerfinanzierung von Rentenreformen gar nicht zu mehr, sondern zu weniger Verteilungsgerechtigkeit führen. Befürworter dieser Finanzierungsform übersehen nämlich, dass die Arbeitgeber – also auch Selbständige mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie indirekt Beamte und Freiberufler, die überproportional oft Aktien besitzen – noch immer 50 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge zahlen, während ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen sehr viel geringer sein dürfte. Wer moniert, dass Sozialversicherungsbeiträge degressiv wirken, also Besserverdienende weniger stark belasten als Geringverdiener, muss sich statt für die Verwendung von Steuermitteln für die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in sämtlichen Versicherungszweigen einsetzen.

Die »abschlagsfreie Rente mit 63«

Auf Drängen der SPD wurde die Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze erweitert: Besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre, zu denen neben Kinderberücksichtigungs- und Pflegezeiten auch bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen) konnten ab 1. Juli 2014 schon nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt jedoch nur für Angehörige der Geburtsjahrgänge 1951 und 1952. Für die Folgejahrgänge erhöht sich das Zugangsalter, mit dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, parallel zur Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Renteneintrittsalters um jeweils zwei Monate pro Lebensjahr, bis der besonders geburtenstarke Jahrgang 1964 erst mit dem vollendeten 65. Lebensjahr abschlagsfrei Altersrente beziehen kann. Da bloß wenige Geburtsjahrgänge in den Genuss dieser Ausnahmeregelung kommen, handelt es sich nicht um eine partielle Rücknahme der »Agenda 2010« oder einen »Teilausstieg« aus der Rente mit 67. Denn ab 2029 gilt als ein Privileg für Rentenanwärter mit extrem langer Versicherungsbiographie, was bisher für alle Versicherten möglich war: mit 65 eine Altersrente ohne Abschläge zu beziehen.

Reform der Erwerbsminderungsrente

Mütterrente und Rente ab 63 sind mit hohen Kosten für Beitrags- und später auch für Steuerzahler sowie mit sinkenden Rentensteigerungen verbunden, die Leistungsverbesserungen für Hilfebedürftige halten sich sehr in Grenzen. Rentner mit vor 1992 geborenen Kindern sowie Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren, die während der nächsten Monate und Jahre vorzeitig in den Ruhestand wechseln wollen – hauptsächlich Facharbeiter in Großbetrieben und Angestellte des öffentlichen Dienstes –, profitieren von den Reformmaßnahmen der großen Koalition, wohingegen Menschen, die zur selben Zeit wegen gesundheitlicher oder psychischer Beeinträchtigungen vorzeitig in Rente gehen müssen, von CDU, CSU und SPD eher stiefmütterlich behandelt und mit einem Almosen abgespeist wurden.

Zwar wird der sogenannte Reha-Deckel, d. h. die gesetzliche Begrenzung und Koppelung jener Finanzmittel, die der Gesetzlichen Rentenversicherung für Rehabilitationsmaßnahmen ihrer Mitglieder zur Verfügung stehen, an die Bruttolohnentwicklung wegen des steigenden Bedarfs durch Einfügung einer »Demographiekomponente« vorübergehend an-, jedoch nicht – wie tatsächlich nötig – aufgehoben. Erwerbsgeminderte konnten bisher frühestens mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für jeden Monat, den sie davor in den Ruhestand wechseln, wird ihnen die Rente um 0,3 Prozent pro Monat (maximal 10,8 Prozent) gekürzt. Wem vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente zuerkannt wird, erhält dafür bestimmte Zeiten gutgeschrieben. Diese sogenannte Zurechnungszeit richtet sich nach dem Durchschnitt der Beiträge, die man vorher eingezahlt hat. Es wird mithin so getan, als hätten die Betroffenen bis 60 weitergearbeitet. CDU, CSU und SPD haben die Zurechnungszeit zum 1. Juli 2014 um zwei (von 60 auf 62) Jahre angehoben. Außerdem wird nunmehr geprüft, ob die Berücksichtigung der Einkünfte aus den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung dem Versicherten zum Vorteil gereicht.

Abgesehen davon, dass erwerbsgeminderte Bestandsrentner ebensowenig in den Genuss dieser Aufstockung gelangen wie erwerbsgeminderte Neurentner, die aufstockend Grundsicherung beziehen müssen, ergab sich durch die Gesetzesänderung in der Regel nur ein Plus von rund 36 Euro netto, das die Betroffenen kaum aus der Armut führen dürfte. Und auch für Erwerbsgeminderte steigt die Regelaltersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Um den Schutz bei Erwerbsminderung umfassend zu verbessern, müssten die Rentenabschläge vollständig gestrichen und die Zurechnungszeit um drei statt zwei Jahre erhöht werden. Schließlich ist es für die Betroffenen keine freie Entscheidung, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Für eine krankheitsbedingte Frühverrentung darf in einem Sozialstaat, der diesen Namen verdient, niemand mit der Kürzung seiner ohnehin kargen Rente bestraft werden!

Armut trotz Mindestlohn?

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Obwohl die Unternehmerverbände, ihre »Denkfabriken« und neoliberale Ökonomen den Niedergang des Wirtschaftsstandortes, ein drastisches Ansteigen der Arbeitslosigkeit und ein höheres Preisniveau prophezeit hatten, scheint der Mindestlohn eher die Massenkaufkraft zu stärken und die lahmende Binnenkonjunktur zu beleben. Weniger erfolgreich war er offenbar im Hinblick auf die Armutsbekämpfung, einem wichtigen Ziel verbindlicher Lohnuntergrenzen, die mittlerweile in 22 von 28 EU-Mitgliedsstaaten existieren.

Vergleicht man den Ursprungsentwurf mit dem endgültigen Gesetzestext, wird überdeutlich, wie stark Andrea Nahles unter Druck geraten und dass es dem Wirtschaftsflügel der Union, den Unternehmerverbänden und der Verlegerlobby gelungen ist, das Mindestlohngesetz vor seiner Verabschiedung durch massive Einflussnahme aufzuweichen. Dies gilt besonders für zusätzlich eingefügte Ausnahme- und Übergangsregelungen für einzelne Branchen bzw. Personengruppen, etwa Zeitungszusteller und Erntehelfer. Obwohl es den Wirtschaftsverbänden nicht gelang, unterschiedliche Lohnuntergrenzen für Ost- und Westdeutschland durchzusetzen, ist der großkoalitionäre Mindestlohn keineswegs »flächendeckend« und gleicht eher einem Flickenteppich, was Kontrollen hinsichtlich seiner Einhaltung erschwert und Gesetzesverstöße erleichtert.

Jugendliche ohne Berufsausbildung vom Mindestlohn auszunehmen, erscheint nicht bloß verfassungs- und europarechtlich (Altersdiskriminierung) problematisch, sondern ist auch deshalb falsch, weil das Gegenteil des angeblich Erstrebten passieren dürfte: Statt junge Leute davor zu bewahren, eine Ausbildung wegen eines besser bezahlten Aushilfsjobs abzubrechen oder gar nicht zu beginnen, macht sie der fehlende Mindestlohnschutz als Niedriglöhner für Unternehmen erst attraktiv, was diese veranlassen wird, ältere durch junge Beschäftigte zu ersetzen und noch weniger auszubilden.

Dass auch Langzeiterwerbslose generell und nicht bloß – wie ursprünglich vorgesehen – solche, die durch Lohnkostenzuschüsse der Jobcenter gefördert werden, sechs Monate lang vom Mindestlohn ausgeschlossen bleiben, bringt neben einer weiteren Benachteiligung und sozialen Ausgrenzung der Mitglieder dieser Personengruppe schwerwiegende Nachteile für das Tarifvertragssystem der Bundesrepublik mit sich. Unternehmer können solche Personen nach der Probezeit entlassen und einen anderen vom Gesetz nicht geschützten Langzeitarbeitslosen einstellen. Lohndiskriminierung ist Tarifverträgen fremd, weshalb von der Ausnahmeregelung für Langzeiterwerbslose tarifungebundene Betriebe profitieren dürften, die sich Zusatzgewinne durch Lohndumping und Schmutzkonkurrenz verschaffen. Insoweit honoriert und forciert das Tarifautonomiestärkungsgesetz, dessen Kern das Mindestlohngesetz ist, paradoxerweise Tarifflucht.

Hartz, aber fair?

Mit dem von ihr gegen beide Koalitionspartner durchgesetzten Mindestlohn versucht die SPD, ein Grundübel der Hartz-Gesetze im nachhinein zu heilen. Da der seit den rot-grünen Arbeitsmarktreformen ausufernde Niedriglohnsektor, in dem mittlerweile fast ein Viertel aller Beschäftigten tätig sind, den maßgeblichen Grund für Erwerbs- und spätere Altersarmut bildet, wäre ein flächendeckender, zumindest Vollzeitkräften das soziokulturelle Existenzminimum sichernder gesetzlicher Mindestlohn das effektivste Instrument der Armutsbekämpfung. Manches deutet allerdings darauf hin, dass es sich beim großkoalitionären Mindestlohn nur um ein soziales Trostpflaster handelt.

Die erst ab 1. Januar 2017 für sämtliche Branchen geltende Mindestlohnhöhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde geht auf eine Forderung zurück, die der DGB – nicht ohne Widerstand aus den eigenen Reihen – schon im Jahr 2010 erhoben hat. Alle westeuropäischen Staaten haben einen höheren Mindestlohn als Deutschland. Die für wachsende Rekordexportüberschüsse der Bundesrepublik verantwortliche Strategie eines Lohndumpings auf Kosten anderer Volkswirtschaften lässt sich also auch unter den neuen Gesetzesbestimmungen fortsetzen. Durch den zuletzt erfolgten Preisauftrieb bei Mieten, Energie und Nahrungsmitteln genügen 8,50 Euro im Jahr 2017 selbst bei Vollzeiterwerbstätigkeit nicht mehr zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums.

Wenngleich dieser Mindestlohn trotz seiner zahlreichen Ausnahmen und Sonder- bzw. Übergangsregelungen das soziale Gewissen der SPD bzw. ihrer für die rot-grüne Reformpolitik verantwortlichen Politiker vorübergehend beruhigen mag, ist er kaum geeignet, die »Agenda«-Politik und die Hartz-Gesetze vergessen zu machen, ihre negativen Konsequenzen zu beseitigen oder ihre schlimmsten Folgen zu lindern.

War das Arbeitslosengeld II nach dem »Kombilohn«-Muster so konstruiert, dass seine Bezieher zusätzlich erwerbstätig sein müssen, um halbwegs menschenwürdig leben zu können, ist der großkoalitionäre Mindestlohn analog so konstruiert, dass ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen werden muss, weil seine Höhe kaum zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht. Schließlich muss man über den Lohn die Miete und die Heizkosten erwirtschaften (denn die hat ja bislang das Jobcenter bezahlt) wie auch die Differenz zwischen dem Kindergeld und dem Hartz-IV-Regelsatz für Kinder. Außerdem fällt das Bildungs- und Teilhabepaket weg. Die Hürden sind also ziemlich hoch – mit dem Mindestlohn allein ist das kaum zu schaffen, höchstens mit Hilfe von Wohngeld und Kinderzuschlag.

Schon gar nicht ist dieser Mindestlohn hoch genug, dass es Arbeitnehmern bei einer 40-Stunden-Woche gelingen könnte, die Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des Medianverdienstes, d. h. des mittleren Monatseinkommens aller Beschäftigten (ca. 1.800 Euro brutto) zu überwinden. Durch den großkoalitionären Mindestlohn wird höchstens eine weitere Lohnspreizung verhindert und der Niedriglohnsektor zwar nach unten abgedichtet, aber nicht eingedämmt oder gar abgeschafft, was jedoch nötig wäre, um Armut und soziale Ausgrenzung wirksam zu bekämpfen.

Den Artikel finden Sie unter: http://www.jungewelt.de/2015/11-28/004.php

Armut gibt’s hier nicht

Wie in der BRD das Problem von Bedürftigkeit und mangelnder gesellschaftlicher Teilhabe weggeredet wird. Schlaglichter einer neudeutschen Ideologie

Von Christoph Butterwegge

Jahrzehntelang war »Armut« in der Bundesrepublik ein Tabuthema, das von den Massenmedien höchstens während der Vorweihnachtszeit aufgegriffen, dann oft mit einer karitativen Zielsetzung (Spendeneinwerbung) behandelt und anschließend für die nächsten zwölf Monate wieder »vergessen« oder verdrängt wurde. Seit der Einführung von Hartz IV ist »Armut« zwar zu einem Topthema in manchen TV-Talkshows avanciert. Sie wird aber bis heute von den politischen Meinungsführern weder ernst- noch wahrgenommen, sondern fast nur mit der »dritten« und »vierten« Welt in Verbindung gebracht.

Wenn man nach Gründen für die Leugnung, Verharmlosung und Beschönigung des Phänomens sucht, stößt man auf den Umstand, dass Armut einen Hauptkriegsschauplatz der Sozialpolitik und ein geistig-moralisches Schlachtfeld bildet, auf dem sich unterschiedliche Interessengruppen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Waffen bekämpfen. Hier soll untersucht werden, wie sie bagatellisiert und ideologisch entsorgt wird. Außerdem geht es um die Verdrängungsmechanismen und Beschönigungsversuche, mit denen das Thema »abgeräumt« wird.

Begriff und Geschichte

»Armut« ist ein höchst brisanter, weil politisch-normativer, emotional besetzter und moralisch aufgeladener Terminus, der nicht bloß von den sozioökonomischen Rahmenbedingungen und den herrschenden Wertvorstellungen, sondern auch von dem Erfahrungshorizont, der gesellschaftlichen Stellung und dem weltanschaulichen, religiösen bzw. politischen Standort des jeweiligen Betrachters abhängt, weshalb er seit jeher genauso umstritten wie umkämpft ist. Eine allgemein verbindliche Definition gibt es nicht, noch dürfte es sie jemals geben. Schließlich sind die Erscheinungsformen der Armut zu vielfältig, um unter einem Begriff subsumiert werden zu können. Was einigen Betrachtern als großes Manko erscheint, die Tatsache nämlich, dass der Begriff nicht statisch, sondern veränderbar und dynamisch, zumindest jedoch äußerst dehnbar ist und keine in Stein gemeißelte Definition zulässt, muss als positiv angesehen werden, macht sie doch gerade den besonderen Reiz dieses Forschungsfeldes aus.

Der »klassische« Armutsbegriff, welcher von der Antike über das christliche Mittelalter bis zur Neuzeit im Gebrauch war, bezog sich auf die Frage, ob jemand weniger besaß, als er zum Überleben benötigte. Wer dieses Kriterium heute noch anlegt, verschließt sich der Erkenntnis, dass ein moderner Begriff differenzierter und nuancierter sein muss, weil dieser mit zu berücksichtigen hat, in welcher Gesellschaft ein Mensch lebt bzw. wie groß der ihn umgebende Wohlstand ist. Es gibt kein zu jeder Zeit und an jedem Ort der Welt gleichermaßen adäquates Maß, das wie eine anthropologische Konstante als Armutsindikator fungieren könnte.

Armut ist kein Phänomen, das alle Menschen in gleicher Weise betrifft und von ihnen wahrgenommen wird, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt, das Politik, Wissenschaft und Medien entwerfen bzw. formen, das im öffentlichen Diskurs jedoch auch laufend Veränderungen unterliegt. Heute wird in der Fachliteratur durchgängig zwischen absoluter, extremer oder existentieller einerseits sowie relativer Armut andererseits unterschieden. Von absoluter Armut ist ein Mensch betroffen, der seine Grundbedürfnisse nicht zu befriedigen vermag, also die für sein Überleben notwendigen Nahrungsmittel, sauberes Trinkwasser, eine den klimatischen Bedingungen angemessene Kleidung, ein Dach über dem Kopf und eine medizinische Basisversorgung entbehrt. Von relativer Armut ist jemand betroffen, der zwar seine Grundbedürfnisse befriedigen, sich aber mangels finanzieller Ressourcen nicht oder nicht in ausreichendem Maße am gesellschaftlichen Leben beteiligen kann, sondern den allgemein üblichen Lebensstandard weit unterschreitet. Lebt der Betroffene im zuerst genannten Fall am physischen Existenzminimum, unterschreitet er im zuletzt genannten Fall das soziokulturelle Existenzminimum (was den Ausschluss von normalen sozialen, kulturellen und politischen Aktivitäten der Gesellschaft bedeutet).

Selbst das physische Existenzminimum und die Grenze zur absoluten Armut sind nur schwer festzulegen, weil sie beispielsweise davon abhängen, ob es sich um ein warmes oder um ein kaltes Land handelt, in dem jemand lebt. Wer in Sibirien keinen Pullover besitzt, ist höchstwahrscheinlich arm; wer in Sierra Leone keinen Pullover besitzt, ist deshalb noch lange nicht arm. Fast alle Mangellagen, die nicht absehbar zum Tod der davon betroffenen Menschen führen, sind relativ. Man könnte in diesem Zusammenhang von einer sozialwissenschaftlichen Relativitätstheorie der Armut sprechen: Diese ist nie ohne ihr jeweiliges gesellschaftliches Umfeld zu begreifen, sondern nur, wenn man das spezifische Verhältnis berücksichtigt, in dem die Betroffenen zu ihren Mitbürger(inne)n und deren Lebensweise stehen.

Aufgrund einer EU-Konvention wird das Ausmaß der relativen Armut in den Mitgliedsstaaten bestimmt, indem man die Quote derjenigen ermittelt, die (bedarfsgewichtet) weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben (Das mittlere Einkommen ist dasjenige, das eine Person erhält, die sich beim »Durchzählen« genau in der Mitte der untersuchten Gruppe befindet. Es liegt in der Regel deutlich unter dem Durchschnittseinkommen). Die daraus resultierende Armuts(gefährdungs)quote gibt an, wie weit der untere soziale Rand von der gesellschaftlichen Mitte, anders formuliert: von bürgerlicher Respektabilität, entfernt ist. Nichts anderes bedeutet im Grunde relative Armut. Absolute Zahlen wären für einen Vergleich der sozialen Situation in den EU-Mitgliedsstaaten ungeeignet, weil die Lebenshaltungskosten stark differieren und man von 500 Euro monatlichem Einkommen in dem einen Land gut leben, in dem anderen jedoch noch nicht einmal ein Zimmer mieten kann. Luxemburg und Litauen sind zwei EU-Länder, wo die Einkommensunterschiede immerhin den Faktor zehn erreichen. Diesen wichtigen Umstand unberücksichtigt zu lassen, hieße letztlich, auf einen realistischen Armuts- und Reichtumsbegriff zu verzichten.

Wer zwischen absoluter und relativer Armut differenziert und das Problem materieller Unterversorgung nicht auf eine Schicksalsfrage im Überlebenskampf reduziert, hat die Alltagserfahrung der Menschen auf seiner Seite, dass soziale Ächtung schlimmer sein kann als körperliches Unbehagen: Wenn ein Kind, das im tiefsten Winter mit Sommerkleidung und Sandalen zur Schule kommt, von seinen Klassenkameraden ausgelacht wird, leidet es darunter wahrscheinlich mehr als unter der Kälte. Trotzdem existiert Armut für manche Kommentatoren nur dort, wo Menschen total verelenden, vor sich hinvegetieren oder gar wie Vieh auf den Straßen eines sogenannten Dritte-Welt-Landes sterben.

Fallstricke der Diskussion

Ungefähr seit der Jahrtausendwende wird unter »Kinderarmut« im vereinten Deutschland nicht mehr ein Mangel an, sondern die Armut von Kindern verstanden, was ein semantischer Etappensieg von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Kirchen war, die das Kardinalproblem der sozialen Polarisierung immer wieder auf die politische Agenda zu setzen versuchten. Maßgeblich zu diesem mit einem bemerkenswerten Erkenntnisgewinn verbundenen Begriffswandel beigetragen hatten einschlägige Berichte des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Caritas, die gegen Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre erschienen. Umso erstaunlicher mutet es an, dass ausgerechnet Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, eine ihm von der FAZ am 27. April 2015 zur Verfügung gestellte Zeitungsseite benutzte, um den kurz zuvor erstellten Armutsbericht des Paritätischen scharf zu kritisieren und den darin verwendeten Armutsbegriff zu attackieren. Durch dieses ideologische Rollback droht der Rückfall in ein überholtes Verständnis.

Dass sich Armut nicht in sämtlichen Ländern und zu allen Zeiten über denselben Leisten schlagen lässt, vielmehr unterschiedliche Maßstäbe nötig sind, um dem jeweiligen sozioökonomischen Entwicklungsstand angemessen Rechnung zu tragen, stört hierzulande viele, die den Begriff »Armut« am liebsten so eng fassen würden, dass zumindest in der Bundesrepublik kaum noch davon die Rede sein könnte. Wer wie der Paritätische Gesamtverband im Februar 2015 mit seinem Bericht »Die zerklüftete Republik« auf sich vertiefende soziale bzw. sozialräumliche Disparitäten hinweist und dabei gar von einem »neuerlichen Rekordhoch« der Armut in Deutschland spricht, wird beinahe reflexhaft der maßlosen Übertreibung und des Alarmismus geziehen.

Eine offenbar nie enden wollende Kontroverse dreht sich um die Frage, ob man überhaupt zwischen absoluter und relativer Armut unterscheiden kann und ob die letztere, wenn man das tut, »richtige« Armut oder nur ein falscher Name für soziale Ungleichheit ist. Dieser seit Jahrzehnten immer wieder aufflammende Streit ist mehr als ein sinnloses Gerangel um Begriffe. Es geht dabei nämlich um das in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft herrschende Armutsverständnis, von dem beispielsweise die für Millionen Menschen existentielle Entscheidung darüber maßgeblich abhängt, wer von den Behörden finanziell unterstützt wird und wer nicht.

Politisch ist die Frage, ob Armut ein relatives Phänomen darstellt oder nicht, von eminenter Bedeutung. Wer die Existenz zu großer sozialer Ungleichheit in einer Gesellschaft konzediert und sie in relativer (Einkommens-)Armut materialisiert glaubt, akzeptiert damit nämlich zumindest implizit auch die Legitimität und die Notwendigkeit der Umverteilung von oben nach unten. Hier dürfte einer der wichtigsten Gründe dafür liegen, warum die relative Armut gerade von denjenigen oft geleugnet wird, die zu den Privilegierten, Besserverdienenden und Vermögenden gehören.

Professor gegen »Jammerlobby«

Georg Cremer vom Caritasverband hat einen Gewährsmann. Walter Krämer, Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der TU Dortmund, bekämpft die Kritiker der wachsenden Armut seit ca. zwei Jahrzehnten und behauptet allen Ernstes, hierzulande gebe es kaum Armut, sondern nur eine »Jammerlobby in der deutschen Presse«, die nicht zur Kenntnis nehmen wolle, dass die Sozialhilfe bzw. das Arbeitslosengeld II vollkommen ausreiche, um »durchaus passabel« zu leben; dass »Zufriedenheit und Glück nicht notwendig mit Geld zu kaufen« und Reiche deshalb manchmal eben auch »arm dran« seien; dass schließlich in 100 Jahren »alle deutschen Armen mit Rolls-Royce zum Golfplatz fahren« könnten.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: In einer Gesellschaft notleidend bzw. unterversorgt zu sein, in der keiner oder kaum einer viel hat, ist leichter zu ertragen, als in einer Gesellschaft arm zu sein, in der es als »normal« gilt, dass schon Kinder teure Markenkleidung tragen und ein Smartphone oder ein Tablet besitzen. Da die kapitalistische Gesellschaft immer mehr Bereiche ökonomisiert, privatisiert und kommerzialisiert, d. h. beinahe alle Lebensabläufe stärker denn je über das Geld regelt, führt ein geringes Einkommen heute zu einer größeren sozialen Abwertung, als dies in früheren Geschichtsperioden der Fall war. Je höher das Wohlstandsniveau eines Landes ist, desto niedriger fällt daher der wissenschaftliche und politische »Gebrauchswert« eines Armutsbegriffs aus, der sich nur auf das physische Existenzminimum bezieht.

Krämer wendet sich einerseits dagegen, die Armut eines Menschen an seinem geringen Einkommen oder an seinem fehlenden Vermögen festzumachen. Für ihn ist »klar, dass es weder das Einkommen noch das Vermögen sind, die über arm und reich bestimmen, sondern was man aus dem Einkommen und aus dem Vermögen macht, der ›Nutzen‹, im Jargon der Ökonomen, den das Einkommen erzeugt«. Andererseits warnt der Wirtschafts- und Sozialstatistiker davor, Armut mit (einem hohen Maß an) sozialer Ungleichheit zu identifizieren oder darauf zu reduzieren, indem beispielsweise 50 oder 60 Prozent des bedarfsgewichteten Haushaltsnettoeinkommens zum Maßstab für die Existenz relativer Armut herangezogen würden: »Eine derartige atheoretische, rein politisch-willkürliche Definition der ›Armut‹ macht (…) das Bekämpfen dieser ›Armut‹ zu einem aussichtslosen Unterfangen.« Erfolge im Kampf gegen die relative Armut sind aber durchaus möglich, nämlich indem die Einkommensverteilung so beeinflusst wird, dass niemand zu weit nach unten vom Durchschnitt abweicht.

In der Randbemerkung einer seiner Publikationen zu diesem Thema verriet Krämer ungewollt, welches mächtige ökonomische Interesse hinter seiner fortgesetzten Polemik gegen die »DGB-Armut« steckt, wie er den EU-offiziellen Begriff nennt: »Denn wahre Armut kann man nur verringern, indem man den Armen etwas gibt, nicht, indem man den Reichen etwas nimmt.« Das heißt im Umkehrschluss: Wenn man die Definition darauf verkürzt, was Krämer als »wahre Armut« bezeichnet, nützt den davon Betroffenen keine Umverteilung von oben nach unten und lässt sich die Forderung danach als reines Propagandamanöver der Gewerkschaften oder der Wohlfahrtsverbände abtun.

Kein Wunder, dass reiche Besitzstandswahrer eine Begriffsbestimmung präferieren, wie sie ihnen Krämer liefert! Denn im Unterschied zur absoluten Armut, die man auf karitativem Wege, d. h. mit Lebensmitteltafeln, Kleiderkammern und Möbellagern immer wieder nur lindern kann, erfordert die Bekämpfung der relativen Armut, dass man den Reichtum antastet. Hier liegt denn auch vermutlich der Kern des Konflikts, also nicht in der manchem Betrachter sicher akademisch erscheinenden Frage, ob absolute oder relative Armut das »bessere« Maß für die soziale Befindlichkeit der Bürger eines reichen Landes bildet bzw. ob 60 Prozent des Medianeinkommens das richtige Kriterium für letztere sind.

Verschiedene Erscheinungsformen

Man kann Armut und Reichtum nicht unabhängig voneinander bestimmen, sondern muss das Wohlstandsniveau der jeweiligen Gesellschaft als Vergleichsmaßstab berücksichtigen. Dieser banalen Erkenntnis hält Krämer irreale Beispiele wie das folgende entgegen: »Wenn etwa Boris Becker mit seiner Yacht in Monte Carlo anlegt und neben ihm legt Bill Gates an, der eine dreimal so große Yacht hat, dann ist er unglücklich, besäuft sich. Er ist aber jetzt noch nicht arm, er ist nur nicht so reich wie sein Nachbar.« Was kein Mensch bestreiten würde, illustriert ungewollt die Schlüsselbedeutung der historischen, gesellschaftlichen und geografischen Rahmenbedingungen für die Bestimmung von Armut und Reichtum. Sonst wäre Reichtum im heutigen Fürstentum Monaco nämlich mit dem Besitz einer Kamelherde – wie im alten Ägypten – und nicht dem Besitz einer Yacht, Armut im heutigen Deutschland hingegen mit den Lebensumständen der alten Germanen und nicht mit einem geringen Einkommen gleichzusetzen.

Ein zeitgenössischer Hochhausbewohner, der von Hartz IV existieren muss, erlebt Armut mit Sicherheit ganz anders als steinzeitliche Höhlen- oder mittelalterliche Hüttenbewohner, die sich von Wurzeln und Wildbret ernährten. Topmanager, Investmentbanker und Großaktionäre würden sich köstlich amüsieren, fragte man sie nach dem Besitz einer Kutsche oder mehrerer Reitpferde, um herauszufinden, ob die betreffenden Personen zu den Reichen gehören. Arme müssen hingegen noch immer Lumpen tragen und trocken Brot essen, um als solche gelten zu können. Wie diese Beispiele zeigen, haben sich die Erscheinungsformen der Armut wie auch die des Reichtums tiefgreifend gewandelt, weshalb man heute andere Maßstäbe anlegen muss, wenn man wissen möchte, wer über letzteren verfügt oder unter ersterer leidet.

In den Chor vorlauter Kritiker des Paritätischen reihte sich auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ein, die offenbar den Weg fast aller Sozialdemokraten in Regierungsfunktionen geht: von links unten nach rechts oben. Nahles äußerte in einem Interview, das sie der Süddeutschen Zeitung (v. 27.3.2015) gab, die Überzeugung, »dass es keinen allgemeinen Anstieg der materiellen Armut gibt«. Befragt nach dem Konzept, die Armutsgrenze bei 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens einzuziehen, antwortete die zuständige Fachministerin: »Der Ansatz führt leider schnell in die Irre. Angenommen, der Wohlstand in unserem Land würde explodieren, dann bleibt nach dieser Definition das Ausmaß an Armut gleich.« Das wäre allerdings nur so, wenn sich der exorbitante Zuwachs des Wohlstandes genauso ungerecht verteilen würde wie dieser bisher.

Richtig ist, dass der relative Armutsbegriff hinfällig wäre, wenn der Wohlstand jedes einzelnen Gesellschaftsmitgliedes ausreichen würde, um diesem eine unbeschränkte Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen. Nahles fuhr fort: »Es ist eine relative Größe, die die Einkommensspreizung zeigt, aber nicht die absolute Armut. Dabei laufen wir aber Gefahr, den Blick für die wirklich Bedürftigen zu verlieren.« Nahles erwähnte in diesem Zusammenhang illegale (genauer: illegalisierte) Einwanderer und jüngere Erwerbsgeminderte, bei denen man es mit »wirklicher Armut« zu tun habe. Von extremer Armut betroffene Gruppen dürfen jedoch nicht gegen von relativer Armut betroffene Gruppen ausgespielt werden, will man die Armut und nicht die Armen bekämpfen.

junge Welt vom 17.11.2015

http://www.jungewelt.de/2015/11-17/051.php?sstr=Hartz%7CIV

Nationale Armutskonferenz – Pressekonferenz "Armut ist kein Zufall"

16. Oktober 2015

Nationale Armutskonferenz legt 2. Schattenbericht „10 Jahre Hartz IV“ vor. Mehr Entschiedenheit bei der Bekämpfung von Armut gefordert: „Keine weiteren Jahre verlieren!“

Köln/Berlin. Zum zweiten Mal nach 2012 hat die Nationale Armutskonferenz (nak) heute einen Schattenbericht zur Armut in Deutschland vorgelegt. Er trägt den Titel „Zehn Jahre Hartz IV – zehn verlorene Jahre“. Vor der Berliner Bundespressekonferenz betonte nak-Sprecher Dr. Frank Johannes Hensel, Armut sei „kein unglücklicher Zufall“. Er forderte mehr politische Entschiedenheit bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Deutschland. „Wir dürfen keine weiteren Jahre mehr verlieren!“

Denn inzwischen wachse jedes fünfte Kind in Deutschland in einer einkommensarmen Familie auf. Daran habe auch das von der Bundesregierung 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket nichts ändern können.

Hensel: „Die Notwendigkeit, nach 2012 erneut einen Schattenbericht veröffentlichen zu müssen, zeigt, dass Armut und soziale Ausgrenzung von der Politik als fast schon unabänderlich hingenommen werden.

Der Schattenbericht, der als Sonderausgabe der Berliner Obdachlosenzeitung „Strassenfeger“ erscheint, lässt Betroffene zu Wort kommen, aber auch Armutsforscher und Personen, die im Umgang mit Armen erfahren sind, wie den neuen Berliner Erzbischof Dr. Heiner Koch.

Der Sprecher der nak warnte vor der Bundespressekonferenz zudem vor einem Anstieg der Altersarmut. „Bis zum Jahr 2030 wird – so politisch entschieden – das Rentenniveau auf 43 Prozent sinken. Die Folge wird sein, dass die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, deutlich steigt.“ Schon jetzt sei der Anstieg enorm: 2003, so Hensel, waren 250.000 Seniorinnen und Senioren auf Sozialleistungen angewiesen, mittlerweile sind es längst doppelt so viele.

Besonders hoch ist das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden. Schon heute leben fast 40 Prozent aller Alleinerziehenden von Hartz IV – mit gravierenden Folgen für Kinder, so Prof. Dr. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt: „Von den 1,89 Millionen Kindern und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug leben mehr als die Hälfte in Alleinerziehenden- Haushalten. Kinderarmut ist damit zur Hälfte auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen.“

Prof. Lenze kritisierte vor allem, dass die Kombination von Sozialleistungen, die helfen soll, ohne Hartz IV auszukommen, bei Alleinerziehenden ins Leere laufe. Sie forderte, den Unterhaltsvorschuss unbegrenzt zu gewähren und die besonderen Belastungen des Alleinerziehens gerade in prekären Einkommenslagen zu berücksichtigen.

Wie stark die Armut in Deutschland zunimmt, zeige sich auch an der Zahl der Wohnungslosen, sagte Werena Rosenke, Vize-Sprecherin der nak und stellvertretende Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. „2014 waren in Deutschland 335.000 Menschen ohne Wohnung, 18 Prozent mehr als 2012.“ Ursache sei auch der Verkauf von Sozialwohnungen an private Investoren. „Seit 2002 gibt es eine Million Sozialwohnungen weniger. Anstelle einer sozialen Wohnungspolitik wurde die Wohnung als Ware begriffen und dem Spiel des freien Marktes überlassen.“ Rosenke forderte eine drastische Erhöhung der Mittel für den Sozialen Wohnungsbau. „Wir brauchen jedes Jahr 150.000 neue Wohnungen für einkommensschwache Menschen.“

Pressemitteilung – Nationale Armutskonferenz "Armut ist kein Zufall" vom 16. Oktober 2015

http://nationalearmutskonferenz.de/index.php/presse/pressemitteilungen/288-pressemeldung-armut-ist-kein-zufall

Schattenbericht – Nationale Armutskonferenz: "Zehn Jahre Hartz IV – Zehn verlorene Jahre"

Hier zum herunterladen:

Klicke, um auf Schattenbericht_2015_web.pdf zuzugreifen

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)