Sozialgericht Berlin erklärt Regelsatz Hartz IV für verfassungswidrig – Jetzt sofort Überprüfungsantrag stellen.

Sozialgericht Berlin erklärt Regelsatz Hartz IV für verfassungswidrig – Jetzt sofort Überprüfungsantrag stellen.

Nach der Auffassung des Berliner Sozialgerichtes soll der Regelsatz Hartz IV z. B. für Alleinstehende um 36 Euro zu niedrig sein. Das Sozialgericht Berlin hat den Artikel 100 Abs 1 des Grundgesetzes angewendet und legt nun den Regelsatz Hartz IV dem Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vor.

Siehe dazu die Pressemitteilung des Berliner Sozialgerichtes vom 25. April. 2012:

http://hoelderlin.blog.de/2012/04/25/wichtige-eilmeldung-sozialgericht-berlin-erklaert-aktuellen-regelsatz-hartz-iv-verfassungswidrig-13575853/

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Auffassung des Berliner Sozialgerichtes bestätigen, dürften hier durchaus Ansprüche gegenüber dem Gesetzgeber rückwirkend bestehen.

Der Gesetzgeber hat eben nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eingehalten, die das Gericht dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom Februar 2010 auferlegt hatte.

Es kann aber sein, dass nur für die Betroffenen diese Ansprüche durchgesetzt werden können, die sich in rechtlicher Hinsicht gegen die Vorgehensweise des Gesetzgebers gewehrt haben.

Da durch den Gesetzgeber veranlasst, Überprüfungsanträge nur noch 1 Jahr rückwirkend gestellt werden können, ist es dringend notwendig, jetzt unverzüglich den Rechtsweg einzuleiten:

Überprüfungsantrag als pdf. Datei:

Klicke, um auf 6330136_bd2779089d_d.pdf zuzugreifen

Überprüfungsantrag als rtf Datei zum Herunterladen:

http://www.blog.de/media/document/berpr_fungsantrag_sgb_ii_vom_14_11_2011als_vorlage/6336238

Hier müsst Ihr lediglich Eure persönlichen Daten wie Name, Adresse, Anschrift des Jobcenters, Datum austauschen und den Überprüfungsantrag am besten direkt mit Eingangsstempel beim Jobcenter einreichen.

Mit diesem Überprüfungsantrag könnt Ihr für 1 Jahr rückwirkend gegen alle Leistungsbescheide vorgehen.

Nach dem Erhalt des daraufhin erfolgten Bescheides müsst Ihr innerhalb von 4 Wochen dagegen schriftlich Widerspruch einlegen.

Widerspruch als pdf. Datei:

Klicke, um auf 6330181_fbedbfa23b_d.pdf zuzugreifen

Widerspruch als rtf Datei zum Herunterladen

http://www.blog.de/media/document/widerspruch_vom_30_11_2011als_vorlage/6336239

Nach erhalt des Widerspruchsbescheides sofort Klage spätestens innerhalb von 4 Wochen beim Sozialgericht einreichen und Prozesskostenhilfe für diese Klage einreichen.

Klageschrift für das Sozialgericht als pdf. Datei

Klicke, um auf 6330151_153b2287b5_d.pdf zuzugreifen

Klageschrift als rtf. Datei zum herunterladen

http://www.blog.de/media/document/klage_gegen_regels_tze_jobcenter_team_arbeit_hamburg_22_12_2011_vorlage/6336240

Auch hier müssen die persönlichen Daten lediglich ausgetauscht werden.

Wenn weitere Fragen bestehen sollten, dann bitte unter: michael.lange1@Yahoo.de nachfragen.

Wichtige Eilmeldung: Sozialgericht Berlin erklärt aktuellen Regelsatz Hartz IV für verfassungswidrig

Wichtige Eilmeldung:

Sozialgericht Berlin erklärt aktuellen Regelsatz Hartz IV für verfassungswidrig und legt die Regelsätze dem Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vor.

Hartz IV verfassungswidrig – Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

Pressemitteilung

Berlin, den 25.04.2012

Beschluss vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12): Nach Auffassung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kammer hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt. Zwar seien die Leistungen nicht evident unzureichend. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung des Regelsatzes jedoch seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Die Referenzgruppe (untere 15 % der Alleinstehenden), anhand deren Verbrauchs die Bedarfe für Erwachsene ermittelt worden sind, sei fehlerhaft bestimmt worden. Die im Anschluss an die statistische Bedarfsermittlung vorgenommenen Kürzungen einzelner Positionen (Ausgaben für Verkehr, alkoholische Getränke, Mahlzeiten in Gaststätten und Kantinen, Schnittblumen u.s.w) seien ungerechtfertigt. Insbesondere habe der Gesetzgeber dabei den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt. Im Ergebnis seien die Leistungen für einen Alleinstehenden um monatlich rund 36 Euro und für eine dreiköpfige Familie (Eltern und 16-jähriger Sohn) um monatlich rund 100 Euro zu niedrig bemessen.

Die Kläger, eine gewerkschaftlich vertretene dreiköpfige Familie aus Neukölln, erhoben am 13. Juli 2011 Klage gegen das Jobcenter Berlin Neukölln wegen der Höhe der ab Januar 2011 bewilligten Leistungen. Für den letzten umstrittenen Zeitraum Januar bis Juli 2012 waren ihnen nach Anrechnung von Einkünften aus Erwerbsminderungsrente, Kindergeld und Erwerbseinkommen Leistungen von insgesamt 439,10 Euro bewilligt worden. Das Jobcenter hatte der Leistungsberechnung den gesetzlichen Regelbedarf von 2 x 337 Euro für die Eltern und 287 Euro für den 16-jährigen Sohn zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt. Die Kläger trugen vor, dass sie mit dem bewilligten ALG II ihre Ausgaben nicht decken könnten. Trotz größter Sparsamkeit müssten sie regelmäßig ihren Dispokredit und Privatdarlehen in Anspruch nehmen.

Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin in der Besetzung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterninnen kam heute nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu der Überzeugung, dass die Kläger zwar nach den ab 2011 gültigen SGB II-Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könnten. Diese Vorschriften seien jedoch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Richter haben das Verfahren daher ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Regelsatzes dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) einen Gestaltungsspielraum zur Bestimmung des Existenzminimums eingeräumt. Das Gesetzgebungsverfahren müsse jedoch transparent erfolgen und methodisch und sachlich nachvollziehbar sein. Insoweit zulässig habe der Gesetzgeber zur Bemessung des Existenzminimums ein Statistikmodell verwandt, das auf einer Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS 2008) beruhe.

Bereits die Auswahl der unteren 15 % der Alleinstehenden als Referenzgruppe sei jedoch mit massiven Fehlern behaftet. Sie sei ohne nachvollziehbare Wertung und damit willkürlich erfolgt. Es sei nicht begründet worden, wie aus dem Ausgabeverhalten dieser Gruppe auf eine Bedarfsdeckung der Leistungsberechtigten geschlossen werden könne. Die Referenzgruppe enthalte unter anderem auch Haushalte von Erwerbstätigen mit „aufstockendem“ Bezug von existenzsichernden Leistungen sowie Studenten im BAföG-Bezug und Fälle „versteckter Armut“. Es stelle einen unzulässigen Zirkelschluss dar, deren Ausgaben zur Grundlage der Berechnung existenzsichernder Leistungen zu machen. Darüber hinaus lasse das Ausgabeverhalten Alleinstehender keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu. Nicht hinreichend statistisch belegt sei zudem, dass es mit den ermittelten Beträgen noch möglich sei, auf langlebige Gebrauchsgüter (Kühlschrank/Waschmaschine) anzusparen.

Auch der wertende Ausschluss bestimmter Güter und Dienstleistungen aus dem Ausgabekatalog der EVS 2008 sei jedenfalls hinsichtlich der Positionen Verkehr, Mahlzeiten in Restaurants/Cafés und Kantinen, Ausgaben für alkoholische Getränke, Schnittblumen und chemische Reinigung nicht nachvollziehbar begründet. Der Gesetzgeber verkenne insbesondere, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen zu ermöglichen habe. Im Übrigen sei bei einem derart „auf Kante genähten“ Regelbedarf das Statistikmodell seiner Legitimation beraubt. Das Statistikmodell und die Gewährung pauschaler Leistungen beruhten gerade darauf, dass der Gesamtbetrag der Leistung es erlaube, einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen. Dieser interne Ausgleich sei durch die umfangreichen Streichungen nicht mehr ausreichend möglich.

Angesichts des Ausmaßes der aufgezeigten Fehler seien die Vorschriften zur Höhe des Regelsatzes (§§ 19, 20, 28 SGB II) verfassungswidrig. Für alleinstehende Personen müsse ab 2012 ein monatlicher Fehlbetrag von 36,07 Euro, für die klägerische Bedarfsgemeinschaft von ca. 100 Euro angenommen werden.

Schriftliche Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Anmerkungen der Pressestelle: Der Beschluss der 55. Kammer ist der deutschlandweit erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht. Allein das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig zu erklären.

Am Berliner Sozialgericht sind zurzeit 107 Kammern mit der Bearbeitung von Klagen aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – dem sogenannten Hartz IV Gesetz) befasst. Weitere Entscheidungen, die von der Verfassungswidrigkeit des aktuellen Regelsatzes ausgehen, sind bisher nicht bekannt. Ausdrücklich bejaht hat die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes unter Verweis auf entsprechende Urteile der Landessozialgerichte von Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel die 18. Kammer des Sozialgerichts Berlin, Urteil vom 29. März 2012 – S 18 AS 38234/10.

Pressemitteilung des Sozialgerichtes Berlin:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20120425.1035.369249.html

Pressemitteilung des Berliner Sozialgerichtes als pdf. Datei

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Vorlagebeschluss des Sozialgerichtes Berlin:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/s_55_as_9238.12.html

Vorlagebeschluss des Sozialgerichtes Berlin als pdf. Datei

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Erste Klage seit 18. Oktober 2011 gegen die aktuellen Regelsätze Hartz IV vor dem Bundessozialgericht in Kassel.

Erste Klage seit 18. Oktober 2011 gegen die aktuellen Regelsätze Hartz IV vor dem Bundessozialgericht in Kassel.

Am 18. Oktober 2011 wurde von dem Rechtsanwälten Thomas Kauf und Maren Raupach aus Delmenhorst per Fax vorab eine Klage gegen den von Frau von der Lügen und Betrügen veranlassten erneuten verfassungswidrigen Regelsatz beim Bundessozialgericht in Kassel eingereicht.

Da die Klage garantiert auch vom Bundessozialgericht in Kassel zurück gewiesen wird, dürfte damit erneut der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bezüglich Hartz IV mal wieder eröffnet werden.

Man darf dann auch diesmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gespannt sein und vor allem welche Tricks die politischen Kriminellen im Berliner Reichstag wieder anwenden werden, um Millionen Betroffene erneut zu betrügen.

Die eingereichte Klage zum Nachlesen:

Klicke, um auf 5987604_2e96dc76cc_d.pdf zuzugreifen

Klage schon in Vorbereitung – DGB: Hartz IV verfassungswidrig

Klage schon in Vorbereitung – DGB: Hartz IV verfassungswidrig

Hat die Politik mit der letzten Hartz-IV-Reform wesentliche Probleme nur weiter verschleppt? Die Frage wird wohl das Bundesverfassungsgericht beantworten. Gestützt durch neue Gutachten unterstützt der DGB entsprechende Klagen in Karlsruhe.

Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach zwei neuen Gutachten nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen heute vorgestellt werden. Die Wissenschaftler werfen der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Im Ergebnis sei dadurch – so der Vorwurf der Kritiker – die letzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 auf 364 Euro kleingerechnet worden.

Auch das Bildungspaket stößt bei den Autoren der Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken: Sie beanstanden, dass bedürftige Kinder nach der Systematik des Gesetzes nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie Musikschulunterricht oder Mitgliedschaft im Sportverein – haben, wo dies auch angeboten wird.

Studie zu den verfassungswidrigen Regelsätzen der DGB Böckler Stiftung:

Klicke, um auf pm_wsi_2011_09_05.pdf zuzugreifen

Weiterlesen bei N-tv:

http://www.n-tv.de/politik/DGB-Hartz-IV-verfassungswidrig-article4216836.html

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010: Auch in Hamburg gewährt das Sozialgericht Prozesskostenbeihilfe.

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010: Auch in Hamburg gewährt das Sozialgericht Prozesskostenbeihilfe.

Auch in Hamburg gewährt das Sozialgericht Prozesskostenhilfe anlässlich der Klage gegen die offensichtlich rechtswidrige Erhöhung der Regelsatzerhöhung um gerade mal 5 Euro monatlich durch die amtierende Arbeitsministerin Frau von der Lügen und Betrügen.

Dies wurde von der 20. Kammer des Sozialgerichtes Hamburg durch die Richterin Scheurer am 01. August 2011 so entschieden (Beschluss). Damit ist nun eine weitere Hürde in Richtung Karlsruhe genommen.

Eine erneute Klage gegen die aktuellen Regelsätze war notwendig geworden, weil eine skrupellose Arbeitsministerin das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zu den Hartz IV – Regelsätzen vollständig ignorierte und die Regelsätze erneut politisch motiviert so gekürzt hat, dass am Ende gerade mal eine Erhöhung von 5 Euro dabei heraus gekommen sind.

Dieser Betrag deckt nicht einmal die Preissteigerungen die seit Einführung von Hartz IV schon alleine durch die massiv gestiegenen Energiekosten entstanden sind. Somit ist keine notwendige Anpassung, statt dessen real eine weitere Kürzung erfolgt und damit die Armut unter den Betroffenen weiter verschärft worden.

Die Prozesskostenhilfe betrifft hier erst einmal den Bereich des SGB XII, da das zuständige Jobcenter versucht hatte mich in die Erwerbsminderungsrente abzuschieben. Dieser Versuch konnte jedoch erfolgreich abgewehrt werden.

Eine weitere Klage bezüglich des SGB II / Hartz IV liegt dem Sozialgericht Hamburg ebenfalls vor und auch hier erwarte ich eine Entscheidung bezüglich der Gewährung von Prozesskostenhilfe.
Wird auch hier Prozesskostenhilfe gewährt, wären dann beide Bereiche SGB II und SGB XII vollständig abgedeckt.

Es heißt also weiterhin Daumen drücken.

Ihr wisst ja, auf hoher See und vor Gericht……….

Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom 01. August 2011

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Hoelderlin

Landessozialgericht Baden-Württemberg hält neuen Hartz IV-Satz für verfassungsgemäß

Landessozialgericht Baden-Württemberg hält neuen Hartz IV-Satz für verfassungsgemäß

Stuttgart – Der 12. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat bereits in seiner Sitzung vom 10. Juni 2011 entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die durch den Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2011 vorgenommene Neuregelung des Hartz-IV Regelsatzes für alleinstehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf 364,- € bestehen. Der Gesetzgeber habe die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 9. Februar 2010 aufgestellten Kriterien für die Bemessung des Regelbedarfs zutreffend umgesetzt.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass sich der Gesetzgeber mit dem sog. Statistikmodell für ein Verfahren entschieden habe, das geeignet sei, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen realitätsgerecht zu bemessen. Die der Anwendung des Statistikmodells zugrunde liegenden Tatsachen habe der Gesetzgeber im Wesentlichen vollständig und zutreffend ermittelt und der Berechnung im Einzelnen valides Datenmaterial zugrunde gelegt. Insbesondere begegne es keinen rechtlichen Beden-ken, so der Senat weiter, dass der Gesetzgeber einzelne Verbrauchspositionen, z.B. für chemische Reinigung, Waschen, Bügeln und Färben der Kleidung, aber auch für Alkohol und Drogen nicht als regelsatzrelevant anerkannt habe. Teilweise liege dies darin begründet, dass diese Positionen bereits anderweitig im Regelsatz enthalten seien, z.B. Verbrauchsausgaben für das häusliche Wäschewaschen, teilweise in ihrer fehlenden existenzsichernden Bedeutung (Alkohol und Drogen). Nicht zuletzt sei auch die vom Gesetzgeber gewählte Anpassung der Regelsätze, abhängig von der Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Waren und Dienstleistungen, nicht zu beanstanden.

PM Landessozialgericht Baden-Württemberg

Nachlesen unter PR – Sozial:

http://www.elo-forum.net/topstory/2011072331125.html

Wieder einen Schritt weiter: Jetzt Klage gegen die aktuellen Regelsätze beim Sozialgericht Hamburg eingereicht !!!!

Wieder einen Schritt weiter: Jetzt Klage gegen die aktuellen Regelsätze beim Sozialgericht Hamburg eingereicht !!!!

Wieder einen Schritt weiter. Nun ist die erste Hürde, die vor dem Jobcenter und dem Grundsicherungsamt genommen und Heute Klage beim zuständigen Sozialgericht in Hamburg eingereicht worden.

Mit Einreichung der Klage ist gleichzeitig Antrag entsprechend Artikel 100 (1) GG (Grundgesetz / Verfassungswidrigkeit von Gesetzen) zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

Ziel dabei ist, dass das Sozialgericht Hamburg die Angelegenheit direkt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt und damit die weiteren Instanzen umgangen werden können. Also der Klageweg deutlich verkürzt werden kann. Ob das gelingt muss abgewartet werden.

Hilfsweise ist eine Sprungrevision beantragt worden:

Sprungrevision

Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil, wobei die Berufungsinstanz umgangen wird.

Die Sprungsrevision kann anstatt der Berufung eingelegt werden.
Sie unterliegt allerdings – außer im Strafverfahren – in allen Gerichtsbarkeiten (Zivil-, Arbeitsgerichts, Verwaltungsgerichts- und Sozialgerichtsprozess) besonderen Voraussetzungen:

· schriftliche Einwilligung des Gegners
· gerichtliche Zulassung (durch das Revisions- oder das erstinstanzliche Gericht)

Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision ist innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils an das Revisionsgericht (im Verwaltungsgerichtsverfahren an das Verwaltungsgericht) zu richten.

Er hemmt die Rechtskraft des Urteils. Durch Antrag und Zustimmung verzichten beide Parteien auf die Berufungsinstanz.
Wie bei der Hauptform der Revision, wird auch bei der Sprungrevision nur die Verletzung von Gesetzen und nicht die Feststellung von Sachverhalten überprüft. Sie darf allerdings – außer im Strafprozess – nicht auf Verfahrensfehler gestützt werden.

Wer Interesse hat oder selbst klagen will, kann sich an der eingereichten Klage orientieren.

Eigene Klage gegen den Jobcenter Hamburg Nord:

Klicke, um auf 5676269_2c7cf3c45a_d.pdf zuzugreifen

Aktenzeichen der Klage:

S 56 AS 2158/11

Musterschriftsätze (Alleinstehende, Regelbedarfe für Kinder, Erwachsene die keinen Haushalt führen) zur Klage vor den Sozialgerichten gegen den aktuellen Regelsatz zur Vorlage vor zum Bundesverfassungsgericht.

Klicke, um auf 5676270_fbd6fb9597_d.pdf zuzugreifen

An dieser Stelle sei mal wieder Harald Thomae von Tacheles gedankt, der den Text für diese Klage zur Verfügung gestellt hat:

5. Musterklage gegen die neuen Regelsätze
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Verschiedene namhafte Juristen der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Anwaltsverein haben eine Musterklage gegen die neuen Hartz IV- Regelsätze entwickelt. Diese Materialien und die Schriftsätze möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten. Die Materialen sind hier zu finden:

Klicke, um auf ASR_Sonderheft_2011_Musterschriftsatz.pdf zuzugreifen

Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz

Hartz4-Plattform
keine Armut ! – kein Hunger ! – kein Verlust von Menschenwürde !
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

PRESSEERKLÄRUNG:

Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz
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Fehlerhafte Erfüllung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 „In der letzten Aprilwoche wurde eine von uns unterstützte Eilklage gegen den fehlerhaft ermittelten und zu geringen Regelsatz von 364 € beim Sozialgericht eingereicht,“ teilt Hartz4- Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin mit. „Unsere Bürgerinitiative dankt Dr. Ulrich Sartorius, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und langjähriger Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie, für seine Unterstützung bei diesem Verfahren.

Damit wollen wir im Interesse aller Betroffenen den schnellst möglichen Rechtsweg beschreiten, damit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Politik an ihre Hausaufgaben aus dem Hartz IV-Urteil vom 9. Februar 2010 erinnert und nach dessen Buchstaben ein tatsächliches Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ sicher stellt.“

Der für einen von der Hartz4-Plattform unterstützten Kläger eingereichte Antrag auf einstweilige Anordnung fußt auf erheblichen Bedenken, die bereits im Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht wurden und verweist auf die Ausschussdrucksache des Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 16.11.2010, 17 (11) 309 sowie verfassungsrechtliche Einwendungen von Münder, Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin.

Der Schriftsatz beruht auf einem von Anwältinnen und Anwälten der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) erstellten Musterschriftsatz, der mit weiteren Musterschriftsätzen zum SGB II demnächst veröffentlicht wird. Deren Inhalte stehen dann den mehr als 1.000 Anwältinnen und Anwälten zur Verfügung, die Mitglieder der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht sind.

Tenor der Klage ist:

„Die Ermittlung und Festlegung des Regelbedarfs entspricht nicht den Anforderungen, die das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben hat.“ Ihnen „genügen die Neuregelungen in mehrfacher Hinsicht nicht.“

Im Einzelnen begründet die Klage unter anderem:

• Die „Fehlerhaftigkeit in qualitativer Hinsicht“ und „Bedenken in quantitativer Hinsicht“
bezüglich der „Festlegung der Referenzgruppe“ – u.a. auch des Splitting in die unteren 15% für Einzelpersonen und 20 % für Familien-Haushalte.

• „Die EVS 2008 ist als Datengrundlage nicht ausreichend“ – im Unterschied zu derjenigen von 2003. Bei der „ging das BVerfG davon aus, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in statistisch zuverlässiger Weise das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung abbilde.“ Im Ergebnis: „Die zu ermittelnden Werte können nicht zuverlässig aus der Einkommens- und Verbrauchsstatistik abgeleitet werden, da keine eigenen statistischen Erhebungen der Bundesregierung zu den Bedarfen vorgenommen wurden.“ Und: Dem „Verfahren zur Ableitung der Regelsätze“ mangelt es an „ausreichender Transparenz.“

• „Die Problematik von Abschlägen“ infolge der „Vermischung Warenkorb/ Statistikmodell“ führt zu einer „Größenordnung der Reduzierung“ des Regelsatzes, die es ausschließt, „einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen. (…) Hinzu kommt, dass die Abschläge immer auch Personen treffen, die diese ausgaben nicht haben.“

• Zum häufigst zitierten Streichen von Tabak und Alkohol: „Vielfach ist der Konsum von Bier und Wein (…) Bestandteil einer regionalen Kultur (z.B. Oktoberfest, Winzerfeste). (…) Es gibt sehr wenige Veranstaltungen im privaten und öffentlichen Bereich, in denen die
Zugehörigkeit zum gesellschaftlichen Leben nicht auch dadurch geprägt ist, dass man in der Lage ist, die Kosten für ein Getränk, das auch Alkohol enthält, aufzubringen, wie das Bier beim Schauen einer Sportveranstaltung, einer Musikveranstaltung (…), die grundsätzlich auch Empfängern von Leistungen nach dem SGB II nicht vorenthalten bleiben dürfen.“

• „Ausdrücklich gegen die Vorgabe des BVerfG verstößt die Berechnung des Bedarfs für Verkehr.“ Dabei sind „die Personen, die ein Auto fahren, herausgerechnet worden (…) ein deutlicher statistischer Fehler, der zu einem erheblich falschen Ergebnis (…) zu einer Verfälschung nach unten führt.“

• „Weiter gehören (…) unter Missachtung der tatsächlichen Gegebenheiten die Stromkosten immer noch nicht zu den Kosten der Unterkunft“ und es ist „ebenfalls systemwidrig (…), diese Kosten weiterhin im Regelsatz zu belassen.“

„Wir hoffen mit dieser überzeugenden Eilklage auf eine absehbare Entscheidung und Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,“ so Brigitte Vallenthin.

Fußnote:
Alle kursiv gesetzten Zitate sind der Antragsschrift zur einstweiligen Anordnung entnommen.

Wiesbaden, 03. Mai 2011
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Fon/Fax0611-1721221
Mobil 0160-91279465
info@hartz4-plattform.de
http://www.hartz4-plattform.de
http://www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Weitersagen! Kürzlich erschienen: „Ich bin dann mal Hartz IV“ Brigitte Vallenthin, Vorwort
Helga Spindler, 128 Seiten, 9,80 €, ISBN 978-3-89965-433-2

Hartz IV erneut auf dem Weg nach Karlsruhe aktuell, hier nun Widerspruchsverfahren.

Hartz IV erneut auf dem Weg nach Karlsruhe aktuell, hier nun Widerspruchsverfahren. 🙄

Wie nicht anders zu erwarten, ist der eingereichte Antrag auf Regelsatzerhöhung beim Grundsicherungsamt Hamburg – Nord abgelehnt worden. Sehr schnell haben hier nach entsprechender Bitte die Sachbearbeiter einen Ablehnungsbescheid formuliert, damit zügig der Klageweg bestritten werden kann.

Seit dem 03.03.2011 ist nun die Ebene des Widerspruchs erreicht und entsprechend Widerspruch eingereicht worden. Danach geht es dann direkt zum Sozialgericht Hamburg mit Anwalt und dem Antrag auf Vorlage beim Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.

Wollen wir mal hoffen, dass das Sozialgericht Hamburg mit spielen wird und so der erneute Gang nach Karlsruhe deutlich abgekürzt werden kann.

Hier nun der Ablehnungsbescheid und der eingereichte Widerspruch. Wer möchte, kann sich gerne den Widerspruch als Vorlage herunter laden. Noch ist es nicht so unbedingt wichtig, ob die juristische Begründung fachgerecht formuliert ist, hauptsache die Form und vor allem die Fristen werden gewahrt.

Ablehnung des Antrages auf Erhöhung des Regelsatzes SGB II / SGB XII

Klicke, um auf 5394449_e2439fe09b_d.pdf zuzugreifen

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Grundsicherungsamtes Hamburg – Nord vom 28.02.2011

Klicke, um auf 5394428_6309767315_d.pdf zuzugreifen

Empfangsbestätigung des Bezirksamt Hamburg Nord

Klicke, um auf 5394430_1aa9907ed9_d.pdf zuzugreifen

Siehe auch: „Hartz IV / SGB II und Grundsicherung SGB XII erneut auf dem Weg nach Karlsruhe !!!!!!“

http://hoelderlin.blog.de/2011/02/15/hartz-iv-sgb-ii-grundsicherung-sgb-xii-erneut-karlsruhe-10599913/

Wichtig für ALG II: Aus dem Harald-Thomé Newsletter v. 27.02.2011

Wichtig für ALG II
Aus dem Harald-Thomé Newsletter v. 27.02.2011
🙄

1.Infos und Materialen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz
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Freitag ist – mit Zustimmung der SPD – das Regelbedarfsermittlungsgesetz verabschiedet worden. Zutreffend hat Schneider vom DPWV das mit „das Geschacher der letzten Wochen und Tage um drei Euro mehr oder weniger ist die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat“ und „das Ergebnis ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und ein Affront gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“ charakterisiert.
Vom Verein Tacheles haben wir in einer Reihe von Stellungnahmen und Gesprächen mit den Sozialexperten der SPD -und Grünenbundestagsfraktionen auf die Brisanz der Details der geplanten Regelungen hingewiesen. Wider besseres Wissen, wurde das RBEG als ein neues Verarmungs- und Ausgrenzungsverschärfungszementierungsgesetz mit fast vollständiger Zustimmung der SPD verabschiedet. Wer sich mal angucken will, welcher Abgeordnete wie gestimmt hat, kann das hier finden:

Klicke, um auf 20110225-regelbedarfe.pdf zuzugreifen

Im neuen Gesetz sind eine Reihe heftiger Verschärfungen enthalten, seien es schärfere Regelungen bei der Einkommensanrechnung, Sanktionen, die Pauschalierung bei KdU und Heizung, Verkürzung des Wirkungszeitraumes des § 44 und somit auch des § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X auf ein Jahr, Ausweitung des Anwendungsausschlusses des § 330 Abs. 1 SGB III auf KdU – Klagen und der Vermögenseinsatz vor Darlehensgewährung und die Aufrechnung von behördlichen Forderungen bis weit unter das absolute Existenzminimum.

Es ist davon auszugehen, dass auch dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird und das die verabschiedeten Parteien wiederrum und diesmal im vollen Wissen erklärt bekommen werden, dass sie die Regelleistungen wiederum willkürlich festgesetzt haben und das deshalb auch die hier getroffenen Regelungen verfassungswidrig sein werde n. Eine Einschätzung zu denen ja selbst SPD-Chef Gabriel kommt. Eine Verantwortung aus der sich die SPD in einer aktuellen Verlautbarung herausschummeln will: „ Tatsächlich bleiben hier offene Fragen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethoden. Die Bundesregierung hat an dieser Stelle auf ihrer Rechtsauffassung beharrt. Sie trägt die volle Verantwortung und das Risiko bei einer erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung der Regelsätze“ (SPD Bundestagesfraktion v. 21.2.2011, Ergebnisse der Hartz-IV-Verhandlungen). Es bleibt ganz klar festzuhalten, das RBEG birgt drastische Verschärfungen und die Zementierung des Aushungern von Hartz IV – Empfängern und damit die Beibehaltung von nicht existenzsichernden Löhnen und die SPD stimmt diesem zu.

Wir werden mit den Unsäglichkeiten dieses Gesetzes zu kämpfen haben, die schlimmsten Auswüchse in vielen juristischen Auseinandersetzungen zerlegen müssen, dabei gewiss die ein oder andere kleine Änderung erreichen, aber solange weder die Betroffenen auf die Straße gehen, noch die intellektuellen Eliten die eigentlich dazu fähig sein müssten den Umformungsprozess zu verstehen, dies nicht tun und so vielleicht den ein oder anderen Betroffenen motivieren auch etwas dagegen zu tun, solange werden die Existenzbedingungen Jahr für Jahr in diesem Land verschärft, der Profit des Kapitals maximiert, die Menschen weiter ausgeplündert, demokratische Rechte durch Gesetze, Wasserwerfer und Polizeiknüppel Stück für Stück abgebaut. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schreien danach, dass auch in den europäischen Metropolen der Schrei gegen Ungerechtigkeit durch die Straßen hallt.

Ich erlaube mir nun auf die Veröffentlichungen auf meiner Homepage in Download hinzuweisen, dort ist insbesondere zu finden:

++ Einschätzung von Prof. Butterwegge:

Klicke, um auf Butterwegge,-Hartz-IV-Kuhhandel.pdf zuzugreifen

++ Zusammenfassung:

Klicke, um auf Politische-Einigung-21.Februar-2011.pdf zuzugreifen

++ ein internes Papier für Gewerkschaftsmitglieder in der BA:

Klicke, um auf korrig.-Bewertung-Vermitt.-verfahren.pdf zuzugreifen

++ Zusammenfassung vom DPWV:

Klicke, um auf 110224-Zusammenfassung-Hartz-IV–nderungen-nach-BR-Entscheidung.pdf zuzugreifen

++ SPD Bundestagesfraktion: Ergebnisse der Hartz-IV-Verhandlungen, 21.02.2011:

Klicke, um auf SPD-Info-21.2.11_GruSi-Kompromiss.pdf zuzugreifen

++ Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 23.02.2011:

Klicke, um auf 2011-02-09—Beschluss.pdf zuzugreifen

++ Synopse SGB II alt/neu von Prof. Dr. Andreas Pattar:

Klicke, um auf Synopse.Grundsicherung.Alt_Neu.pdf zuzugreifen

++ Synopse SGBX II alt/neu von Prof. Dr. Andreas Pattar:

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Im Laufe der nächsten Woche wird es eine konsolidierte Fassung des SGB II geben, in der dann alle Neuerungen eingearbeitet sind und die lesbar ist.

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Bürgerarbeit Empört Euch-Demokratie jetzt Gegen Hartz IV Regelsätze klagen Veranstaltungshinweise für Hambur&# Verletzung der Menschenwürde Wir zahlen Nicht für Krise Altersarmut in Deutschland Altersarmut in Deutschland; Armut in Deutschland; Arbeitslosigkeit in Deutschland; Hartz IV Arbeitslosigkeit in Deutschland Arbeitslosigkeit in Deutschland; Armut in Deutschland; Hartz IV Arbeitslosigkeit in Deutschland; Armut in Deutschland; Hartz IV; Sanktionen; Ein - Euro - Jobs; Zwangsarbeit Arbeitslosigkeit in Deutschland; Hartz IV Arbeitslosigkeit in Deutschland; Hartz IV; Ralph Boes; Sanktionen Arbeitslosigkeit in Hamburg Armut in Deutschland Armut in Europa Armut in Hamburg Atomkraft Nein Danke Bundestagswahl 2013 Debatten im Deutschen Bundestag Deutschland im Umbruch Deutschlands neue Arbeitswelt DGB Die Absageschreiben der Arbeitgeber Die Linke Die Linke Hamburg Die Linke Hamburg Veranstaltungshinweise Die Tafeln Direkte Demokratie ehemalige Heimkinder Ehrenamt Ein-Euro-Jobs Erwerbslosenforum Freitodbegleitung Gerecht geht anders in Kiel Gestorben Gesundheitspolitik Griechenland und kein Ende Grundeinkommen Hartz IV Hartz IV; Arbeitslosigkeit in Deutschland; Sanktionen Hartz IV in Hamburg Hartz IV Urteil Hetze gegen Arbeitslose In Deutschland tut sich was Institut Solidarische Moderne Krach schlagen statt Kohldampf schieben Kulturloge Hamburg Liebe Marcel Kallwass Meine Musik Mietwucher Moin Moin Montagsdemo Occupy Piratenpartei Politikverdrossenheit Politische Intervention Programmhinweise Sanktionen Sanktionsmoratorium Schuldenkrise in Deutschland Sozialer Sprengstoff Sozialstaatsdebatte Sozialwacht Dresden Sparpaket Sterbehilfe Stuttgart 21 Veranstaltungshinweise Wahlen in Hamburg 2011 Was ist Revolution WDR 5 Wohnungsnot in Deutschland Zeitarbeit - Moderne Sklaverei Zwangsverrentung

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)