Phoenix vom 05. Oktober 2011 – Arbeiten bis zum Umfallen – Volksleiden Burnout

Phoenix vom 05. Oktober 2011 – Arbeiten bis zum Umfallen – Volksleiden Burnout

Film von Annette Hoth

„Man ist in einem Hamsterrad drin und versucht, die Arbeit schneller zu machen. Aber Du willst Deine Arbeit auch gut machen. Und Du willst Dir natürlich nicht eingestehen: „Das packst Du nicht!“ Polizeihauptkommissar Lothar Riemer hat das selbst erlebt. Ein Jahr ist das jetzt her.
Der Bayer koordinierte in Berlin den deutschen Polizeieinsatz in Afghanistan. Stellen wurden gestrichen, die Arbeitsbelastung nahm ständig zu. „Man will nicht als Versager dastehen. Und seine Kollegen will man auch nicht im Stich lassen. Man beißt sich also durch mit preußischer Disziplin. Und so dreht sich das Hamsterrad immer schneller, immer schneller.“

Diagnose: Burnout

Irgendwann konnte Lothar Riemer nicht mehr abbremsen. Er wachte nachts auf, konnte nicht mehr einschlafen und dachte nur noch an die Arbeit. Er bekam Magenprobleme, Herzrhythmusstörungen, hohen Blutdruck. Damals dachte er noch, der bevorstehende Urlaub würde ihn retten. Doch da irrte er gewaltig. „Während des Urlaubs war es dann so schlimm, dass ich gedacht habe, ich pack‘ den nächsten Tag nicht mehr.“ Die Diagnose: Burnout.

Wie Lothar Riemer leiden immer mehr Deutsche unter chronischem Stress, und der macht krank. Immer mehr Menschen brennen aus: Depression, Tinnitus, Schlafstörungen – das Burnout-Syndrom hat vielfältige Erscheinungsformen. Bereits jeder vierten Krankschreibung liegt eine psychische Störung zugrunde. Tendenz: seit Jahren immer weiter steigend.
Monatelanges Warten

Doch wer in ein Burnout rutscht, der hat in Deutschland noch ein zweites Problem. Denn er rutscht in ein Gesundheitssystem, das ihn häufig noch kränker macht. Auf einen freien Psychotherapieplatz muss man meist monatelang warten, und bis dahin kann aus einem Burnout leicht eine schwere Depression werden. Die muss dann womöglich in einer Klinik behandelt werden. Teuer für uns alle, traurig für die Betroffenen.

Die zunehmenden – und vor allem: lang andauernden – Krankschreibungen wegen Burnout kommen auch der Wirtschaft teuer zu stehen. Und so hat sich Oliver Maassen, Personalchef der Hypovereinsbank, nichts Geringeres vorgenommen als eine Veränderung der Unternehmenskultur. Es soll wieder ein menschlicheres Arbeitsklima herrschen.

„Nicht nur ein bisschen Kosmetik“

„Mir geht es nicht darum, ein bisschen Kosmetik zu betreiben, sondern an die Ursachen der veränderten Arbeitswelt, die die Mitarbeiter krank machen, die aber damit natürlich auch das Unternehmen krank machen, heranzugehen und sie zu verändern. Denn es ist so, dass man durch Burnout und Depression Geld verliert. Es ist aber definitiv auch so, dass motivierte Mitarbeiter, gesunde Mitarbeiter, deutlich mehr dazu beitragen, dass das Unternehmen erfolgreich ist. Insofern ist es eine echte Win-win-Situation. Wir sichern damit die Zukunft unserer Bank.“

Präventive Maßnahmen kommen für Polizeihauptkommissar Lothar Riemer zu spät. Neun Monate war er krank geschrieben. Jetzt ist er wieder im Dienst, wenn auch in einem ganz anderen Job: Er steuert nicht mehr die Arbeit der Kollegen in Afghanistan, heute unterrichtet er Kriminalistik an der Polizeischule Dachau. Denn eine Lektion hat der 51-Jährige selbst lernen müssen: „Man kann nicht einfach wieder zurück und meinen, alles ist wieder gut. So ist es nicht. Das ist vorbei. Sich das einzugestehen, das ist das Schwerste.“

Phoenix:

http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/ereignisse/thema:_burnout_arbeiten_bis_zum_umfallen_/405679?datum=2011-10-05

Siehe dazu auch:

Frontal 21 – Zu wenig Hilfe für psychisch Kranke und seit fast 20 Jahre als Psychologe und Psychotherapeut arbeitslos:

http://hoelderlin.blog.de/2011/08/02/frontal-21-2-august-2011-wenig-hilfe-psychisch-kranke-seit-fast-20-jahre-psychologe-psychotherapeut-arbeitslos-11595370/

Siehe dazu auch:

Monatelange Wartezeit für Burn-out-Patienten – Hamburger Psychotherapeuten warnen vor einer Versorgungslücke. Die Politik soll jetzt handeln.

http://hoelderlin.blog.de/2011/09/28/monatelange-wartezeit-burn-out-patienten-hamburger-psychotherapeuten-warnen-versorgungsluecke-politik-handeln-11935170/

Monatelange Wartezeit für Burn-out-Patienten – Hamburger Psychotherapeuten warnen vor einer Versorgungslücke. Die Politik soll jetzt handeln.

Monatelange Wartezeit für Burn-out-Patienten – Hamburger Psychotherapeuten warnen vor einer Versorgungslücke. Die Politik soll jetzt handeln.

HAMBURG. Wegen der dramatisch anwachsenden Wartelisten von Patienten mit Burn-out-Syndrom, Depressionen und anderen Seelenleiden haben die Hamburger Psychotherapeuten einen Alarmbrief an die Bundestagsabgeordneten aller Parteien geschrieben. In dem Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt, heißt es: „Im Durchschnitt warten die Patienten bei uns in Hamburg 8,4 Wochen auf ein erstes diagnostisches Gespräch.“ Auf dem Land liegen die Wartezeiten sogar bei etwa vier Monaten.

Weiterlesen im Hamburger Abendblatt:

http://www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/article2040130/Monatelange-Wartezeit-fuer-Burn-out-Patienten.html

Siehe dazu auch:

Frontal 21 – Zu wenig Hilfe für psychisch Kranke und seit fast 20 Jahre als Psychologe und Psychotherapeut arbeitslos:

http://hoelderlin.blog.de/2011/08/02/frontal-21-2-august-2011-wenig-hilfe-psychisch-kranke-seit-fast-20-jahre-psychologe-psychotherapeut-arbeitslos-11595370/

Atriomed – Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt

F.

Folgender Beitrag:

„Atriomed – Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt“.

Dieser Beitrag wurde vom Blog Support von meinem Blog entfernt, weil das Atriomed durch ihren Rechtsanwalt mit rechtlichen Schritten gedroht hat.

Ein Kommentar dazu erübrigt sich.

Selbst den Hinweis zu der entsprechenden Sendung des ZDF / Frontal 21 im Internet auf den danach mein Artikel beschränkt war, musste ich jetzt entfernen, weil schon die Nennung des Beitrages, rechtswidrig sein soll.

Das Atriomed hat eine einstweilige Verfügung gegen diesen Beitrag erwirkt.

Da fragt man sich doch, was da jemand zu verbergen hat.

Der Beitrag von Frontal 21 zu diesem Thema darf nicht genannt werden. Ein Tipp dazu: Jeder User kennt die Internetplattform Youtube und Suchmaschine Google.

Da für mich nicht einsehbar ist, dass hier ein Skandal, von dem ich persönlich betroffen bin, durch rechtliche Schritte vertuscht werden soll, hier die Info aus der Hamburger Morgenpost dazu.

Hamburger Morgenpost vom 08.06.2010

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Atriomed“

Olaf Wunder

Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) auf dem Gelände der alten Kampnagelfabrik steht im Fadenkreuz strafrechtlicher Ermittlungen.
Laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) sollen bei der Behandlung von Patienten „nicht zugelassene Geräte eingesetzt und Einmal-Artikel mehrfach verwendet“ worden sein. Die KV hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Nachdem es mit „Atriomed“ wiederholt Skandale gab, hat die Techniker jetzt Konsequenzen gezogen. „Wir haben unseren Kooperationsvertrag zum 31. September gekündigt“, teilte Sprecherin Angelika Schwabe mit. Dies dürfte für die „Atriomed“-Kette, die in allen Ballungszentren Deutschlands vertreten ist und der Kölner Firma Health-Care Managers (HCM) gehört, das Aus bedeuten. Denn im wesentlichen sind es die Versicherten der TK, die sich dort behandeln lassen.

Weiterlesen unter:

http://archiv.mopo.de/archiv/2010/20100608/hamburg/panorama/staatsanwaltschaft_ermittelt_gegen_atriomed.html

Die Techniker ist über die Vorgehensweise des Atriomeds informiert worden.

LG Hoelderlin

„Das System verletzt den Datenschutz“: Teilerfolg für die Blaulicht-Rebellen

Info

Jeden Einsatz sollen Bayerns Notärzte elektronisch dokumentieren, verlangt die Kassenärztliche Vereinigung Kassenärtzliche Vereinigung Bayern seit Beginn des Jahres. Dies sieht die Novelle des Rettungsdienstgesetzes vor. Pro Jahr sind rund 330000 Notarzt-Einsätze der bayernweit 3500 Notärzte auszuwerten. Die Ärzte selbst wehren sich gegen den zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Sie möchten vor allem intime Daten der Patienten nicht per Internet versenden.

„Das System verletzt den Datenschutz“:

Dr. Oliver Gregor aus Coburg, Notarzt aus Leidenschaft.

Teilerfolg für die Blaulicht-Rebellen 🙄

Streit | Bayerns Notärzte setzen sich zur Wehr. Sie wollen ihre Schweigepflicht nicht brechen und Patienten-Daten elektronisch weitergeben. Der entscheidende Impuls für einen Kompromiss mit der Kassenärztlichen Vereinigung kommt jetzt aus Coburg.

Von Alexander Wunner

Coburg – „emDoc“ heißt der Stein des Anstoßes. Immer mehr Notärzte sind in den letzten Wochen gegen das neue Dokumentationssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern Sturm gelaufen.

Damit sollen Notärzte seit Jahresbeginn alle Einsätze auch elektronisch protokollieren. Eine Gesetzesnovelle hatte die standardisierte Dokumentation der Einsätze im Freistaat gefordert. „Gegen eine Dokumentation wehren wir uns auch gar nicht“, macht Dr. Oliver Gregor, Sprecher des Hausarztvereins Coburg-Stadt und Land sowie Notarzt deutlich. Im Gegenteil: „Das machen wir seit 20 Jahren.“

Dass sie nun aber ihre Einsätze doppelt dokumentieren sollen, einmal handschriftlich an der Unfallstelle und zusätzlich noch einmal elektronisch, dagegen protestieren die Notfallärzte auch in der Region mit aller Macht. Ihr Credo: Das handschriftliche Verfahren sei völlig ausreichend, der bürokratische Mehraufwand schade sogar dem Patienten.

Auch die Art der Einführung des umstrittenen Systems halten die Notärzte für höchst fragwürdig. So habe die Kassenärztliche Vereinigung Bayern gemeinsam mit einem Softwarrehersteller das System entwickelt und später auf dem Markt gebracht, ohne einen aktiven Notarzt einzubinden: „Das ist völlig unverständlich“, so Dr. Oliver Gegor.

Notärzte aus allen Teilen Bayerns wehren sich mittlerweile juristisch gegen die Kassenärztliche Vereinigung Bayern. Die Abrechnungsstelle verpflichtet die Mediziner seit Anfang des Jahres, Daten jedes Einsatzes in das elektronische System „emDoc“ einzugeben. Dr. Gregor findet: „Das System verletzt den Datenschutz des Patienten wie auch die ärztliche Schweigepflicht.“

Notärzte im Wohnwagen

75 Prozent der Notärzte des Freistaats verweigerten seit Anfang des Jahres die emDoc-Dokumentation. In Günzburg streikten die Notärzte, was dazu führte, dass die Kassenärztliche Vereinigung Bayern sogar Bundeswehrnotärzte in Wohnwagen ankarren ließ.

Bei der Kassenärzlichen Vereinigung hält man den Aufschrei unter den Ärzten für völlig übertrieben. Vom gläsernen Patienten könne keineswegs die Rede sein, findet Pressesprecherin Kirsten Warweg. Die Patienten-Daten seien gut geschützt. Zwischen Internet und Bankdaten beim Online-Banking gebe es keine Unterschiede. „Wir wollen keine Patienten durchleuchten und sehen auch nicht die Daten der einzelnen Personen.“ Die könnten nur nach Beschluss eines Richters zusammengeführt werden.

Und überhaupt: Der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Bayern habe den Prozess von Beginn an begleitet und keine Einwände erhoben.

Diskussionen gibt es zwischen Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern auch bei der Frage des Zeitaufwandes. So klagen einige Notärzte, sie müssten nach der Schicht nun zusätzlich Zeit für die Protokollierung aufwenden. Die Kssenärztliche Vereinigung Bayern stellt das anders dar.

Bei der Vergütung, so die Pressesprecherin, werde unterschieden zwischen Bereitschaftspauschale und Entlohnung je nach Einsatz. Die Bereitschaftspauschale sei eben erst erhöht worden. Und die Ärzte könnten schließlich die Bereitschaftszeit nutzen, um die Protokolle zu schreiben.

In diesen Tagen hat es in München ein Treffen zwischen KBV und den größten emDoc Kritikern gegeben. Einer von ihnen: Dr. Oliver Gregor. Mit dem Ergebnis des dort geschlossenen Kompromisses sind er und die anderen „Blaulicht-Rebellen“ nur bedingt zufrieden: „Wir verfallen nicht in Freudentänze, aber wir haben Fortschritte erzielt.“

Unter anderem wird die Kassenärztliche Vereinigung Bayern noch in diesem Quartal eine „offline-Version“ vom emDoc bereitstellen und die Pflicht zur Eingabe der Protokolle wird ausgesetzt. Die Honorierung will die Standesvertretung ebenfalls anders strukturieren.

Der Coburger Arzt sieht das Ganze nur als Teilerfolg an: „Wir hätten das System kippen können.“

Gleichzeitig glaubt Dr. Gregor, dass Politik und KVB die Signale der Ärzte verstanden hätten: „Sie haben hoffentlich aus den Protesten der Hausärzte gelernt.“

Wenn es um Sekunden geht: Notärzte in Aktion. Sie sollen jeden Einsatz nun doppelt dokumentieren und Daten an die Kassenärztliche Vereinigung weitergeben. Das hat zu gewaltigen Protesten geführt.

Antrag auf Leistungen eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BverfG) vom 09.02.2010 – 1BvL 1,3 und 4/09

Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II

Kümmellstraße 5 – 7

20249 Hamburg

BG – Nummer

22. Februar 2005

Antrag auf Leistungen eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen Bedarfs, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichte(BverfG) vom 09.02.2010 – 1 BvL 1,3 und 4/09 / BG – Nummer 🙄

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich oben genannte Leistungen (Härtefallregelung) entsprechend dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 – 1 BvL 1, 3 und 4/09.

Auf Grund einer Siccaerkrankung, siehe ärztlichen Befund der Augenklinik des Universitätsklinikums Erlangen / Friedrich – Alexander –Universität vom 02.12.2008 und vom 20.11.2009 benötige ich dauerhaft und regelmäßig Augentropfen, die nicht verschreibungspflichtig sind und von daher nicht von der Krankenkasse übernommen werden dürfen. Hier entstehen als zusätzlicher Bedarf 14 – tägig Kosten von 52,86 Euro, die nicht durch den Regelsatz des ALG II gedeckt sind.

Außerdem fallen dauerhaft und regelmäßige Fahrtkosten zur Augenklinik Erlangen / Siccasprechstunde pro Quartal in Höhe von insgesamt 173 Euro (siehe Kopie Fahrkarten) an. Auch diese Kosten sind nicht durch das ALG II gedeckt und werden auch nicht von der Krankenkasse übernommen.

Die Übernahme der Kosten beantrage ich rückwirkend. Die Kosten für die Augentropfen rückwirkend ab November 2008 – Behandlungsbeginn (siehe Befund der Augenklinik Universitätsklinik Erlangen vom 02.12.2008)

Die Übernahme der Fahrtkosten nach Erlangen für den 7.11.2008, 6. Februar 2009, 14. August 2009, 20.11.2009 und 12.03.2010

Begründung:
==========

Seit Anfang 2008 leide ich an einer in der Siccaspezialsprechstunde am 07.11.2008 der Augenklinik Erlangen festgestellten Siccaproblematik (Trockenes Auge) in einer besonders schweren Form. Diese Erkrankung macht eine dauerhafte, also nicht nur einmalige Behandlung mit u.a. folgenden Augentropfen notwendig: Es handelt sich um eine chronische Erkrankung.

1.) konservierungsmittelfreie hyaluronsäurehaltige Augentropfen Hyabak als Dauertherapie. (siehe ärztlichen Befund vom 02.12.2010 und 20.11.2009)

2.)Tears Again Liposomenspray (siehe Befund vom 20.11.2009),neben anderen Augentropfen die aber von der Krankenkasse übernommen werden.

Die genannte Augentropfen sind notwendig, um eine mögliche Erblindung zu verhindern und es gibt keine Alternative dazu. Jedoch werden die Tropfen nicht von der Krankenkasse übernommen, da diese Augentropfen vom Gesetzgeber aus der Verschreibungspflicht heraus genommen wurden und somit „nichtverschreibungspflichtig“ sind.

Es entstehen dabei Kosten von 14 tägig 52.86 Euro (siehe Privatrezept Augenarzt Dr. med Opel und Quittung Passat Apotheke).

Auch wenn sich inzwischen durch die Behandlung der Augenklinik Erlangen eine deutliche Besserung ergeben hat, muss diese Erkrankung dauerhaft behandelt werden, um eine Stabilität des ophthalmologischen Befundes zu gewährleisten, da es sich um eine chronische Erkrankung handelt. (Siehe dazu Befund vom 20.11.2009 – Beurteilung und Therapieempfehlung)

Da bereits seit 2008 wegen dieser Kosten eine erhebliche finanzielle Überforderung besteht und sich die ARGE Hamburg, das Grundsicherungsamt, als auch die zuständige Techniker Krankenkasse weigerten die Kosten für diese notwendigen Medikamente zu übernehmen, wurde beim Sozialgericht und Landessozialgericht Hamburg entsprechend Klage eingereicht.

Um eine aktuelle Notlage abzuwenden, hat das Landessozialgericht Hamburg einen Beschluss vom 25. Februar 2009 erlassen (siehe Anlage), in dem erst einmal die zuständige Krankenkasse (TK) bis zur endgültigen Klärung verpflichtet wurde, die Kosten für die genannten Augentropfen zu übernehmen.

Durch das aktuelle und oben genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 ist nun aber der Gesetzgeber / Bund verpflichtet worden, eine sofortige Härtefallregelung einzuleiten, die auch rückwirkend gilt. Es ist damit eine andere Rechtslage entstanden.

In dem dazu vom Bundesarbeitsministerium erstellten Katalog zur Härtefallregelung wurde ausdrücklich auf nichtverschreibungspflichtige Medikamente hingewiesen:

„Im Ausnahmefall: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion,“

Der dabei genannte Fall ist absolut ähnlich gelagert, so dass ich deshalb die Übernahme der Kosten beantrage.

Die Technikerkrankenkasse ist bereits auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen und wird von daher die Kosten nicht weiter übernehmen bzw. lässt dies durch ihre Rechtsabteilung gerade prüfen.

Da ich unbedingt auf die Augentropfen angewiesen bin, bitte ich um eine sehr schnelle und zügige Bearbeitung.

Ebenso sind bzw. waren Fahrtkosten von jeweils 173 Euro notwendig und zwar am 7.11.2008, 6.02.2009, 14.08.2009 und 20.11.2009. Die auch weiterhin anfallen werden. Die nächste Termin in Erlangen ist am 12.03.2010 und somit erneut Fahrtkosten in Höhe von 173 anfallen werden.

Außerdem melde ich hiermit diesen ärztlichen Termin bezüglich Abwesenheit vom Wohnort bei Ihnen an:

Wie aus den beiden Befunden (02.12.2008 und 20.11.2009) der Augenambulanz Erlangen zu ersehen ist, ist es zur Behandlung meiner Augenerkrankung notwendig, eine regelmäßige Kontrolle und Behandlung in einer Siccasprechstunde durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Fachaufsatz „Aktuelle Therapie des trockenen Auges“ hinzuweisen. Dort heißt es auf Seite 1: „Für die Behandlung moderater sowie schwerer Formen haben sich „Sicca-Spezialsprechstunden“ wie an der Erlanger Universitätsklinik bewährt“

Dieser Behandlungserfolg, der aber dennoch eine dauerhafte Behandlung erfordert, ist in dem Befund vom 20.11.2010 der Augenklinik Erlangen bestätigt.

Behandlungsversuche von Januar 2008 bis November 2008 bei zahlreichen Augenärzten in Hamburg, als auch bei den Augenambulanzen im UKE und AK Barmbek brachten nicht den notwendigen Erfolg, um eine mögliche Erblindung und Linderung der Beschwerden zu erreichen.

Eine Siccasprechstunde gibt es leider in Hamburg und dem gesamten norddeutschen Raum nicht mehr.

Diese Kontrolle ist aber aus medizinischer Sicht alle 3 bis 4 Monate notwendig, so dass pro Quartal also nicht nur einmalig sondern laufend Kosten von 173 Euro entstehen, die ebenfalls wegen gesetzlicher Regelungen nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Nur bei stationärer Behandlung dürfen von den Krankenkassen Fahrtkosten übernommen werden oder wenn ein stationärer Aufenthalt dadurch verhindert werden kann.

Auch die Übernahme dieser Kosten beantrage ich hiermit.

Auch in dieser Angelegenheit ist bereits unter dem Aktenzeichen: S 24 KR 1223/09 Klage erhoben worden und der hier tätige Rechtsanwalt Gerhart Ende hat auf Grund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes beim Sozialgericht die Beiladung der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II beantragt.

Siehe Klageschrift vom 15.02.2010 / Rechtsanwalt Gerhart Ende

Damit diese Angelegenheit jetzt nach so langer Zeit endlich geklärt werden kann, bitte ich um zügige Bearbeitung.

Ebenso bitte ich um eine schriftliche Bestätigung des eingereichten Antrages

Mit freundlichen Grüßen

Nun hoffe ich mal, hier bei der Beantragung von Härtefallen bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV (Der Bund ist dabei zu einer sofortigen Regelung verpflichtet worden) an meinem persönlichen Beispiel aufzeigen zu können, wie so ein Antrag aussehen kann.

Der Antrag bedarf keiner Rechtsnorm und kann somit formlos gestellt werden. Wenn Fragen bestehen, na ja da werden wir uns doch wohl gegenseitig helfen, oderrrr?, wie die Schweizer sagen würden

Liebe Grüße Hoelderlin

Die Medikamententafel: Medizinische Grundversorgung von Armen in Gefahr

Programmhinweis: ARD – Monitor am 25.02.2010 / 21.45 – 22.45

Die Medikamententafel: Medizinische Grundversorgung von Armen in Gefahr U-(

http://www.wdr.de/tv/monitor/

„Armes Deutschland, vielen Menschen fehlt heute das Geld für notwendige Arzneimittel.

Im westfälischen „Dömen“ haben jetzt Bürger eine Medikamententafel für Arme gegründet.

Ob Schmerz, Salben, Hustensäfte oder Erkältungsmittel. Weil die Politik immer mehr kürzte, ist die medizinische Grundversorgung für Arme in Gefahr.“

Mehr dazu am 25.02.2010 bei Monitior.

Siehe dazu auch:

Eine Bankrotterklärung des Sozialstaates

http://hoelderlin.blog.de/2010/01/17/bankrotterklaerung-sozialstaates-7773135/

Ein Schreiben aus dem Ministerium für Gesundheit

http://hoelderlin.blog.de/2010/01/17/hartz-iv-verschreibungspflichtige-medikamente-schreiben-bundesministerium-gesundheit-7772999/

Müssen Hartz IV – Empfänger zwischen Medikamenten entscheiden?

http://hoelderlin.blog.de/2010/01/21/hartz-iv-empfaenger-hungern-medikamenten-entscheiden-beitrag-direktzurkanzlerin-freigeschaltet-7847877/

Google Dich gesund

http://hoelderlin.blog.de/2010/01/17/google-gesund-7772292/

Die Nachbarn haben die Polizei gerufen

http://hoelderlin.blog.de/2010/01/17/bankrotterklaerung-sozialstaates-7772121/

Bund soll Zusatzbeitrag von ALG-II-Empfängern übernehmen

Sozialticker: Bund soll Zusatzbeitrag von ALG-II-Empfängern übernehmen 🙄

http://www.sozialticker.com/bund-soll-zusatzbeitrag-von-alg-ii-empfaengern-uebernehmen_20100218.html#more-13599

Berlin: (hib/MPI/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert den Bund auf, die Krankenversicherungs-Zusatzbeiträge von Langzeitarbeitslosen zu übernehmen.

In einem Antrag (17/674) kritisieren die Abgeordneten, die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssten bei einem Zusatzbeitrag von acht Euro mehr als ein Prozent ihres Einkommens dafür aufwenden. ”Sie müssen den Zusatzbeitrag aus ihrem Regelsatz begleichen, ohne dass diese zusätzliche Belastung bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigt worden wäre“, kritisieren die Abgeordneten.

Angesichts des strukturellen Defizits beim Gesundheitsfonds würden schon bald die meisten Kassen einen Zusatzbeitrag verlangen, heißt es in der Vorlage weiter. Deshalb seien die ”Fluchtmöglichkeiten“ von ALG-II-Beziehern begrenzt. Die Langzeitarbeitslosen würden ”faktisch von Kasse zu Kasse getrieben“. Damit sei für die betroffene Personengruppe das soziokulturelle Existenzminimum ”akut infrage gestellt“ und ”schnelles Handeln erforderlich“.

Einige gesetzliche Krankenkassen erheben bereits Zusatzbeiträge; weitere haben dies angekündigt. Sie sind dazu verpflichtet, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Einen Zusatzbeitrag von acht Euro können die Kassen ohne Einkommensprüfung erheben. Ansonsten darf der Zusatzbeitrag ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens von derzeit 3.750 Euro im Monat nicht überschreiten.

Quelle: Presse Deutscher Bundestag

Re: Müssen Hartz IV – Empfänger zwischen Hungern und Medikamente entscheiden?

Re: Müssen Hartz IV – Empfänger zwischen Hungern und Medikamente entscheiden? 🙄

Die Frage:
http://hoelderlin.blog.de/2010/02/08/beitrag-hartz-iv-empfaenger-hungern-medikamente-entscheiden-top-geschafft-wurde-bereits-beantwortung-weitergeleitet-7969732/

Die Antwort:
http://direktzu.de/kanzlerin/messages/24648

Sehr geehrter Herr L,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Mit Bedauern hören wir von Ihrer Erkrankung. Wir bitten aber gleichzeitig um Verständnis, dass wir uns zu Ihrem konkreten Fall nicht äußern können, zumal Sie auch eine Klage bei Gericht eingereicht haben.

Wir möchten Sie aber zugleich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu den Regelleistungen hinweisen. Darin hat das Gericht bestimmt, dass in bestimmten Härtefällen Hartz IV-Empfänger einen besonderen Bedarf geltend machen können, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt ist. Das gilt nach den engen Kriterien des Bundesverfassungsgerichtes allerdings nur für „seltene“ Fälle, um einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf“ zu decken, wenn das im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist.

Ob die Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, können wir nicht beurteilen. Sie sollten sich dazu noch einmal an Ihre zuständige Grundsicherungsstelle wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Beitrag: "Müssen Hartz IV – Empfänger zwischen Hungern und Medikamente entscheiden?" hat es in die Top geschafft und wurde bereits zur Beantwortung weitergeleitet!

Jetzt hat die Kanzlerin das Wort!!!!!!!

Sehr geehrter M.,

Ihr Beitrag auf „direktzu.de/Bundeskanzlerin“ mit dem Titel „Müssen Hartz IV – Empfänger zwischen Hungern und Medikamente entscheiden?“ hat es in die Top geschafft und wurde bereits zur Beantwortung weitergeleitet! :DD

Sie finden Ihren Top-Beitrag unter folgendem Link:

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/24648

Sobald eine Antwort veröffentlicht wird, werden Sie per E-Mail darüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von direktzu.de | Spezialist für moderne Many-to-One Kommunikation

Wie passend, ausgerechnet einen Tag vor dem Urteil zu Hartz IV des Bundesverfassungsgerichtes erhalte ich per E-Mail diese Nachricht.
Im übrigen wurde dieser Fall von mir mit allen Unterlagen z. B. eines Beschlusses des Landessozialgerichtes Hamburg als Beweismittel zu dem Urteil an das Bundesverfassungsgerichtes nach Karlsruhe weitergeleitet.

Zur Antwort von zu kanzlerin.de vom 18.02.2010:

http://hoelderlin.blog.de/2010/02/18/re-hartz-iv-empfaenger-hungern-medikamente-entscheiden-8029697/

Müssen Hartz IV – Empfänger zwischen Hungern und Medikamenten entscheiden? – Beitrag auf direktzurkanzlerin jetzt freigeschaltet!

So, liebe Leute,

Heute habe ich die Meldung erhalten dass folgender Beitrag bei „direktzurkanzlerin“ freigeschaltet wurde:

„Müssen Hartz IV – Empfänger zwischen Hungern und Medikamente entscheiden?“ :crazy:

Dazu der entsprechende Link:

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/24648

Hier könnt Ihr nun innerhalb von 29 Tagen mit Eurer Stimmabgabe dafür sorgen, dass der genannte Beitrag von der Bundeskanzlerin beantwortet wird.

„Also, jetzt seid Ihr dran und ich hoffe auf Eure Unterstützung“. Meine eigene Stimme dazu habe ich natürlich abgegeben.

Hier noch mal der gesamte Beitrag:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gerne folgende Frage stellen:

Müssen in diesem Land Hartz VI – Betoffene oder auch andere arme Menschen z. B. durch Hungerlöhne und zukünftige Altersarmut, bedingt durch Hartz IV zwischen Verhungern und notwendige Medikamente entscheiden?

Folgender Hintergrund:

Seit dem Jahre 2008 bin ich von einer schweren Siccaproblematik betroffen, d.h. die schützende Tränenflüssigkeit ist in der Herstellung komplett zusammengebrochen. Deshalb wird das Auge so geschädigt, dass ich unter qualvollen Schmerzen auf beiden Augen erblinden müsste. Abhilfe schaffen hier nur teure konservierungsfreie Augentropfen. Es entstehen hier Kosten von über 120 Euro monatlich, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, weil diese Augentropfen zu den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gehören. Zu diesen Augentropfen gibt es keine Alternativen. Die Augentropfen müssen bis zu meinem Lebensende genommen werden, da diese Krankheit nicht heilbar ist.

Durch gesetzliche Regelungen, die auch die CDU zu verantworten hat, werden solche Kosten auch nicht mehr vom Grundsicherungssamt oder der zuständigen ARGE in Hamburg übernommen.
Dadurch stehe ich vor der Situation mich zwischen Ernährung und Erblindung entscheiden zu müssen. Dagegen läuft vor den Sozialgerichten in Hamburg seit mehr als 1 Jahr eine Klage gegen das Grundsicherungssamt, der Arge Hamburg und der Techniker Krankenkasse. Denn wie sollte ich auch von lächerlichen 359 Euro, die mehr zum Sterben als zum Leben reichen, auch noch über 120 Euro monatlich, neben Praxisgebühr und sonstigen Zuzahlungen für medizinisch notwendige Augentropfen aufbringen. Einen entsprechenden Befund der Augenklinik Erlangen kann ich Ihnen zur Verfügung stellen.

»Die Nachbarn haben die Polizei gerufen« Junge Welt

L. (58) ist Diplompsychologe und leidet an einer selten starken Form des »Trockenen Auges«. Diese Krankheit gilt gegenwärtig als unheilbar. Er lebt in Hamburg von Arbeitslosengeld-II

Die Symptome sind ständige Augenreizung, Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gerne folgende Frage stellen:

Müssen in diesem Land Hartz VI – Betoffene oder auch andere arme Menschen z. B. durch Hungerlöhne und zukünftige Altersarmut, bedingt durch Hartz IV zwischen Verhungern und notwendige Medikamente entscheiden?

Folgender Hintergrund:

Seit dem Jahre 2008 bin ich von einer schweren Siccaproblematik betroffen, d.h. die schützende Tränenflüssigkeit ist in der Herstellung komplett zusammengebrochen. Deshalb wird das Auge so geschädigt, dass ich unter qualvollen Schmerzen auf beiden Augen erblinden müsste. Abhilfe schaffen hier nur teure konservierungsfreie Augentropfen. Es entstehen hier Kosten von über 120 Euro monatlich, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, weil diese Augentropfen zu den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gehören. Zu diesen Augentropfen gibt es keine Alternativen. Die Augentropfen müssen bis zu meinem Lebensende genommen werden, da diese Krankheit nicht heilbar ist.

Durch gesetzliche Regelungen, die auch die CDU zu verantworten hat, werden solche Kosten auch nicht mehr vom Grundsicherungssamt oder der zuständigen ARGE in Hamburg übernommen.
Dadurch stehe ich vor der Situation mich zwischen Ernährung und Erblindung entscheiden zu müssen. Dagegen läuft vor den Sozialgerichten in Hamburg seit mehr als 1 Jahr eine Klage gegen das Grundsicherungssamt, der Arge Hamburg und der Techniker Krankenkasse. Denn wie sollte ich auch von lächerlichen 359 Euro, die mehr zum Sterben als zum Leben reichen, auch noch über 120 Euro monatlich, neben Praxisgebühr und sonstigen Zuzahlungen für medizinisch notwendige Augentropfen aufbringen. Einen entsprechenden Befund der Augenklinik Erlangen kann ich Ihnen zur Verfügung stellen.

»Die Nachbarn haben die Polizei gerufen« Junge Welt

L. (58) ist Diplompsychologe und leidet an einer selten starken Form des »Trockenen Auges«. Diese Krankheit gilt gegenwärtig als unheilbar. Er lebt in Hamburg von Arbeitslosengeld-II

Die Symptome sind ständige Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gerne folgende Frage stellen:

Müssen in diesem Land Hartz VI – Betoffene oder auch andere arme Menschen z. B. durch Hungerlöhne und zukünftige Altersarmut, bedingt durch Hartz IV zwischen Verhungern und notwendige Medikamente entscheiden?

Folgender Hintergrund:

Seit dem Jahre 2008 bin ich von einer schweren Siccaproblematik betroffen, d.h. die schützende Tränenflüssigkeit ist in der Herstellung komplett zusammengebrochen. Deshalb wird das Auge so geschädigt, dass ich unter qualvollen Schmerzen auf beiden Augen erblinden müsste. Abhilfe schaffen hier nur teure konservierungsfreie Augentropfen. Es entstehen hier Kosten von über 120 Euro monatlich, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden, weil diese Augentropfen zu den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten gehören. Zu diesen Augentropfen gibt es keine Alternativen. Die Augentropfen müssen bis zu meinem Lebensende genommen werden, da diese Krankheit nicht heilbar ist.

Durch gesetzliche Regelungen, die auch die CDU zu verantworten hat, werden solche Kosten auch nicht mehr vom Grundsicherungssamt oder der zuständigen ARGE in Hamburg übernommen.
Dadurch stehe ich vor der Situation mich zwischen Ernährung und Erblindung entscheiden zu müssen. Dagegen läuft vor den Sozialgerichten in Hamburg seit mehr als 1 Jahr eine Klage gegen das Grundsicherungssamt, der Arge Hamburg und der Techniker Krankenkasse. Denn wie sollte ich auch von lächerlichen 359 Euro, die mehr zum Sterben als zum Leben reichen, auch noch über 120 Euro monatlich, neben Praxisgebühr und sonstigen Zuzahlungen für medizinisch notwendige Augentropfen aufbringen. Einen entsprechenden Befund der Augenklinik Erlangen kann ich Ihnen zur Verfügung stellen.

»Die Nachbarn haben die Polizei gerufen« Junge Welt

L. (58) ist Diplompsychologe und leidet an einer selten starken Form des »Trockenen Auges«. Diese Krankheit gilt gegenwärtig als unheilbar. Er lebt in Hamburg von Arbeitslosengeld-II

Die Symptome sind ständige Augenreizung, gerötete Augen und Bindehautentzündungen, tränende Augen und ein Fremdkörpergefühl. Die »Sicca-Problematik«, so ist der medizinische Fachausdruck, gilt noch als unheilbar. Um einen Verlust an Sehkraft zu verhindern, ist eine Dauerbehandlung nötig, ich muß bis zu 126 Euro im Monat für Medikamente ausgeben. Und das bei einem Regelsatz von 351 Euro, in dem 40,22 Euro für Gesundheitspflege vorgesehen sind.

Welche Medikamente benötigen Sie regelmäßig?

Nichtverschreibungspflichtige Augentropfen und Salben

Sowohl die ARGE Hamburg , das Grundsicherungssamt als auch die Techniker Krankenkasse weigern sich, die Kosten zu übernehmen. Auch die Fahrtkosten zur Sicca- Sprechstunde in Erlangen nicht. Ohne Unterstützung von Dritten hätte ich nicht dorthin fahren können.

Mußten Sie wegen der Kosten für die Medikamente schon am Essen sparen

Ja, ich habe deshalb schon regelrecht gehungert. Leider war auch die »Tafel« für mich keine Alternative, weil es die nur in »sozialen Brennpunkten« gibt und da wohne ich nicht; dorthin müsste ich entweder schwarz fahren oder es wäre für mich kaum eine Kostenersparnis.
Meine Nachbarn haben die Polizei gerufen, als ich ihnen das erzählt habe.

Die Polizei?

Ja, die Polizei ist mitten in der Nacht angerückt, hat an meiner Tür geklingelt und wollte mich ins Krankenhaus einliefern. Das hätte mir aber nichts genutzt, denn so bald ich im Krankenhaus gewesen wäre, hätte die ARGE gleich wieder meinen Regelsatz gekürzt. Die Polizisten waren dann einigermaßen ratlos. Sie haben mir eine Karte dagelassen und meinten, ich solle anrufen, wenn ich noch einmal in die Lage käme, für meine Medikamente zu hungern. Dann würden sie mich zwangsweise in die Psychiatrie einweisen.

Was haben Sie daraufhin gesagt?

Ich habe mich natürlich dagegen verwahrt und gesagt, »ich bin kein Fall für die Psychiatrie, sondern der Staat entzieht sich seiner Fürsorgepflicht«. Ich habe versucht, ihnen zu erklären, daß ich finanziell gezwungen bin, mich zwischen Essen und Medikamenten zu entscheiden. ………………

Mit freundlichen Grüßen

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)