Arbeitslosigkeit ist ein Geschäft
Die Hartz-IV-Sätze wurden zu Jahresbeginn geringfügig erhöht. An der Misere der Arbeitslosen ändert das nichts.
VON NORMA SPINDLER
Pünktlich zum Jahreswechsel teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit, dass sich die Regelsätze für ALG-II-Empfänger erhöhen: Alleinstehende Hilfebedürftige erhalten seit dem 1. Januar 374 Euro, für Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt sind 299 Euro vorgesehen, und Kindern bzw. Jugendlichen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stehen nun je nach Alter zwischen 219 und 287 Euro zu.
Eingespart wird das Geld, und das ist die schlechte Nachricht, beim Gründungszuschuss für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen. Bereits seit Ende Dezember gilt, dass für eine Bezuschussung am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf ALG I von 150 Tagen bestehen muss und nicht wie zuvor von 90 Tagen. Außerdem verringert sich die Bezugsdauer des Gründungszuschusses um drei Monate.
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