Zahltag in Wuppertal am 1. Oktober 2012 unter dem Motto: Eingangsbestätigung sofort!

Zahltag in Wuppertal am 1. Oktober 2012/ Motto: Eingangsbestätigung sofort!
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Am 1. Okt. führen wir vom Verein Tacheles vor dem Jobcenter-Hauptquartier, Bachstr. 2, in Wuppertal Barmen einen „Zahltag“ durch. Dieser steht unter dem Motto „Eingangsbestätigung sofort!“ Unser Motto „Eingangsbestätigung sofort!“ rührt von der Weigerung des Jobcenters Wuppertal, eine sofortige Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen zu geben. Für Betroffene ist es eine traurige Realität, dass im Jobcenter regelmäßig Unterlagen verschwinden, da dies ein großes Problem darstellt.

Das Verschwinden von Unterlagen kann z.B. zur Folge haben:

– die Stellung eines Fortsetzungsantrages kann nicht nachgewiesen werden, somit werden Regelleistung, Miete und Krankenkasse nicht gezahlt,

– auf die Betroffenen können Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren wegen nicht oder nicht rechtzeitig eingereichter Unterlagen zukommen,

– bei nicht nachweislich gemeldeten Änderungen und dadurch bedingten eventuellen Überzahlungen sind Aufrechnungen des Rückzahlungsanspruches des Jobcenters in existenzvernichtender Höhe möglich.

Ganz zu schweigen von dem nicht akzeptablen behördlichen Umgang des Jobcenters mit seinen „Kunden“. Für das Jobcenter Wuppertal existiert das Problem nicht oder es wird ignoriert.

Weisungslage ist dort: eine Eingangsbestätigung gibt es erst bei Vorsprache beim Sachbearbeiter, im Zweifel nach stundenlangem Warten.

Hier fordert der Verein Tacheles „Eingangsbestätigung sofort!“ ohne Warten und Schikane. Es sollte selbstverständlich sein, dass in jedem Jobcenter ein Mitarbeiter zur kundenfreundlichen Eingangsbestätigung angestellt wird. Es muss möglich sein, dass eingereichte Unterlagen kopiert werden und eine schriftliche Eingangsbestätigung erfolgt. Zudem sollte die Stadtverwaltung angewiesen werden, dass Hartz IV-Empfänger in Rathäuser oder Verwaltungsstellen gehen können, um relevante Unterlagen mit Eingangsbestätigung abgeben zu können.

Der Verein Tacheles ruft zur massenhaften Teilnahme auf!

Wo, wie, wann: 1. Okt., vor dem Jobcenter Bachstr. in Wuppertal Barmen von 8:00-12:00 Uhr.

Hier geht es nun zum Mobilisierungsflyer:

Klicke, um auf 2012-10-01-Zahltag-Aufruf.pdf zuzugreifen

Energiearmut: Bundesregierung verneint Handlungsbedarf

Energiearmut: Bundesregierung verneint Handlungsbedarf

In einer Kleinen Anfrage wollten wir von der Bundesregierung wissen, wie sie ein Mindestmaß an energetischer Versorgung für Haushalte mit geringem Einkommen sicherstellen will.

Wesentliche Punkte:

„Energiearmut“ in Deutschland wird negiert, es gibt lediglich den Verweis auf die sog. „Entwicklungsländer“

Bundesregierung verkennt, dass die im Regelsatz vorgesehenen Leistungen für Strom die Kosten in den allermeisten Fällen nicht decken. Die Bundesregierung antwortet weder, wie viel im Regelsatz für Energie vorgesehen ist noch welche Strommenge über diesen Betrag eingekauft werden kann.

2008 betrug der Anteil der Haushalte, die mehr als 10% ihres Nettoeinkommens für Strom ausgeben fast 14%. Neuere Daten geschweige denn aktuelle Tendenzen liegen der Bundesregierung nicht vor. Sozialverbände und Beratungsstellen sprechen jedoch von einem immensen Anstieg an Anfragen, die vermuten lassen, dass dieser Anteil deutlich gestiegen ist
die Bundesregierung sieht kein Problem für „schutzbedürftige Kunden“, welche nach EU-Elektrizitäts- und Erdgasrichtlinie Schutz genießen, in Deutschland, das „bestehende Sozialrecht“ gewährt ausreichend Schutz, genaue Daten oder eine Definition dieser Gruppe verweigert die Bundesregierung aberder Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten zur Zahl der Strom- und Gassperren vor, sie möchte aber auch keine Maßnahmen zu Verringerung dieser ergreifen, da die Verantwortung bei den Verbraucher/innen liegt – eine verpflichtende Energieberatung bei drohenden Sperren lehnt sie ab
Energieberatungsangebote sollen aber ausgeweitet werden, jedoch widerspricht die Regierung hier dem 10-Punkte-Plan von Altmaier, welcher eine kostenlose Energieberatung für faktisch alle Privathaushalte forderte (Link, S.9). Es soll – mit Ausnahmen – aber doch einen Eigenbetrag geben, weitere Mittel kommen aus dem Energieeffizienzfonds, Abwicklung über Verbraucherzentrale Bundesverband, welche Energieberater auf Honorarbasis anstellt

Preissteigerungen:

– seit 2002 gab es eine 200%-ige Preissteigerung bei Rohöl, eine Steigerung um 120% bei den Erdgaspreisen und um 130% bei den Steinkohlen.

– die Ausgaben der Haushalte für Energie und Kraftstoffe sind im gleichen Zeitraum um 20% gestiegen (ohne Kraftstoffe um 38%).

– die Teuerungsrate für Energie lag dabei deutlich über der allgemeinen Teuerungsrate. Als Ursache wird von der Bundesregierung die Koppelung an den Ölpreis genannt

Stromspartarifes:

– der von Grüner Seite ins Spiel gebrachten Idee, die Energieversorger auf mindestens einen „Stromspartarif“ (oder „Klimatarif“) zu verpflichten, erteilt das Ministerium eine Abfuhr und weigert sich, selbst die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu prüfen.

– Lösungen aus anderen Ländern scheinen für die Bundesregierung auch uninteressant zu sein.

Weitere Einschätzungen:

– Ein Mindestmaß an Stromversorgung für Heizen, Kochen, Waschen, Duschen oder Beleuchtung ist nicht immer sicher gestellt. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf das Sozialrecht. Dieses jedoch kann die angezeigten Probleme nicht in allen Fällen lösen.

– Der Regelsatz in Höhe von monatlich 374 Euro für Erwachsene ist nicht ausreichend, das sozio-kulturelle Existenzminimum sicherzustellen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt künstlich klein gerechnet. In der Konsequenz wurde der vom Bundesverfassungsgericht geforderte „interne Ausgleich“ (Mehrausgaben in einem Bereich können durch weniger Ausgaben in anderen Bereichen ausgeglichen werden) zwischen den verschiedenen Positionen nahezu verunmöglicht. Im Jahr 2011 kam es beim Strombedarf zu einer monatlichen Unterdeckung für Einpersonenhaushalte von 4,78 Euro. Paarhaushalten mit drei Kindern fehlten monatlich 12,40 Euro für die Begleichung ihrer Stromrechnung. In der Folge müssen Leistungsbeziehende entweder auf andere Ausgaben verzichten, für die der Regelsatz eigentlich Mittel vorsieht, auf ihr Schonvermögen zurückgreifen oder Schulden aufnehmen, um die Stromrechnung begleichen zu können.

– Als letzte Möglichkeit um Stromschulden zu begleichen sieht das Gesetz die Gewährung eines Darlehens vor. Trotz dieser Möglichkeiten waren nach Schätzungen von Verbraucherschützern und Wohlfahrtsverbänden im vergangenen Jahr rund 200.000 Haushalte im Grundsicherungsbezug von Stromsperren aufgrund von Zahlungsrückständen betroffen. Dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf diese Zahlen nicht eingeht, steht für sich. Auch dass sie keinen Änderungsbedarf bei den Strom- und Gassperren sieht, zeigt, dass ihr rundweg das nötige Problembewusstsein fehlt. Allein für verbesserte Informationen bei den Jobcentern zu sorgen, greift zu kurz. Um ein Mindestmaß an energetischer Versorgung sicherzustellen, dürfen Strom- und Gassperren nicht mehr zugelassen werden. Die Beratungsqualität bei den Grundsicherungsstellen müssen grundsätzlich verbessert sowie die Darlehensgewährung und Rückzahlungsmodalitäten flexibilisiert werden.

– Zwar gibt es keine Untersuchungen darüber, ob Haushalte im Grundsicherungsbezug einen höheren Stromverbrauch als der Durchschnitt aufweisen. Sie verfügen aber in der Regel über stromintensivere Haushaltsgeräte. Die bestehenden Tarifstrukturen für Strom und Gas geben Privathaushalten zudem wenig Anreize, Energie einzusparen. Hoher Energieverbrauch wird durch die Tarifgestaltung tendenziell belohnt. Vielverbraucher profitieren so auf Kosten von Energiesparerinnen und -sparern. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort offenbart, fehlt es an einer ganzheitlichen Strategie, sowohl ein Mindestmaß an Stromversorgung sicherzustellen, als auch den genannten Haushalten im Grundsicherungsbezug bei der Senkung ihrer Strom- und Heizungsrechnungen zu helfen.

– Allein die Ausweitung der Beratungsstruktur ist nicht ausreichend. Strom- bzw. Energiespartarife, die das soziale Ziel einer Entlastung von einkommensschwachen Haushalten mit ökologischen Anreizen zum Energiesparen verbinden, existieren noch nicht. Solche Tarifmodelle stellen Strom ohne Grundgebühren sowie mit günstigen Grundkontingenten zur Verfügung. Der Tarifverlauf ist hierbei stark progressiv, d.h. je höher der Verbrauch, desto höher die Kosten pro Kilowattstunde. Rechtlich ist ein solcher Schritt dann umsetzbar, wenn die Energieunternehmen verpflichtet werden, mindestens einen solchen Tarif anzubieten. Für sie wäre eine solche Einführung unter dieser Voraussetzung dann kostenneutral umsetzbar.

Nachzulesen bei Markus Kurth – Bündnis 90, Die Grünen.

http://markus-kurth.de/Aktuelles-Details.10+M5f714fb311c.0.html

Antwort der Bundesregierung:

Klicke, um auf 1710582_Antwort_BuRe_Energiearmut_erkennen.pdf zuzugreifen

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Der Blogwart 2.0

Wollte ursprünglich mal über nette Hobbies schreiben, bin dann aber in der "Twilight Zone" des politischen Alltags gelandet.

Sozialsystem Schweiz

Eine unzensierte Kommunikation zwischen einem Sozialhilfeempfänger und dem Sozialamt Bern und Ämter. Dieses Archiv (Mirror1) ist den BGE Generationen gewidmet (Quelle: tapschweiz.blogspot.ch)